Studium und Arbeitslosengeld?

Dr Franke Ghostwriter
Ich werde voraussichtlich in 2 Monaten (also ab April) arbeitslos, wenn ich bis dahin nicht einen neuen Job finde. Ich habe mich zum Sommersemester schon mal vorsorglich als TZ-Student zurückgemeldet, da ich schon gelesen habe, dass man in VZ definitiv keinen ALG-Anspruch hat.

Aus meiner Beschäftigungszeit hätte ich theoretisch einen ALG-Anspruch, wenn ich denn wirklich arbeitslos werde, aber was meine Frage ist: Gibt es hier jemanden, der trotz des Studiums ALG bekommt? Wenn ja, wie seid ihr das bei der Arbeitsagentur angegangen? (Ich befürchte, dass man dort gleich komplett auf Ablehnung schalten könnte, wenn man das Wort "Studium" nur hört, auch wenns ein Fernstudium ist, das mich ja nicht vom Arbeitsmarkt fernhält.)
 
Ist mir auch passiert. Ich hatte dem Arbeitsamt bescheid gesagt und nachgewiesen, dass ich nur 6 SWS belegt habe. Das hat die dann nicht mehr interessiert und hab auch keine Abzüge bekommen. Wichtig ist, dass du unter 15 Std. (glaube ich, nochmal im internet nachforschen) "beschäftigt" bist. Dann können die dir nix und notfalls Wiederspruch einlegen, wenn die sich quer stellen.
 
Habe mich nun wirklich arbeitslos melden müssen (arbeitssuchend bin ich wegen des auslaufenden Vertrages schon seit 3 Monaten gemeldet), aber die haben gleich lauter Daten am Telefon aufgenommen - wo ich das Studium nicht ausdiskutieren wollte/konnte, da die Frau wirklich nur so durch die Punkte durchgerast ist.

Wie auch immer, ich bekomme den Antrag auf ALG zugeschickt und ich hoffe, dass ich da dann auch die Möglichkeit bekomme, nachzuweisen, dass ich dem Arbeitsmarkt trotz Studium voll zur Verfügung stehe, denn ich habe wirklich Bedenken, dass die es pauschal mit der Begründung "Student" ablehnen.
 
ich habe dieses Semester nun auch als Teilzeitstudent angefangen. Leider musste ich für den April auch ALG1 beantragen. Bei mir gab es wegen dem Studium keine Probleme. Ich hab dem Bearbeiter erklärt, dass es nur Teilzeit ist, komplett in meiner Freizeit stattfindet und selbst finanziert wird.
ALG1 ist bewilligt!
 
Danke für die Info!

Kann man das auch auf diesem Extrabogen für Studenten so angeben (Teilzeit, Freizeit usw.)? Ich habe den Bogen noch nicht gesehen, weil er mir nicht mitgeschickt wurde (ich werde dann beim Abgabetermin danach fragen).
 
Welchen Extrabogen meinst du??
Du bist doch Teilzeitstudent und möchtest wieder eine Vollzeitstelle annehmen?
Beim Antrag fürs ALG1 hab ich meinen Studentenstatus nirgends angegeben. Es gab ein Punkt wo man angeben soll ob man eine Vollzeitstelle oder nur eine Teilzeitstelle sucht und dieses dann begründen soll.
Wenn du wieder eine normale Stelle suchst, muss man das Studium eigentl gar nicht angeben, da es ja wirklich komplett in deiner Freizeit stattfindet.
 
In meinem Antrag (Arbeitslosengeld I) wird explizit gefragt, ob man Student ist, und "falls ja", solle man dann noch das Extraformular für Studenten ausfüllen.
 
Ich würde sagen dass du das nicht ausfüllen musst, denn du bist ja nur Teilzeitstudent und studierst wie schon erwähnt in Deiner Freizeit...
Denke das ist eher für Vollzeit- also richtige Studenten 🙂
Aber frag am Besten mal deinen Berater.
 
Ja, komisch das es bei dir überhaupt nicht vorkam... ich würde ja annehmen, dass die Anträge deutschlandweit gleich sind.
 
Eigentlich sollten Sie gleich sein. Aber viell. hab ich es auch einfach überlesen oder schon wieder vergessen, da es für mich unrelevant war.
 
"Bringt" denn ein Teilzeitstudium (z.B. Jura) etwas für das spätere Arbeitsleben? Welche (ermäßigten) Gebühren zahlt man im Semester ?

Frag ich mal andersrum: warum sollte es deiner Meinung nach nix bringen? Ist der gleiche Abschluss und unter Umständen hat man wahrend des Studiums sogar noch gearbeitet. Und wie kommst du auf ermäßigte Gebühren ?
 
Mir ist aber nicht klar, wieviel das Teilzeitstudium dann pro Semester kostet (es steht ja nur da, um wieviel ermäßigt wird und noch nichtmal, für welche Einheiten das gilt. Pro Semesterwochenstunde? Pro Semester? Pro 7 SWS?)-
Also nehmen wir mal an, jemand würde Jura studieren wollen, was müsste er bis zum Abschluss dafür ermäßigterweise zahlen? Ist vielleicht jemand hier, der das durchgezogen hat?
 
Mir ist aber nicht klar, wieviel das Teilzeitstudium dann pro Semester kostet (es steht ja nur da, um wieviel ermäßigt wird und noch nichtmal, für welche Einheiten das gilt. Pro Semesterwochenstunde? Pro Semester? Pro 7 SWS?)-
Also nehmen wir mal an, jemand würde Jura studieren wollen, was müsste er bis zum Abschluss dafür ermäßigterweise zahlen? Ist vielleicht jemand hier, der das durchgezogen hat?

Ich glaube, du verwechselst da was. Es gibt eine Gebührenermäßigung für Bedürftige, wie bydgo schon geschrieben hat, aber das hat erstmal nichts mit einem Teilzeitstudium zu tun. Im Teilzeitstudium studierst du genau die selben Module wie im Vollzeitstudium, zahlst auch pro Modul exakt die selbe Gebühr, nur dauert das Ganze natürlich entsprechend länger, wenn du pro Semester nur ein statt zwei Module belegst. (Genau genommen bezahlst du sogar geringfügig mehr, dadurch, dass du den Asta-Beitrag von 11 Euro pro Semester bezahlen musst und in TZ ja auf doppelt so viele Semester kommst, aber das ist hier wohl irrelevant.)
 
Ich habe mal eine Frage an die Experten. Ich will im Oktober anfangen zu studieren VZ und will, wenn es irgend möglich ist, alg 1 beziehen um mir das Studium zu finanzieren, Bafög bekomme ich nicht, da ich noch nicht 5 Jahre von zu hause weg wohne und verheiratet bin. Im Oktober habe ich 35 Monate gearbeitet. Nun brauche ich eure Hilfe.
 
Wenn Du keine Aussicht auf Bafög hast, aber die Möglichkeit ALG1 zu beziehen, solltest Du Dich als Teilzeitstudent einschreiben. Wenn Du Dich als Vollzeitstudent einschreibst, verlierst Du automatisch den Anspruch auf ALG 1 weil Du dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
 
Du musst Bewerbungsaktivitäten auf eine (Vollzeit-)Stelle vorweisen.
...
(und das "private" (Teilzeit-)Studium am Besten gar nicht erwähnen).
...
Wenn Du angebotene Stellen immer wieder absagst, dann wird die Agentur für Arbeit nachfragen, ob Du wirklich an einem Job interessiert bist, oder das ALG1 nur "erschleichen" willst.

Überlege Dir besser eine Alternative zur Finanzierung, wenn Du wegen des Studiums nicht arbeiten kannst.
 
Ich habe mal gelesen das 15h als nachweis für das amt ausreichen. Ich muss mich ja nur bewerben und wenn ich nicht genommen werde ist das ja nicht immer meine schuld. Blöd nur wenn ich zu einem Bewerbungstraining muss.
 
Aber inwiefern können die wissen ob ich 15h arbeiten kann oder nicht. Und Psychologie geht nicht in TZ
Wieso geht Psychologie nicht in Teilzeit? Klar geht das! Und wenn Du Teilzeit eingeschrieben bist, aber trotzdem das Vollzeitprogramm belegst interessiert das eigentlich niemanden.
Ich habe damals mein Fernstudium bei der ARGE angegeben (war Teilzeit eingeschrieben). Das ging ohne Probleme. ALG1 bekommst Du maximal ein Jahr. Über die weitere Finanzierung solltest Du Dir dann mal Gedanken machen...
 
Oh ha, an der FU in Berlin ist das natürlich nicht möglich. Ich dachte, Du wolltest an der FernUni anfangen! Bei Vollzeitstudium kannst Du das auch mit dem ALG1 knicken. Als Vollzeitstudent eingeschrieben stehen und ALG1 bekommen geht nicht. Deswegen bin ich damals an die FernUni und nicht an eine Präsenzuni gegangen. Kann natürlich gut gehen das Studium vor der Arge zu verheimlichen, wenn es allerdings schief geht, darfst Du das komplette Geld wieder zurück zahlen.
Allerdings gibt aber noch eine Art Einzelfallentscheidung bei der Arge. Dabei musst Du glaubhaft machen, dass Du für 20 Stunden in der Woche dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst. Ob die Arge Dir das bei einem Vollzeit Psychologiestudium aber abnimmt, ist wohl eher fraglich, hängt aber auch immer vom Sachbearbeiter ab...
 
Ich hatte gerade nochmals in die studienordnungen gelesen, dort kann prinzipiell jeder Studiengang als TZ belegt/es wird nicht ausgeschlossen. Danke aber für diesen anreiz TZ mich anzumelden. Ich werde nochmal ein Konsultationsgespräch vereinbaren
 
Ich studiere an der FU, ein Vollzeitstudium. ich stehe auf dem Markt für 20 h/Woche zur Verfügung und bekomme somit ALG I, weil ich davor jahrelang gerbeitet habe. es ist zwar nicht viel aber immerhin^^. Falls jemand weiß, wie es mit einem Minijob aussieht, wäre ich dankbar für eine Antwort. Da möchte mir jmd. einen job (etvll. minijob) anbieten, der etwa die gleiche Summe wie ALG I ist. ob ALG gestrichen wird? meine Beraterin ist zZ nicht da und ich muß dem die Tage bescheid geben...
 
Minijobs werden ab einer Höhe von x€ gegengerechnet und müssen ab einer Stundenzahl y genehmigt werden. Genaue Werte erfragst Du am besten direkt dort, vielleicht hilft Dir auch ein Kollege Deiner Beraterin weiter.
 
@cielito26
muss ich der arge das nur bescheid geben das ich mir 20h zutraue oder benötige ich irgendeine art von dokument. Bzw was die arge das du studierst. Viele haben mir auch berichtet , dass sie bewerbungstraining machen müssen
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach der Antragstellung bekommt man einen Termin mit dem Betreuer. Dem muss man "überzeugen" dass man fähig ist neben dem Studium arbeiten zu können, was auch nicht schwer ist^^.
bei mir war das so, ich habe etwas später meine Unterlagen eingereicht, wusste davor nicht dass ich das beantragen kann, konnte deswegen die Studienbescheinigung als Kopie abgeben. wenn man noch nicht immatrikuliert ist, sollte ja auch kein Problem sein, man kann ja nachreichen, wenn nötig.
Bewerbungstraining wäre für mich unsinn, ich wüsste nicht, was man da vom Alltag nicht besser wissen kann...
 
Generell ist es NICHT möglich, neben seinem Studium ALG zu erhalten. Ich habe es damals auch versucht, aber es ging nicht.
 
FernUni und ALG geht! Beziehe selber gerade ALG 1 und das wäre ja Schwachsinn, wenn ich mich deshalb exmatrikulieren müsste. Vorher habe ich ja auch neben der Arbeit studiert. Einzige Bedingung für den Bezug von ALG: Man muss aktiv auf Arbeitssuche sein. Nur studieren und nicht bewerben geht natürlich nicht.
 
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