Teilzeit oder Vollzeit?

Dr Franke Ghostwriter
Ich studiere zurzeit auf Teilzeitbasis, da ich "hauptberuftlich" eine kaufmännische Ausbildung mache. Die wird aber nächstes Jahr im Juni beendet sein, ich werde dann nicht weiter in diesem Beruf arbeiten, weil ich mich "umorientieren" möchte, wie es so schön heißt und weil ich die Zeit nutzen will, das Studium etwas voranzutreiben. Daher denke ich daran ein redaktionelles Praktikum für längere Zeit (also eher ein paar Monate als ein paar Wochen) zu machen, das mich beruftlich voll einnehmen wird, finanziell allerdings wie ein Minijob bezahlt wird - davon leben werde ich also nicht können. Mein Ziel ist es natürlich, dort dann vielleicht irgendwann auch richtig arbeiten zu dürfen, eine redaktionelle Ausbildung zu machen und dann dort zu bleiben, oder einen anderen Verlag zu suchen.

Ich könnte mich dann ja als Vollzeitstudenten ummelden und BAföG beantragen. Nun frage ich mich, ob es theoretisch möglich wäre, als Teilzeitstudent eingeschrieben zu bleiben, und ALG zu beantragen. Geht das? Oder kann ich das nur, wenn ich dann auch bereit bin, eine andere Stelle anzunehmen. Ich bin etwas verunsichert und bevor ich mich beim Arbeitsamt doof anstelle, wenn ich irgendwas beantrage, frage ich erst mal hier, ob jemand eine Idee und am besten Erfahrungen hat, wie ich das machen kann.

Liebe Grüße
Sabine
 
SabineP,

und ALG zu beantragen. Geht das? Oder kann ich das nur, wenn ich dann auch bereit bin, eine andere Stelle anzunehmen.

Mit dem Antrag auf ALG1 verpflichtest du dich alles zu tun um wieder soziaversicherungspflichtig beschäftigt zu werden.

ALG1 und Vollzeitpraktikum geht nicht, da du ja wegen dem Vollzeitpraktikum dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.

Außerdem ist das ALG1 nach Ausbildung nicht hoch (60 % der Netto-Ausbildungsvergütung). Auf den Betrag kommst du schon mit einem 450 € Job.

Eine bessere Alternative ist ein Vollzeitstudium mit Bafög und die Beschäftigung als Werkstudent bis max. 20 Std. wöchentlich in der Redaktion.

https://www.tk.de/centaurus/servlet...haeftigung von Studenten und Praktikanten.pdf

Gruß
 
Bei niedrigem ALG1 kannst du aber zusätzlich noch ggf. Wohngeld bzw. ALG2 beantragen.
Außerdem muss die Hälfte des Bafög bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 € zurückgezählt werden. Auch muss du beim Bafög nach einer bestimmten Frist einen Leistungsnachweis erbringen (normalerweise nach dem 4. Studiensemester). Dabei zählen allerdings die Semester, die du bereits in Teilzeit studiert hast, mit. Du solltest daher vorab abklären, ob du überhaupt noch Anspruch auf Bafög hast.
Ein Vollzeitpraktikum führt dazu, dass während der Dauer des Praktikums kein Anspruch auf ALG besteht. Allerdings könntest du auch während des Praktikums Wohngeld beziehen.
 
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