steuerliche Absetzbarkeit bei Vollzeitbeschäftigung

Dr Franke Ghostwriter
zusammen!

Ich habe mal eine Frage zur steuerliche Absetzbarkeit bei Vollzeitbeschäftigung. Ich hatte 2006 meine Ausbildung aufgenommen und im Frühjahr 2009 abgeschlossen. Jetzt möchte ich ab 2012 neben dem Beruf ein Teilzeitstudium an der FernUni Hagen belegen. Kann ich die Kosten für das Studium voll geltend machen? Wenn ich es richtig verstanden habe, werden diese Kosten als Werbungskosten angegeben oder?

Besten Dank für Eure Hilfe!
 
Jochen,

besten Dank für deine Hilfe. Ich werde mich deinen genannten Themen mal widmen und versuchen ein paar Antworten zu finden.
Grundsätzlich kann man aber schon sagen, dass es sich in meinem Fall um ein Zweitstudium handelt oder?

Viele Grüße,
Thorben
 
Thorben,

ein Zweitstudium geht nicht ohne Erststudium. Wenn dein Studium allerdings in unmittelbarem Zusammenhang mit deiner Ausbildung bzw. deinem ausgeübten Beruf steht, ist es aber absetzbar.

Ich würde die Kosten bei der nächsten Steuererklärung einfach angeben (als Werbungskosten oder Sonderausgaben, je nach dem was für dich sinnvoller ist) und auf die Rückmeldung vom FA warten.

Viele Grüße
Jochen
 
Gib deine Aufwendungen unter den Werbungskosten an (Anl. N). Das ist immer die bessere Alternative. Mit Werbungskosten kannst du u.U. Verluste erzielen, mit Sonderausgaben nicht. Außerdem ist der SA-Abzug gedeckelt (nicht unbegrenzt). Ist dein Studium als Fort-/Weiterbildung zu bewerten, also ist deine Ausbildung und dein derzeitiger Beruf einschlägig, dürftest du auch kein Problem mit der Absetzbarkeit als Werbungskosten haben.
 
Werbungskosten sind nicht immer die bessere Alternative:
Wenn deine restlichen Werbungskosten >= 920 Euro (Pauschale Werbungskosten) sind und deine studienbezogenen Ausgaben 4000 Euro nicht überschreiten, ist ein Ansatz als Sonderausgaben sinnvoller. Dann können die 920 Euro Werbungkostenpauschale nämlich anstatt der tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden.
Beispiel:
restliche Werbungskosten 500 Euro
studienbezogene Ausgaben 2000 Euro
Setzt man beides als Werbungskosten an hat man 2500 Euro steuermildernde Ausgaben.
Setzt man wie oben erläutert an, hat man 2920 Euro steuermildernde Ausgaben.

Da aber die meisten (mich eingeschlossen) schnell über die Pauschale von 920 Euro kommen (alleine schon mal meine Kilometer auf die Arbeit) ist der komplette Ansatz als Werbungskosten oft einfacher.

Viele Grüße
Jochen
 
Hallo,

Werbungskosten sind nicht immer die bessere Alternative:
Wenn deine restlichen Werbungskosten >= 920 Euro (Pauschale Werbungskosten) sind und deine studienbezogenen Ausgaben 4000 Euro nicht überschreiten, ist ein Ansatz als Sonderausgaben sinnvoller. Dann können die 920 Euro Werbungkostenpauschale nämlich anstatt der tatsächlichen Werbungskosten geltend gemacht werden.
Beispiel:
restliche Werbungskosten 500 Euro
studienbezogene Ausgaben 2000 Euro
Setzt man beides als Werbungskosten an hat man 2500 Euro steuermildernde Ausgaben.
Setzt man wie oben erläutert an, hat man 2920 Euro steuermildernde Ausgaben.

Da aber die meisten (mich eingeschlossen) schnell über die Pauschale von 920 Euro kommen (alleine schon mal meine Kilometer auf die Arbeit) ist der komplette Ansatz als Werbungskosten oft einfacher.

Viele Grüße
Jochen

Man könnte meinen, man hat die Wahl, wo man die Kosten ansetzt. Dem ist nicht so: liegen die Voraussetzungen für den Ansatz als Werbungskosten vor, sind es keine Sonderausgaben und umgekehrt.
 
Man könnte meinen, man hat die Wahl, wo man die Kosten ansetzt. Dem ist nicht so: liegen die Voraussetzungen für den Ansatz als Werbungskosten vor, sind es keine Sonderausgaben und umgekehrt.
Und genau deshalb sollte man sich vorher genau überlegen wie man gegenüber dem FA argumentiert und wie man die Ausgaben von Anfang an ansetzt. Ein beliebiger Wechsel ist natürlich auch nicht möglich.
 
zusammen!

Also genau das was Jochen schon sagt ist auch bei mir der Fall. Meine tatsächlichen Werbungskosten liegen bereits deutlich über die Pauschale von 920,00 EUR. Daher wird es bei mir Sinn machen, die Kosten für das Studium auch direkt als Werbungskosten anzusetzen.

Mal kurz meinen Sachverhalt verdeutlicht:
Ich hatte 2006 eine Ausbildung zum Bankkaufmann aufgenommen und hatte diese im Frühjahr 2009 abgeschlossen. Jetzt möchte ich ab dem SS 2012 das Studium zum B.Sc. Wirtschaftswissenschaften anfangen.

Also ich würde in diesem Fall einen klaren Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis sehen. Oder seht ihr das anders?

Viele Grüße
Thorben
 
Also ich würde in diesem Fall einen klaren Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis sehen. Oder seht ihr das anders?

Guten Morgen Thorben,

nein, ich denke das sollte so auch dem FA klar werden. Ich würde die Ausgaben einfach mal ohne Begründung ansetzten. Wenn das FA eine Begründung möchte, oder den Ansatz nicht nachvollziehen kann, wird der Sachbearbeiter sich schon melden.

Viele Grüße
Jochen
 
nein, ich denke das sollte so auch dem FA klar werden. Ich würde die Ausgaben einfach mal ohne Begründung ansetzten. Wenn das FA eine Begründung möchte, oder den Ansatz nicht nachvollziehen kann, wird der Sachbearbeiter sich schon melden.

Dann werde ich das mal so machen und abwarten, was für wilde Theorien das Finanzamt von sich gibt.
 
Dann werde ich das mal so machen und abwarten, was für wilde Theorien das Finanzamt von sich gibt.
Das erwarte ich auch immer mit Spannung. Wobei das FA nach dem zweiten Jahr nicht mehr nachgefragt hat und alles akzeptierte. Lediglich bei der letzten Steuererklärung musste ich wegen des Arbeitszimmers etwas nachhelfen. Aber dazu gibt es hier auch einen Thread.

Viel Erfolg
Jochen
 
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