SWS Teilzeithörer

Dr Franke Ghostwriter
Da ich noch Anspruch auf Alg habe überlege ich mich nur als Teilzeithörer einzuschreiben.

Jedoch habe ich jetzt gehört das man als dieser nur 8 SWS Stunden belegen darf, dh. ich dürfte ja z.B nur BWL 1 in einem Semester schreiben.
Ist das so richtig?

Gibt es keine Möglichkeit mehr zu schreiben und trotzdem nur als Teilzeithörer zu gelten?
 
Du kannst als TZ-Hörer so viel Kurse belegen, wie Du möchtest. Richtig ist aber wohl, dass die BA eine eigene Grenze hat. Die kenne ich aber leider nicht.

Gruß
Michael
 
in diesem Zusammenhang habe ich auch mal eine interessante Frage...

Wenn ich sowohl als Teilzeit- wie auch als Vollzeit-Student soviele Kurse belegen kann wie ich will:
Wo liegt denn dann eigentlich der Unterschied zwischen TZ und VZ?

Ich war im 1. Semester in TZ eingeschreiben, jetzt im 2. Semester in VZ. Da ich aber nur noch eine begrenzte Anzahl an VZ-Semestern frei habe bevor ich nach dem Studienkontenmodell Studiengebühren zahlen muss, Frage ich mich jetzt, ob es sinnvoller wäre, wenn ich meine nächsten Semester alle in TZ mache (und trotzdem je 3 Kurse belege oder so), dann kann ich noch doppelt soviele Semester studieren.

Oder ist es wegen der Supidupi-Studiengebühren-Idee unserer potenziellen neuen Regierung ab 2006 dann sowieso piepegal? Aber vielleicht wird es ja keine Studiengebühren geben (... also auch keine neue Regierung). 😉

Danke Euch im Voraus für Erleuchtung.
Steffi
 
Steffi, Du solltest Dich tatsächlich in TZ einschreiben, allein wegen dem Studienkontenmodell.
Relevanz hat das ganze mit dem Teilzeit-Studium eigentlich nur an der FU Hagen und dort wird in den Bewerbungsunterlagen per Fettdruck darauf hingewiesen, dass man als TZ-Student so viele Kurse belegen darf, wie man will.
--> wer sich in VZ einschreibt ohne dafür andere (s.u.) sachliche Gründe zu haben, ist selber schuld 😀

Eine VZ-Einschreibung ist jedoch bei bestimmten Förderungen (Stichwort BaFöG) sowie bei Stipendienmodellen notwendig. Wer da nicht VZ-Student ist, bekommt unter Umständen nichts. Ja, und bei Präsenzunis gibt es ja sowieso keinen Unterschied, d.h. dort sind alle Studis VZ.

Wie es mit möglichen Studiengebühren auch für das Erststudium aussieht, steht natürlich in den Sternen, Diskussionen dazu gibt es viele. Ich denke jedoch, dass auch hier ein TZ-Modell angeboten wird, ähnlich wie jetzt. Und nun wissen wir ja auch alle, was wir wählen, wenn TZ und VZ möglich sind... 😀 gell?!
 
Also sollte man sich immer als TZ-Hörer einschreiben?????

Es sei denn man will Bafoeg beantragen?

Oder gibt es noch andere Vorteile als VZ Hörer?
Kann man sich auch wenn man nicht arbeitet als TZ-Hörer einschreiben?
 
toomoon schrieb:
Also sollte man sich immer als TZ-Hörer einschreiben?????

Es sei denn man will Bafoeg beantragen?

Oder gibt es noch andere Vorteile als VZ Hörer?
Kann man sich auch wenn man nicht arbeitet als TZ-Hörer einschreiben?

Sicher kannst du dich ohne Arbeitsverhältnis als TZ einschreiben, würde ich dir in dem Fall allerdings nicht empfehlen! Bei einem Vollzeitstudium kannst du nämlich die Studienzeit nach erfolgreichem Abschluss als Ausfallzeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen, bei Teilzeit ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Bei 4/5 Jahren Studium rechnet sich das... 🙄

Außerdem kannst du als VollzeitFUzzy neben BAFÖG auch Waisenrente und Kindergeld (bei TZ mindestens 13 SWS vorgeschrieben) beantragen.
 
Ach ja, noch ein Vorteil von TZ: Es zählt glaube ich für die ZVS nicht als Studium, d.h. du kannst einfach 8 Semester TZ studieren und dann mit vier Jahren Wartezeit dein ZVS - Studium (Medizin, Psychologie oder so) anfangen 😉

Ein weiterer Vorteil von VZ: Du konntest zumindest früher einen Teil der Kurseinheiten bei Bedürftigkeit (BAFÖG) umsonst bekommen.
 
SteffiM schrieb:
Oder ist es wegen der Supidupi-Studiengebühren-Idee unserer potenziellen neuen Regierung ab 2006 dann sowieso piepegal? Aber vielleicht wird es ja keine Studiengebühren geben (... also auch keine neue Regierung). 😉

Bildung ist Ländersache. NRW hat eine neue Regierung und die hat auch angekündigt, Studiengebühren zu erheben. Das wird also vermutlich nächstes Jahr kommen. Allerdings sollen diese Gebühren dann auch wirklich den Unis zu gehen.

Gruß
Michael
 
MichaelZ schrieb:
Bildung ist Ländersache. NRW hat eine neue Regierung und die hat auch angekündigt, Studiengebühren zu erheben. Das wird also vermutlich nächstes Jahr kommen. Allerdings sollen diese Gebühren dann auch wirklich den Unis zu gehen.

Haha!! Da bin ich mal gespannt. Ich hab mich diesbezüglich schon mal in nem anderen Thread geäußert, finde ihn aber nicht mehr.
Auch in anderen Bundesländern werden Studiengebühren erhoben, die "voll den Unis zugute kommen sollen"...na und?! Dann werden halt Deine 500 EUR an die Uni gezahlt - dafür streicht das Land dann eben den Unis den normalen Haushalt zusammen, frei nach dem Motto: "Wer gut wirtschaftet und Studis rankarrt, der wird schon durchkommen". Es ist illusorisch, durch Studiengebühren summa summarum mehr Geld zur Verfügung zu haben...
 
Ich muss noch was hinzufügen, siehe DUZ v. 13.5.05, Seite 7:

"Das Studienkontenmodell [...] brachte den Hochschulen dieses Jahr 45 Millionen Euro ein. Der Geldsegen kam ein paar Wochen vor der Wahl."

Ohne Kommentar
 
Mich würde halt nur noch interessieren inwiefern man als TZ-Hörer Arbeitslosengeld erhält.??
Da springt immerhin mehr bei raus als mit Kindergeld als VZ-Hörer.
Außerdem werden die Beiträge zur RV gezahlt.
 
Hallo

Da ihr alle ja ziemlich Bescheid wisst, habe ich dazu dann auch noch eine Frage an euch. Ich studiere TZ und da es mein Zweitstudium ist, zahle ich ganz schön Studiengebühren. Jetzt Frage ich mich was eigentlich der Unterschied zwischen TZ- und Akademiestudierenden ist. Wenn ich das richtig verstanden habe so zahlen die (fast) gar nix, können die Klausuren alle mitschreiben und sich die dann später mal anrechnen lassen. Oder gibt es da irgendwie einen Haken? Dürfen die vielleicht nicht an den Mentoraten teilnehmen o.ä.?

Sollte ich also meinen Status wechseln? Kann mir da vielleicht jemand einen guten Tip geben? Ich beziehe weder eine finanzielle Hilfe noch kann ich das Studium irgendwie/irgendwo finanziell absetzen, bin also insofern "ungebunden".

Danke!
Janine
 
Frag doch da am Besten bei Deiner Sachbearbeitung im Arbeitsamt/ARGE an...
Mein Posting bzgl. VZ/TZ hat sich mehr auf diejenigen bezogen, die arbeiten und nebenzu studieren (wie es an der FU der Regelfall sein dürfte)...
 
Janine,

als Akademiestudentin kannst Du keinen Abschluß erwerben sondern nur die Klausuren mitschreiben und Dir darüber eine Bestätigung geben lassen.
Aber BOL darf man auch keine Klausuren schreiben, weil das zulassungsbeschränkt ist. Verstehe das zwar nicht, ist aber so.

Mir geht es auch so, daß ich volle Gebühren zahlen müßte und habe mich deshalb als Akademiestudentin eingeschrieben. Und ich lasse vielleicht auch das eine oder andere Fach weg. Ob ich mich dann in 10 Jahren ärgere, daß ich keine Abschlußurkunde habe ?

Gruß Eliza
 
Eliza schrieb:
Ob ich mich dann in 10 Jahren ärgere, daß ich keine Abschlußurkunde habe ?

Gruß Eliza
Bestimmt 😉 Du kannst als Akademiestudentin auch soweit ich weiß Klausuren schreiben. Wenn du z.B. genug Klausuren hast, dass du für den Bachelor of Law im 2. Semester angenommen wirst, kannst du dich glaube ich einfach dort einschreiben lassen. Soweit ich weiß, gilt die Zulassungsbeschränkung für Bachelor of Law (BoL) nur im 1. Semester
 
David,

man darf nur die BWL-Klausuren mitschreiben; wenn dann interessieren mich bei BOL aber mehr die juristischen Fächer und ich nehme BWL in Kauf.
Wenn ich 10-15 Jahre jünger wäre, würde ich den Abschluß anstreben aber so wird es wohl Hobby bleiben. Ich schwanke ja immer noch, ob ich nicht deshalb lieber die Fächer aus dem Zusatzstudium WR+AR mache.
Für die Ernsthaftigkeit mache ich dann alle EA's bis ich jeweils 80% habe 😉
Im Herbst mache ich jetzt mal das Prop. zum Test wie es mir wirklich gefällt und sehe dann weiter.
 
Eliza,

kannst du nicht die BoL - Klausuren mitschreiben? Ich dachte , es wäre möglich. Im BWL - Studiengang gibt es auch die Fächer Recht 1 und Recht 2, wobei Recht 1 eine Art Komplettklausur aus den Fächern "BGB 1 + BGB 2 + BGB 3" (von BoL) ist.
 
Eliza und David

Danke für eure Antworten aber so ganz bin ich mir immer noch nicht sicher: ich mache ein Aufbaustudium zum Wirtschaftsingenieur und strebe den Abschluss auch an.
Glaubt ihr (oder wisst ihr?) ob ich als AKS alle Klausuren mitschreiben kann und sie mir dann später anrechnen lasse indem ich wieder in den TZ-Status wechsle? Wenigstens hätte ich dann die Studiengebühren gespart solange wie ich z.B. als AKS im Grundstudium bin...
Ich finde die allgemeinen Infos der FU übers AK-Studium sehr spärlich....
Janine
 
Janine,

da ich mir nur beim BOL SICHER bin daß es nicht geht und bei den andern Studiengängen nur GLAUBE/DENKE/MEINE, daß es geht, rate ich Dir, die Studienberatung zu befragen ! Am bestern per Mail, dann hast Du eine schriftliche Antwort.
Das ist einfach zu wichtig für Dich als auf Vermutungen zu bauen.

Gruß Eliza
 
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