Gewerbefreiheit ließe sich aber gut prüfen. Ich denke aber auch, dass Grundrechte nicht zweimal hintereinander dran kommen. Es prüft ja auch ein neuer Professor. Ennuschat war ja auch im Staats- und Verfassungsrecht gut unterwegs. Mal sehen, was der neue macht.
§ 80 V VwGO und § 123 I VwGO schließe ich jedenfalls in meine Vorbereitung mit ein.
Ich gehe davon aus, dass es einen Fall geben wird, der sich um die GewO dreht. Vielleicht noch ein zweiter, der sich um das GastR dreht.