Studienplan Master of Laws

David

Studienservice
Dr Franke Ghostwriter
1. Semester

Aus den folgenden vier Modulen musst du drei Module für die Bereiche MM 1 bis MM 3 auswählen:

55301 - MMZ - Mastermodul Zivilrecht
55302 - MMÖ - Mastermodul Öffentliches Recht
55303 - MMS - Mastermodul Strafrecht
55304 - MMV - Mastermodul Verfahrensrecht

2. Semester

Für das MM 4 kannst du aus folgenden beiden Alternativen wählen:
55305 - MM 4/1 - Mastermodul Rechtsgeschichte
55306 - MM 4/2 - Mastermodul Rechtsphilosophie und -theorie

In den Wahlmodulen MW 5 und MW 6 bestehen folgende Wahlmöglichkeiten: Das nicht gewählte Modul aus dem ersten Semester; das nicht gewählte Modul aus MM 4; eines der Wahlmodule des Studienganges Master of Laws:

Masterwahlmodul 1: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Bauen und Planen in der Kommune
Masterwahlmodul 2: Vertiefung Strafrecht
Masterwahlmodul 3: Vertiefung IPR und Rechtsvergleichung
Masterwahlmodul 4: Kollektives Arbeitsrecht
32521 Finanz- und Bankwirtschaftliche Modelle
32641 Internationales Management
32651 Betriebswirtschaftliche Steuerplanung
32671 Integrale Führung

Studierende, die nicht den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen absolviert haben, sondern einen anderen Studiengang gemäß § 4 der Prüfungsordnung für den Master of Laws, können in den Modulen MW 5 und MW 6 auch die Pflicht- und Wahlmodule des Studienganges Bachelor of Laws (ausgenommen der Module Propädeutikum, Einführung in die Wirtschaftswissenschaft, Bürgerliches Recht I bis III, Strafrecht und Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht) als Wahlmodule belegen.

3. Semester

Im Wahlmodul MW 7 bestehen die gleichen Wahlmöglichkeiten wie in den Modulen MW 6 und MW 7, allerdings entfällt im MW 7 auch für Studierende die nicht den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen absolviert haben, die Möglichkeit, Module aus dem Bachelor of Laws zu belegen.

MM 8 Masterarbeit
 
Laut § 10 der Studienordnung des LL.M. müssen für die Zulassung zur Masterarbeit alle Modulabschlussprüfungen bestanden sein. Ich habe nicht gefunden, dass bei Wahlpflichtmodulen Ausnahmen vorgesehen sind.

Es scheint mir daher nicht möglich zu sein, im 3. Semester sowohl MW 7 als auch MM 8 zu belegen. In der Anlage zur Studienordnung ist auch nur von "Studienabschnitten" die Rede, nicht von Semestern.

Oder hat jemand andere Informationen? (Auf der anderen Seite wird ja immer gesagt, dass man den LL.M. in 3 Semestern absolvieren können soll. Heißt das, dass man in einem Semester 4 Module belegen muss?)

VG, Alex.
 
CaptainM,

es ist möglich, neben der Masterarbeit eines der drei Wahlmodule (nicht jedoch die 4 Pflichtmodule) zu belegen. Ich weiß auch von Studenten, bei denen das bereits so gehandhabt wurde. So schaffst Du dann auch den Master in 3 Semestern, wenn Du im 1. und 2. jeweils drei (oder mehr) Module abgeschlossen hast.
 
Vielleicht eine bescheuerte Frage aber:
Kann man Module des LLM bereits belegen, wenn man kurz vor dem Abschluss im LLB steht? Damit man "fließend studieren" kann???
 
Echt, das geht? Dann war meine Frage doch nicht so bescheuert 😉
Danke Dir...
Noch ne Frage: Muss man schon alle Module im LLB abgeschlossen haben oder wie genau muss ich mir das vorstellen? Wie war das bei Dir?
 
Belegen und Einsendeaufgaben schreiben kannst Du für jeden Kurs, das ist total egal. Die Klausurberechtigung würde Dir auch erhalten bleiben. Nur die Klausuren darfst Du wie gesagt erst mitschreiben, wenn Du Deinen Bachelor-Abschluss in der Tasche hast. Wenn Du Bedenken hast, lass Dir dies vom Prüfungsamt bestätigen, habe ich damals auch gemacht.
 
Modulabschlussseminar ?

Hallo,

wo kommt denn plötzlich in 12 II PrüfO das Modulabschlussseminar her? Gab es bislang nicht lediglich eine Masterarbeit (§ 15 PrüfO)?


(2) Für das Modulabschlussseminar ist eine schriftliche Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema zu fertigen, die mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn bei der Veranstalterin / dem Veranstalter des Seminars einzureichen ist. Diese schriftliche Arbeit muss mindestens mit der Note „ausreichend" (4,0) bewertet worden sein, um zu der Semi-narveranstaltung zugelassen werden zu können. Während der Seminarveranstaltung ist über das Seminarthema ein Vortrag zu halten und zur Diskussion zu stellen. Außerdem kann die Seminarleiterin / der Seminarleiter Leistungen wie ein Thesenpapier oder ein Protokoll verlangen. Sie gesamte Seminarleistung (schriftliche Arbeit, Vortrag, Teilnahme an der Diskussion) ist gem. § 9 zu bewerten. Die Benotung der schriftlichen Arbeit und die Benotung der mündlichen Leistungen gehen jeweils zu 1/2 in die Benotung der gesamten Seminarleistung ein. Ist die gesamte Seminarleistung mindestens mit der Note „ausreichend" (4,0) bewertet worden, wird über die erfolgreiche Teilnahme ein Seminar-schein ausgestellt.
 
Modulabschlussseminar

Zunächst einmal bin ich immer wieder davon fasziniert, wie ein Wort mit 3 "s" ´hintereinander aussieht... 😉 Der Abs.2 bezieht sich auf den Abs.1 (welch Überraschung!) und dort sind 4 (fakultative) Möglichkeiten genannt, wie ein Modul abgeschlossen werden kann: also entweder durch eine Klausur, eine Hausarbeit, eine mündliche Prüfung oder eben durch ein Seminar. Das liegt ganz beim Dozenten / Prüfer. Falls er/sie sich für ein Seminar entscheidet, dann gilt § 12 Abs.2. Das hat also mit einer Abschlussprüfung im klassischen Sinne nix zu tun. Es bleibt damit bei § 17: wenn man 7 Module und die Masterarbeit (= 8.Modul) bestanden hat, dann ist man fertig (und bald "LL.M.").
 
Hab mal ne Frage zum Studienablauf: kann man eigentlich im 1. oder 2. Semester schon das Wahlmodul MW 7 mitschreiben, damit man im 3. Semester nur noch die Masterarbeit anfertigen muss? Dann würde sich der Masterstudiengang ja auf ein gutes Jahr verkürzen, da das 3. Semester gar nicht mehr komplett bis zum Ende abgewartet werden muss.
 
Man kann also wirklich (theoretisch) auch nach einem Semester + Masterarbeit am Anfang des 2. Semesters schon fertig sein?

Nicht dass ich das vorhabe, aber MW7 im 2. Semester fände ich ganz angenehm, da ich wie gesagt am Ende des 3. Semesters dann keine Prüfung mehr machen muss.

Und wie bestimme ich dann, dass das gewählte Fach MW7 ist und nicht MW5 oder MW6? Macht ja einen Unterschied, da ich in MW5 und MW6 auch Bachelor-Module nehmen kann.
 
Und wie bestimme ich dann, dass das gewählte Fach MW7 ist und nicht MW5 oder MW6? Macht ja einen Unterschied, da ich in MW5 und MW6 auch Bachelor-Module nehmen kann.
😕 ist doch egal, wenn Du in einem Semester alle 3 Wahlmodule belegst, welches Nr.5, 6, oder 7 ist.
Nachtrag: Du meinst, ob Du es als Pflicht- oder Wahlmodul belegst ?
Ist wahrscheinlich auch egal, solange insgesamt die Vorschriften eingehalten sind.
 
Ich weiß halt (noch) nicht wie man die Wahlmodule belegt. Konkret: ich möchte gerne "Vertiefung Strafrecht" als MW7 im 1. Semester belegen. Jetzt könnte man ja theoretisch sagen, dass diese Prüfung eben Wahlmodul MW5 war (falls es da eine einzuhaltende Reihenfolge gibt). Dann könnte ich aber bei den beiden anderen Wahlmodulen nicht mehr 2 Bachelor-Module wählen (weil das eben bei MW7 nicht geht).
 
Das weiß ich im Detail auch nicht, denke aber nicht, daß das ein Problem ist. Im konkreten Fall dann halt mit der FU klären.
 
Ist bei euch schon das erste Versandmaterial für den LLM Studiengang fürs Sommersemester eingetroffen oder muss man das nun herunterladen?
 
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