Steuergesetzgebungskompetenz Steuerverwaltungskompetenz

Dr Franke Ghostwriter
Steuergesetzgebungskompetenz, Steuerverwaltungskompetenz

Wäre es für Steuerlehre-Wahlfach wichtig Bescheid zu wissen über:

- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Besteuerung
- Steuergesetzgebungskompetenz des Bundes/der Länder
- Steuerverwaltungskompetenz
- Steuerertragskompetenz
- vertikale und horizontale Finanzausgleich
- verfassungsrechtliche Überprüfung von Steuernormen

oder kann das "außen vorgelassen" werden - interessiert in diesem Fach hauptsächlich die Buchführung und Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht?
 
Ich würde mal sagen: nein 😀

Wenn, dann nur höchst am Rande!

Es geht ein Mal um Steuerrecht (Buchführung, Bilanzierung, aber auch um die Steuerarten und ihre Berechnung) und dann um Steuerplanung unter dem Grundwissen des Steuerrechts...also z.B. Investition über Kauf oder Leasing unter Berücksichtigung der Steuerwirkungen...
Steuerplanung und Bilanzpolitik sind dabei etwa 60% des Kurses.

Am Ende kommt dann noch bei den 12 SWS eine KE mit Gesellschaftsformen aus steuerrechtlicher Sicht dazu.
 
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Besteuerung
- verfassungsrechtliche Überprüfung von Steuernormen
- Steuergesetzgebungskompetenz des Bundes/der Länder
=> wird überhaupt nicht tangiert - es gilt ungefragt das aktuelle Gesetz inkl. der einschlägigen BFH-Rechtsprechung. Wir sollen es "nur" richtig anwenden.

- Steuerverwaltungskompetenz
- Steuerertragskompetenz
=> Spielt ganz am Rande mit rein - aber das steht soweit auch alles in den Richtlinien, die in der Klausur zugelassen sind.

- vertikaler und horizontaler Finanzausgleich
Nein - der Finanzausgleich spielt weder auf Landes- noch auf Bundesebene im Skript eine Rolle. Auch die 2jährig verzögerten Auswirkungen der Steuerkraft der Gemeinde z.B. spielt keine Rolle. Wir sind in der Sicht des Steuerberaters für ein Unternehmen.
 
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