Studiengangwechsel innerhalb Fernuni Hagen; anrechnen von Leistungen

Dr Franke Ghostwriter
Hallo,

ich weiss, dass diese Frage schon sehr oft gestellt wurde. Trotzdem will ich nochmal sicher gehen, so dass ich kein Semester Leerlauf habe. Ich hab mich zum WS 2012/2013 für Rechtswissenschaft eingeschrieben. Ich habe die beiden Rechtsklausuren geschrieben und bei Modul 31001 Einführung in die Wirtschaftswissenschaft die EA bestanden, bin aber nicht zur Klausur angetreten. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich zu Wirtschaftsinformatik wechseln soll, weil dort u.a die Wirtschafswissenschaftliche Module zum Teil mit dem des Rechtswissenschaftlichen Studiengangs übereinstimmen. Weil ich mir aber noch nicht sicher bin, ob ich wirklich Wirtschaftsinformatik studieren möchte, wollte ich daher die Wirtschaftswissenschaftliche Module, die bei Wirtschaftsinformatik und Rechtswissenschaft gleich sind, belegen und abschließen, so dass ich keinen Leerlauf habe und Rechtswissenschaft weiter studieren kann, falls ich mich gegen Wirtschaftsinformatik entscheiden würde.

Meine Frage ist jetzt zum einen, ob ich die Leistungen, die ich jetzt erbringen möchste, anrechnen lassen kann, wenn ich den Studiengang wechsle.
Des Weiteren frage ich mich, ob ich den Studiengang einfach wechseln kann, indem ich die erforderlichen Module in Wirtschaftsinformatik belege im Virtuellen Studienplatz.
Und schließlich noch eine letzte Frage. Ich hab gelesen, dass man sich nicht als Wiederholer zurückmelden muss, wenn man eine Klausur schreiben will, bei der man die Einsendeaufgabe bereits im letzten Semester bestanden hat. Ich hab mich jedoch zurückgemeldet als Wiederholer. Hat dies irgendwelche negative Konsequzenen und ist die bestande EA im System gespeichert und ich kann mich einfach für die Klausur anmelden oder muss ich eine Bescheinigung beantragen?

mfg
 
Ok, die Frage der Rückmeldung hat sich erledigt. Bleibt nur noch die Frage, ob ich die erforderlichen Module für Wirtschaftsinformatik einfach belegen und abschließen kann oder ob eine separate Anmeldung notwendig ist.
 
Meine Frage ist jetzt zum einen, ob ich die Leistungen, die ich jetzt erbringen möchste, anrechnen lassen kann, wenn ich den Studiengang wechsle.

Ja, angerechnet wird mit Note.

Des Weiteren frage ich mich, ob ich den Studiengang einfach wechseln kann, indem ich die erforderlichen Module in Wirtschaftsinformatik belege im Virtuellen Studienplatz.

Nein. Studiengangwechsel machst Du bei der Rückmeldung mit Formular (das geht nur per Post und nicht online)

Und schließlich noch eine letzte Frage. Ich hab gelesen, dass man sich nicht als Wiederholer zurückmelden muss, wenn man eine Klausur schreiben will, bei der man die Einsendeaufgabe bereits im letzten Semester bestanden hat. Ich hab mich jedoch zurückgemeldet als Wiederholer. Hat dies irgendwelche negative Konsequzenen

Eine Klausurzulassung ist lebenslang gültig.

Liebe Grüße
 
Statt eines Studiengangwechsels kann du Wirtschaftsinformatik auch als zweiten Studiengang belegen. Du musst dich dann per Post eine Rückmeldung mit Änderung des Studiengangs oder Hörerstatus machen. Du gibst in dem Formular dann an, dass du den Studiengang Wirtschaftsinformatik zusätzlich belegen willst. Dies ist allerdings erst wieder zum Wintersemester möglich. Du ersparst dir damit die erneute Ummeldung für den Fall, dass dir Wirtschaftsinformatik nicht liegt.
Du brauchst das Modul zwar nicht als Wiederholer belegen, wenn die die EA bereits bestanden hast. Solange du allerdings das Modul kostenlos als Wiederholer belegen kannst, empfehle ich es dir trotzdem, da du nur so Zugriff auf die neuen EAs hast, die du in diesem Fall zum Üben verwenden kannst.
 
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