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Studiengebühren Übernahme Arbeitgeber

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. Ich bin jetzt seit dem WS 08/09 an der FernUni eingeschrieben. Die Studiengebühren hat bis zum SS10 mein Arbeitgeber übernommen. Allerdings habe ich jetzt den Job gewechselt und musste die Gebühren in Höhe von ca. 2000€ an meinen Arbeitgeber zurückzahlen. Bei meiner Steuererklärung habe ich dementsprechend 2008 und 2009 keine Studiengebühren als Sonderausgaben angegeben.

Gibt es eine Möglichkeit dies noch nachträglich für 2008 und 2009 zu tun oder habe ich einfach pech gehabt?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
 
das wirst Du Dir doch hoffentlich ausstellen lassen.
Oder lass Dir eine eigene Quittung unterschreiben, dann steht drauf, was Du willst (also textlich 🙂)
 
lass dir doch einfach eine Rechnung vom Arbeitgeber über die Studiengebühren ausstellen. Und diese sollten dann auch eigentlich absetzbar sein, oder?

Ohne Rechnung, keine Zahlung....
 
ich bin ebenfalls in der aktuell komfortablen Situation, dass mein Arbeitgeber meine Studiengebühren übernimmt.
Muss ich das in meiner Steuererklärung angeben, als eine Art geldwerten Vorteil oder ähnliches?

Konkret sieht es so aus, dass die Rechnungen direkt an den Arbeitgeber gehen und nicht so, dass ich die Gebühren zunächst an Hagen zahle und dann vom AG zurückbekomme.

Gruß,
AWL
 
Nein, musst Du nicht angeben. Grundsatz: Falls Rechnung an AG und im geschäftlichen Interesse des AG, dann Betriebsausgaben des AG. Also dann z. B. nicht, wenn Du Bildungswissenschaften studierst, aber im Vertrieb technischer Artikel arbeitest und Dein AG für einen Bildungswissenschaftler nicht die geringste Verwendung hat.
Für Dich aber auch: ohne Kosten kein Steuerabzug. Also fallen für Dich die Materialbezugsgebühren ganz heraus (dennoch Glückwunsch!).
Aber Du kannst alles absetzen, was Du an Fahrtkosten, zusätzlichem Materialeinkauf (Papier, Druckertinte, Kugelschreiber, Laptoptasche Schreibtischleuchte etc.), Telefon-/Internetgebühren (teilweise) usw. hast.
 
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