Studienbescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung

Dr Franke Ghostwriter
das Bafög-Amt fordert doch immer die Studienbescheinigung zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. Formblatt 2 bzw. Bescheinigung nach §9 Bafög.
Wird es von der Uni ausgestellt bzw. direkt an das Bafögamt weitergeleitet oder muss ich das bekommen, aber wann? Den Zulassungsbescheid für das kommende Semester habe ich bereits und die normalen Studienbescheinigungen. Diese reichen für das Amt aber nicht aus.

Hat jemand da Erfahrung. Studiensekretariat meldet sich seit 1 Woche nicht.
 
Die Bescheinigung nach §9 kannst du beim Studierendensekretariat anfragen. Die schicken dir das dann zu.

Die Adresse findest du hier.

Meinen Wisch haben die mir auf Emailanfrage einfach zugeschickt. Auf Bescheinigung nach §48 warte ich allerdings schon zwei Wochen....
 
danke euch,
heute hat mal endlich jemand geantwortet, nachdem ich die Anfrage diesmal an die Studienberatung geschickt habe.
Die Antwort war kurz und knapp: "Die Bescheinigung stelle ich Ihnen aus".
Ich nehme an, sie kommt in paar Tagen mir der Post, oder?
 
Ja, die Bescheinigung kommt per Post. Das für die Fernuni zuständige Studentenwerk Dortmund hat deutschlandweit den schlechtesten Service bei einer Umfrage gehabt, ich wünsche Dir daher alles Gute für Deinen Antrag.
 
Ja, die Bescheinigung kommt per Post. Das für die Fernuni zuständige Studentenwerk Dortmund hat deutschlandweit den schlechtesten Service bei einer Umfrage gehabt, ich wünsche Dir daher alles Gute für Deinen Antrag.

Na prima....das erklärt auch, dass ich jetzt erstmal wieder was zu denen schicken muss, damit die dann wieder was weiterschicken *seufz (wobei die meine Daten etc ja haben....)
 
Ich muß ganz ehrlich sagen, daß ich den Service an sich durchaus gut fand, nur sehr langsam. Also alles so früh wie möglich zusammenpacken und wenn möglich persönlich bei der Sachbearbeiterin vorbei bringen.

Bei mir wurde die Bescheinigung übrigens elektronisch ans Bafög Amt übermittelt. Das ist zwar beim ersten Mal schiefgegangen, nachdem ich bei der Uni aber um eine nochmalige Übersendung gebeten habe war dann alles in Ordnung.
 
Sieht die Bescheinigung nach § 9 ähnlich aus wie das Formblatt?
Ich überlege zur Zeit mich zu exmatrikulieren und das Studium in ein bis 2 Jahren neu zu beginnen (hat berufliche/zeitliche Gründe). Wird mir als Ersteinschreibung dann das Datum bescheinigt, an dem ich mich zum ersten Mal angemeldet hatte (wäre logisch, würde für mich aber bedeuten, dass ich dann kein Bafög beantragen könnte wg. nicht erreichter Leistungsnachweise) ?
 
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