Stoffeingrenzung

Dr Franke Ghostwriter
Die Stoffeingrenzung wurde eben veröffentlicht. Sofern man das so nennen kann. Eigentlich hätte man sich das ganze auch sparen können...
 
Ich bin auch von der Stoffeingrenzung enttäuscht. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das wie gar keine Eingrenzung. D.h. für mich, dass alles drankommen kann.

Was denkt ihr? Meint ihr, dass europäische Grundfreiheiten auch wieder drankommen könnten oder konzentriert ihr euch nur auf GewO, HwO, GastG etc?
 
in der Ankündigung stand, dass wir uns alle einen VA betreffenden Klagearten anschauen sollen. Konzentriert ihr euch dabei nur auf die Verpflichtungs-, Anfechtungs- und Feststellungsklage?
Ich bin mir nicht sicher, ob damit Aufgabenkonstellationen bzgl. § 80 V VwGO oder § 123 I VwGO ausscheiden.
Inhaltlich denke ich übrigens auch, dass der Schwerpunkt eher auf der GewO oder dem GastR liegen wird. Grundfreiheiten werden sicherlich nicht zweimal hintereinander Thema sein. Spezielle Grundrechte lassen sich meiner Meinung nur schwer mit einer VA Prüfung abhandeln.
 
Gewerbefreiheit ließe sich aber gut prüfen. Ich denke aber auch, dass Grundrechte nicht zweimal hintereinander dran kommen. Es prüft ja auch ein neuer Professor. Ennuschat war ja auch im Staats- und Verfassungsrecht gut unterwegs. Mal sehen, was der neue macht.
§ 80 V VwGO und § 123 I VwGO schließe ich jedenfalls in meine Vorbereitung mit ein.
Ich gehe davon aus, dass es einen Fall geben wird, der sich um die GewO dreht. Vielleicht noch ein zweiter, der sich um das GastR dreht.
 
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