Studiengangszweithörer = Gasthörer?

Dr Franke Ghostwriter
Studiengangszweithörer = Gasthörer???

Hallo,

ich habe da eine Frage bezüglich des Status eines Studiengangszweithörers. In diesem Forum habe ich schon von manchen gehört, dass das früher mal Gasthörer waren und jetzt eben so umbenannt wurde. Ist das offiziell irgendwo nachlesbar? Die Fernuni hat ja sage und schreibe genau eine Erwähnung der Studiengangszweithörenden auf ihrer Homepage, sonst erfährt man da nichts über diese Eigenheit.

Und noch so eine Frage: Wo bekomme ich eine Bescheinigung, dass ich eben schon seit einer gewissen Zahl an Semestern immatrikuliert bin?
 
Ja das Akademiestudium ist mir in der Hinsicht bekannt. Jedoch wird explizit der Status eines Studiengangszweithörer als Gasthörer betitelt und man sei auch nicht in jenem Status immatrikuliert, wie man es an einer Präsenzuni ist. Mir geht es jetzt um die Regularien zu diesen Aussagen.
 
Der Studiengangszweithörer ist ein Zwitter. Es ist kein Gasthörer (schon deshalb, weil man z. B. einen Abschluss erwerben kann, was als Gasthörer/Akademiestudent nicht geht), aber auch kein volles Mitglied der Hochschule (weswegen man als Studiengangszweithörer keine Studiengebühren zahlen musste, als es welche gab).
 
Genau das habe ich schon befürchtet 😉
Danke für deinen Hinweis, weil das hilft mir schon etwas weiter. Hast du eine Ahnung, an welcher Stelle der Uni ich da nachfragen kann, wie ich nun das deklarieren muss? Es muss nämlich juristisch exakt sein und ich weiß eben von verschiedenen Posts, dass das kein Vollzeit / Teilzeitstudium ist, sondern etwas anderes.
 
Ich habe jetzt eine Antwort dazu bekommen vom Studienbüro, aber das geht nicht auf den Status ein. Wen könnte man dazu befragen?
 
ein Studiengangzweithörer ist ja jemand, der an zwei Universitäten gleichzeitig immatrikuliert ist. Das ist etwas ganz anderes als ein Gasthörer (jetzt Akademiestudent genannt).
Es gibt doch 3 Möglichkeiten sich einzuschreiben: als ordentlicher Studierender (an der FernUni Hagen unterteilt sich dies nochmal in Vollzeit- und Teilzeitstudent), als Gasthörer (auch Akademiestudent genannt) und eben als Zweithörer (Student, der gleichzeitig an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student immatrikuliert ist). Der "Titel" Studiengangzweithörer ist also ein völlig eigener Hörerstatus, den es an jeder deutschen Uni gibt, wenn man gleichzeitig an 2 Hochschulen studiert. Aber da man nur an 1 Uni ordentlicher Student sein kann, ist man an der anderen Uni automatisch Zweithörer.
 
Da steht bei Wiki definitiv was falsches drin.

Der Satz müssste lauten: Ein Gaststudent, auch Gaststudierender oder Gasthörer genannt.

An manchen Unis wird der Status absichtlich Gasthörer genannt um deutlich aufzuzeigen, dass man eben kein richtiger Student ist, sondern nur als Gast den Profs zuhören darf.
 
Falsch ist das wohl nicht. Wenn man nach Zweithörer googlet, bekommt man von den Universitäten in NRW die Seiten, wonach ein Zweithörer eben nur Vorlesungen besuchen darf und nebenbei eine Prüfung pro Semester ablegen kann. Das entspricht keinem Studium, gerade in Bachelorstudiengängen, wo man acht Prüfungen pro Semester ablegt. Von daher ist der Zweithörer kein vollwertiger Student.
 
Stimmt, er ist kein vollwertiger Student (also kein ordentlicher Student der Hochschule, an der er als Zweithörer eingeschrieben ist), aber auch kein Gasthörer, sondern hat eben den Status Studiengangzweithörer. Ein Zweithörer definiert sich dadurch, dass er gleichzeitig an einer anderen Hochschule als ordentlicher Student immatrikuliert ist, während ein Gaststudierender/Gasthörer dies nicht ist.

Ich kann Dir mal ein Beispiel geben wozu so ein Zweithörerstatus gut ist:

Angenommen jemand studiert an Uni A im Magisterstudiengang 2 Fächer. Er möchte aber ein drittes Studienfach wählen, das es an Uni A nicht, aber an Uni B schon gibt.
An Uni A ist er dann als ordentlicher Student immatrikuliert. An Uni B kann er sich dann als Zweithörer für das Drittfach immatrikulieren, da man nicht an zwei Hochschulen gleichzeitig als ordentlicher Student immatrikuliert sein kann.
 
M. E. ist der Status des Studiengangszweithörers genau "Studiengangszweithörer". Das ist eine eigene Kategorie. Deine Aussage: "Jedoch wird explizit der Status eines Studiengangszweithörer als Gasthörer betitelt und man sei auch nicht in jenem Status immatrikuliert, wie man es an einer Präsenzuni ist", ist mir nicht ganz klar. Wer betitelt denn hier? Vielleicht fragst Du mal dort nach? Ich halte das aber für schlicht falsch, der Studiengangszweithörer ist kein Gasthörer.
 
Akademiestudium
Das Akademiestudium an der FernUniversität entspricht dem Gasthörerstudium an Präsenzhochschulen. Als Akademiestudierende/r kann jede/r zugelassen werden, die/der einzelne Kurse/Module in einem Fernstudium studieren möchte.

https://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/akademiestudien/index.shtml

Studiengangszweithörende/r

Bewerberinnen und Bewerber, die parallel an einer anderen Hochschule in Deutschland in einem anderen Studiengang eingeschrieben sind.

Hörerstatus - Wegweiser - Studium - FernUniversität in Hagen
 
Weiß einer von euch wie das mit den fristen ist als studiengangszeithörender? muss ich z.b. di hausarbeit innerhalb von zwei wochen (wie ein vollzeitstudent) oder innerhalb von vier wochen (=teilzeitstudent) schreiben. ich habe überalle in bezug auf die fristen bisher nru die unterteilung in voll- und tz-student gefunden.
 
Oben