Hallo,
ich weiss, dass diese Frage schon sehr oft gestellt wurde. Trotzdem will ich nochmal sicher gehen, so dass ich kein Semester Leerlauf habe. Ich hab mich zum WS 2012/2013 für Rechtswissenschaft eingeschrieben. Ich habe die beiden Rechtsklausuren geschrieben und bei Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft die EA bestanden, bin aber nicht zur Klausur angetreten. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich zu Wirtschaftsinformatik wechseln soll, weil dort u.a die Wirtschafswissenschaftliche Module zum Teil mit dem des Rechtswissenschaftlichen Studiengangs übereinstimmen. Weil ich mir aber noch nicht sicher bin, ob ich wirklich Wirtschaftsinformatik studieren möchte, wollte ich daher die Wirtschaftswissenschaftliche Module, die bei Wirtschaftsinformatik und Rechtswissenschaft gleich sind, belegen und abschließen, so dass ich keinen Leerlauf habe und Rechtswissenschaft weiter studieren kann, falls ich mich gegen Wirtschaftsinformatik entscheiden würde.
Meine Frage ist jetzt zum einen, ob ich die Leistungen, die ich jetzt erbringen möchste, anrechnen lassen kann, wenn ich den Studiengang wechsle.
Des Weiteren frage ich mich, ob ich den Studiengang einfach wechseln kann, indem ich die erforderlichen Module in Wirtschaftsinformatik belege im Virtuellen Studienplatz.
Und schließlich noch eine letzte Frage. Ich hab gelesen, dass man sich nicht als Wiederholer zurückmelden muss, wenn man eine Klausur schreiben will, bei der man die Einsendeaufgabe bereits im letzten Semester bestanden hat. Ich hab mich jedoch zurückgemeldet als Wiederholer. Hat dies irgendwelche negative Konsequzenen und ist die bestande EA im System gespeichert und ich kann mich einfach für die Klausur anmelden oder muss ich eine Bescheinigung beantragen?
mfg
ich weiss, dass diese Frage schon sehr oft gestellt wurde. Trotzdem will ich nochmal sicher gehen, so dass ich kein Semester Leerlauf habe. Ich hab mich zum WS 2012/2013 für Rechtswissenschaft eingeschrieben. Ich habe die beiden Rechtsklausuren geschrieben und bei Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft die EA bestanden, bin aber nicht zur Klausur angetreten. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich zu Wirtschaftsinformatik wechseln soll, weil dort u.a die Wirtschafswissenschaftliche Module zum Teil mit dem des Rechtswissenschaftlichen Studiengangs übereinstimmen. Weil ich mir aber noch nicht sicher bin, ob ich wirklich Wirtschaftsinformatik studieren möchte, wollte ich daher die Wirtschaftswissenschaftliche Module, die bei Wirtschaftsinformatik und Rechtswissenschaft gleich sind, belegen und abschließen, so dass ich keinen Leerlauf habe und Rechtswissenschaft weiter studieren kann, falls ich mich gegen Wirtschaftsinformatik entscheiden würde.
Meine Frage ist jetzt zum einen, ob ich die Leistungen, die ich jetzt erbringen möchste, anrechnen lassen kann, wenn ich den Studiengang wechsle.
Des Weiteren frage ich mich, ob ich den Studiengang einfach wechseln kann, indem ich die erforderlichen Module in Wirtschaftsinformatik belege im Virtuellen Studienplatz.
Und schließlich noch eine letzte Frage. Ich hab gelesen, dass man sich nicht als Wiederholer zurückmelden muss, wenn man eine Klausur schreiben will, bei der man die Einsendeaufgabe bereits im letzten Semester bestanden hat. Ich hab mich jedoch zurückgemeldet als Wiederholer. Hat dies irgendwelche negative Konsequzenen und ist die bestande EA im System gespeichert und ich kann mich einfach für die Klausur anmelden oder muss ich eine Bescheinigung beantragen?
mfg