Stoffeingrenzung

Dr Franke Ghostwriter
in den Studieninfos3 steht, dass Kurs 40560 nicht prüfungsrelevant ist.
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf#page=45

Dies würde sehr viele Themen betreffen, u.a.:
- Zustandekommen eines Vertrages
- AGBs
- Form
- Abstraktionsprinzip
- Nichtigkeit
- Anfechtbarkeit
- Stellvertretung
- Bedingung
- Verjährung

Das bedeutet wohl, dass man sich für die Prüfung auf Schuldrecht, Kreditsicherung und Handelsrecht konzentrieren sollte.
 
Das halte ich persönlich für ziemlich riskant. Auch, wenn die einzelnen Teile nicht im großen Stil abgefragt werden, tauchen sie in etlichen Aufgaben immer mal wieder auf bzw. sind für die richtige Einschätzung von Teilsachverhalten unerlässlich.
 
Das ist Schwachsinn auch wenn es so da steht. Kurs 40560 behandelt alle Grundbegriffe usw. die meiner Meinung nach auf jeden Fall nötig sind um die Fragen zum bürgerlichen Recht beantworten zu können. Auch im Mentoriat wurde darauf hingewiesen das man den Kurs nicht außer Acht lassen sollte.
 
Das bedeutet wohl, dass man sich für die Prüfung auf Schuldrecht, Kreditsicherung und Handelsrecht konzentrieren sollte.

So ist es. Fragen/Aussagen wie in Kurseinheit 1 gibt es in der Klausur nicht. Das eine vertragliche Individualvereinbarung nicht deswegen unwirksam ist, weil sie die AGB Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB) nicht überstehen würde, sollte man für die Klausur allerdings schon wissen. Und dass ein vertraglicher Anspruch nicht deswegen erloschen ist, weil er verjährt ist, ebenso.

Liebe Grüße
 
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