Studienzeiten

Sepp schrieb:
Hallo,
habe ich das wirklich richtig verstanden mit dem Studium an der FEU Hagen, die Studienzeiten spielen praktisch keine Rolle, wer die entsprechenden Klausuren abgelegt hat geht in den nächsten Studienabschnitt, egal in welcher Zeit er das gemacht hat. Theoretisch könnte jemand also das Vordiplom BWL in einem Semester machen?
MfG
Sepp

Theoretisch schon, wenn man die notwendigen Einsendearbeiten und die
10 Prüfungen in diesen Semester besteht, oder ausgleichen kann.
. Hm, hat das schon mal jemand geschafft?😕
 
muß ja nicht heißen, daß man nur ein Semester studiert, könnte auch sein daß man aus Kostengründen ohne Einschreibung lernt und in einem "Belegsemester" alle Prüfungen ablegt. Die Skripte könnte man sich ja privat besorgen.
Man könnte auch in einem Semester alles belegen, dann hätte man die Skripte und könnte die leichten Fächen gleich abschließen. Dann exmatrikulieren und lernen und in einem weiteren Belegsemester alle restlichen Klausuren schreiben. So hätte man nur 2 Semester bis zum Vordiplom zu bezahlen.
MfG
Sepp
 
Dein Plan geht nicht auf! Selbst wenn Du beurlaubt werden würdest (welchen zwingenden Grund hast Du denn - bist Du schwanger?😀 ), musst Du die "Grundgebühr" bezahlen, sprich Verwaltungskostenbeitrag + Studentenwerksbeitrag. Und die Kurse musst Du ja sowieso belegen und bezahlen (nach Deinem Plan kommen diese Kosten im 1.Semester voll auf Dich zu).
Dann kannst Du also alles gleich so verteilen, wie Du es mit dem Lernen schaffst, denn wenn Du alles belegst und 3 Semester später erst die Klausur schreiben kannst, dann kann es Dir passieren, dass der Kurs überarbeitet wurde und Du die neuen Unterlagen nochmal "belegen" musst, sprich: doppelt zahlen musst...

aus der Seite der Fernuni im Detail dazu:
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In einem Studiengang eingeschriebene/zugelassene Voll- und Teilzeitstudierende (s. Hörerstatus) der FernUniversität können ab dem 2. Semester nach Studienbeginn bei der FernUniversität vom Studium für ein Semester beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, welcher die Weiterführung des Studiums im entsprechenden Semester unmöglich macht. Studiengangszweithörende und Akademiestudierende (s. Hörerstatus) können nicht beurlaubt werden.

Wichtige Gründe können u.a. sein:

-Krankheit

-Schwangerschaft oder Kinderbetreuung

-Pflege von direkten Angehörigen

-wichtige berufliche Gründe (nur bei Teilzeitstudierenden)

-Auslandsstudium welches im Zusammenhang mit dem Studium an der FernUniversität steht.

Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Kurse zu belegen, Leistungsnachweise zu erwerben oder Prüfungen (mit Ausnahme der Wiederholung nicht bestandener Prüfungen) abzulegen.

Die Beurlaubungsanträge können grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Rückmeldefrist gestellt werden. Die Beurlaubung wird nur für ein Semester ausgesprochen und eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.

Von beurlaubten Studierenden werden die Bereitstellungsgebühr (30,-€) und der Studierendenschaftsbeitrag (11,-€) erhoben.

Nähere Informationen sind in den "Erläuterungen zur Rückmeldung" enthalten
_____________
 
Sepp schrieb:
Man könnte auch in einem Semester alles belegen, dann hätte man die Skripte und könnte die leichten Fächen gleich abschließen. Dann exmatrikulieren und lernen und in einem weiteren Belegsemester alle restlichen Klausuren schreiben.

Hallo Sepp,

für die Klausurzulassung brauchst Du außerdem eine bestimmte Anzahl an bestandenen Einsendeaufgaben, die Du nur ablegen kannst, wenn Du als ordentlicher Student eingeschrieben ist. Und diese EA's wirst Du wohl kaum in 2 Semestern schaffen!
 
Sunny schrieb:
Hallo Sepp,

für die Klausurzulassung brauchst Du außerdem eine bestimmte Anzahl an bestandenen Einsendeaufgaben, die Du nur ablegen kannst, wenn Du als ordentlicher Student eingeschrieben ist. Und diese EA's wirst Du wohl kaum in 2 Semestern schaffen!

Und Sepp, Du mußt die Kurse in dem Semester, wo Du die EA's bestehen willst, auch belegt haben, entweder die Unterlagen bestellen oder wenn Du die Unterlagen schon hast, als Wiederholer einschreiben. Sonst funktioniert das nicht.
 
Beurlaubung

Achtung, neu! Beurlaubte dürfen in dem Beurlaubungssemester keine Prüfungen mehr schreiben.

HOCHSCHULGESETZ
IN DER FASSUNG DES
GESETZES ZUR WEITERENTWICKLUNG DER HOCHSCHULREFORMEN
(HOCHSCHULREFORMWEITERENTWICKLUNGSGESETZ)
– HRWG-VOM 30.11.2004 (GV. NRW Seite 752)

– § 65
(5) Eine Studierende oder ein Studierender, die oder der nach Ablauf eines Semesters das Studium in
demselben Studiengang fortsetzen will, hat sich innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bei der Hochschule
zurückzumelden. Auf Antrag können Studierende vom Studium beurlaubt werden, die
1. an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studierenden wollen,
2. eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient,
3. wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die Krankheit die
Erbringung der erwarteten Studienleistungen in dem Semester verhindert,
4. zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden,
5. ihren Ehegatten, ihre eingetragene Lebenspartnerin oder ihren eingetragenen Lebenspartner oder
einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten pflegen oder versorgen,
wenn diese oder dieser pflege- oder versorgungsbedürftig ist,
6. wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung die erwarteten Studienleistungen nicht erbringen
können,
7. eine Freiheitsstrafe verbüßen oder
8. sonstige wichtige Gründe von gleicher Bedeutung für eine Beurlaubung geltend machen.
Beurlaubte Studierende sind an der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind, nicht berechtigt, Leistungsnachweise
zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Satz 3 gilt nicht für die Wiederholung von nicht
bestandenen Prüfungen und für Leistungsnachweise für das Auslands- oder Praxissemester selbst.
 
Jutta-Martha schrieb:
Achtung, neu! Beurlaubte dürfen in dem Beurlaubungssemester keine Prüfungen mehr schreiben.

laut Fernuni aber Wiederholungsprüfungen (siehe oben)...oder hast Du noch neuere Infos...nicht dass es mich betreffen würde...reine Neugier...
 
Sepp schrieb:
soweit ich das bis jetzt überblicke sind die EA´s ja nicht problematisch, notfalls holt man sich Unterstützung in den Feu-Foren oder hier beim Studienservice, zudem muß man ja immer nur die Hälfte eingeschickt haben.


Hallo Sepp,

ich würde die EA's nicht unterschätzen! Angenommen, Du willst wirklich alle Kurse in zwei Belegsemestern absolvieren, wirst Du einen ziemlich großen Termindruck haben, wenn man bedenkt dass pro Kurs ca. 3-4 EA's erledigt werden müssen. Außerdem kannst Du dich nicht unbedingt darauf verlassen, gleich nach der Hälfte der absolvierten EA's auch die Klausurzulassung zu haben, denn im Zweifel hast Du diese nicht bestanden und musst auch die weiteren erledigen.
Solltest Du nebenbei auch noch berufstätig sein, ist das auf keinen Fall zu schaffen!
 
Sepp schrieb:
Hallo Antje,

ich hatte nicht beurlauben sondern exmatrikulieren geschrieben, aber es rechnet sich trotzdem wohl kaum, denn die Kursgebühren sind der größte Teil der Kosten und die fallen immer an.
MfG
Sepp

Hi Sepp,
das mit dem Exmatrikulieren machst Du auch nur bis WS 2007/2008, dann gibt es nämlich für Dich keine Möglichkeit mehr, das Diplom anzusteuern. Aber für die die eingeschrieben sind schon.
 
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