Teilzeitstudium 2. Semester als Akademiestudierender nun arbeitslos

Dr Franke Ghostwriter
Teilzeitstudium 2. Semester als Akademiestudierender, nun arbeitslos

Ich bin im 2. Semester Teilzeitstudium Wirtschaftswissenschaften als Akademiestudierender, und habe Vollzeit 38,5h gearbeitet.
Morgen bekomme ich eine betriebsbedingte Kündigung,
hat das Studium Einfluss auf meine 12 Monate ALG1 Höhe/Dauer?
hat es Einfluss auf dann evtl. anstehende ALG2 Höhe?

Ich hatte mal bissl gegoogelt, aber nichts wirklich aussagekräftiges gefunden. Es scheint als müsse man ein Teilzeitstudium nichtmal angeben, ist das korrekt? Muss mich ja morgen beim Arbeitsamt melden und den Antrag ausfüllen.
Auf der anderen Seite kann ich aber auch nicht die Freizeit nun nutzen und das Studium auf Vollzeit umstellen, weil ich sonst alle ALG Ansprüche verliere, sehe ich das richtig?
Auf der andern Seite darf man wohl nur 15h/Woche arbeiten, das Teilzeitstudium wäre 20h/Woche. Gilt das überhaupt als Arbeit? Und könnte ich das umgehen indem ich dann einfach nur 1 Kurs belege pro Semester, sprich 10h/Woche?

Wär super wenn da jemand etwas zu sagen könnte, werd morgen das 1. Mal zum Arbeitsamt gehen, hab von Arbeitslosengeld usw. kaum Ahnung geschweige denn von deren Anträgen und Formularen usw.

Danke schonmal!
 
Du bist Akadmiestudierender, also bist du kein Student und in keinem Studiengang eingeschrieben! Wenn du im Arbeitsamt bist und im Antrag nach Studium gefragt wirst lautet die richtige Antwort "Nein".

Des weiteren hat dein Status mti der Kursbelegung absolut nichts zu tun. Ob du arbeitslos bist oder 80 Stunden pro Woche arbeitest ist egal, du kannst einen Kurs belegen oder auch 20. Das ist vollkommen egal. Einzig die Wiederholergebühr für Akadamiestudierende könnte deinen Finanzplan durchkreuzen.

Und in welchem Zusammenhang du die 15h/Woche gefunden hast würde mich auch mal interessieren.
 
Und in welchem Zusammenhang du die 15h/Woche gefunden hast würde mich auch mal interessieren.

Zu faul Google anzuwerfen?

Suche führt zu SGB III § 119:
"(3) 1Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. 2Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet."

Aber, ein Akadaemistudium fällt unter Hobby und macht vielleicht Arbeit, ist aber keine.

Selbst ein Studium ist keine Arbeit, muß aber angegeben werden, es behindert aber nur an der Zahlung von ALG, wenn es den Arbslosen hindert, seine Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen zu können. Mindestens muß man gemaß § 119 (5) 15h in der Woche eine Beschäftigung ausüben zu können
 
Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Das mit den 15h/Woche steht bei der Nebenbeschäftigung, ich weiss ja nicht ob ein Teilzeitstudium als Nebenbeschäftigung zählt (eigentlich ja nicht, verdien ja kein Geld damit).

vielen Dank für eure Antworten erstmal, habe jedoch dann noch eine Rückfrage bzgl. des Status Akademiestudierender - der gilt ja nur für die Grundsemester, ich werde ja später umgeschrieben und zahle dann auch die Zusatzgebühr nicht mehr. Dennoch ist es ja dann weiterhin ein Teilzeitstudium, wie sieht es denn dann mit dem ALG aus?

Achso, und solange ich Akademiestudierender bin, kann ich dennoch z.B. vorsorglich 4 Module nächstes Semester belegen wie ein Vollzeitstudent, aber das gilt nicht als Vollzeitstudium aufgrund meines Status?
 
Aber, ein Akadaemistudium fällt unter Hobby und macht vielleicht Arbeit, ist aber keine.

Eben, deshalb ist das zitierte Gesetz vollkommen irrelevant in dem Zusammenhang und genau deshalb fragte ich auch, woher die 15h/Woche stammen.

"Ich schaue wöchentlich 20 Stunden fern, wird mir jetzt das Arbeitslosengeld gestrichen, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?"
 
Das mit den 15h/Woche steht bei der Nebenbeschäftigung, ich weiss ja nicht ob ein Teilzeitstudium als Nebenbeschäftigung zählt (eigentlich ja nicht, verdien ja kein Geld damit).

Das Gesetz ist in deinem Fall nicht relevant. Außerdem interpretiere ich das Gesetz so, dass es um di eZeit und nicht um das Geld geht. Auch unentgeltliche Arbeit wäre somit schädlich für ALG.

aber das gilt nicht als Vollzeitstudium aufgrund meines Status?

Du bist erst dann Vollzeitstudent wenn du dich als Vollzeitstudent einschreibst, das passiert nicht über die Anzahl der belegten Kurse/Module.
 
Achso, das wird gar nicht automatisch nach Belegung angepasst.
Also, günstigster Fall ich bekomm bald nen neuen Arbeitsplatz, dann hat sich eh alles erledigt. Aber mal ungünstigter, ich bekomme keinen - dann kann ich praktisch mit ALG/ALG2 als Akadademiestudierender die 5 Pflichtmodule, egal wieviele Module/Semester, absolvieren.
Laut der Fernuni erhalte ich dann einen Antrag und mein Status wird auf ordentlich Studierender geändert.

Dann zähle ich aber als Student und nicht mehr als Gasthörer, ist das richtig? Und dann verliere ich den Anspruch auf ALG/ALG2, irrelevant ob Teilzeitstudium oder nicht?
Wenn dem so ist, könnte man das Studium als Akademiestudierender bis zum Ende durchziehen, zahlt man die Zusatzgebühr aber behält das ALG, den Antrag auf Umstellung des Status lässt man bis zum Ende offen?

Ich mein, theoretisch hätte ich ja meine 5 Pflichtmodule nach dem 3. Semester, also März 2010. Es bringt mir ja dann nichts wenn ich dann als Student zähle und kein ALG mehr erhalte oder dann das Studium abbreche, sofern ich noch keinen Arbeitsplatz habe.

Scheint doch alles nicht so einfach zu sein^^
 
Dann zähle ich aber als Student und nicht mehr als Gasthörer, ist das richtig? Und dann verliere ich den Anspruch auf ALG/ALG2, irrelevant ob Teilzeitstudium oder nicht?

Nein, es sollte nur ein TZ-Studium bleiben, dann ist das kein Problem. Für den Fall der Fälle kann ich Dir eine Kontaktadresse an der FernUni nennen, der Dir die passende Bescheinigung ausstellt. Aber lass das erst einmal auf Dich zukommen.
 
Das Gesetz ist in deinem Fall nicht relevant. Außerdem interpretiere ich das Gesetz so, dass es um di eZeit und nicht um das Geld geht. Auch unentgeltliche Arbeit wäre somit schädlich für ALG.

Du wolltest wissen, wo es steht, das habe ich Dir geschrieben. Für Akademiestudierende zieht der § so nicht, auch das erwähnte ich.

Und richtig § 119 3 SGB ziehlt nicht nur auf eine entlohnte Beschäftigung ab, auch z.B. die nicht entlohnte Mitarbeit im Familienbetrieb ist schädlich.
Die Beschäftigung findet sich in § 7 Absatz 1.

Die Wöchentlich 20h fernsehen wären keine Beschäftigung, wenn Du aber 40h die Woche fernsiehst und dem Arbeitsamt mitteilst, daß Du dieses unter allen Umtänden weiter machen wirst, dann ist das schädlich ,denn dann würdest Du dem Arbeitsmarkt nicht die nötigen 15 h zur Verfügung stehen.

Aber das hat nun nichts mehr mit dem Topic zu tun und die Frage des Threaderstellers ist auch geklärt.
 
Dennis,

mache dir keine Sorgen. Ich habe das gleiche Problem ab September und mich vorab schon mal beim Arbeitsamt erkundigt. Als Akademiestudent passiert erst mal gar nichts, du kannst soviele Module belegen wie du möchtest, solange Du darüber das Bewerben nicht vergisst 😉 Als Teilzeitstudent macht das Arbeitsamt dann schon mal Ärger, aber es steht ganz deutlich im Gesetz, das dir dieses erlaubt ist. Und wer will schon kontrollieren, ob du mehr als 15 Stunden lernst.....du bist doch ein ganz Schlauer, da brauchst du doch nicht sooooo viele Stunden 😉, oder ??? Nur Vollzeitstudent geht gar nicht, da macht das Arbeitsamt nicht mit.

Wünsche Dir baldmöglichst einen neuen Job
Tina
 
Danke für eure Antworten 🙂

Wenigstens eine Sache weniger die Probleme macht wenn ich mir morgen die Kündigung abhole.
Wenigstens hab ich denn erstmal nun zeitlich mehr als ausreichenden Spielraum fürs Studium. Man muss ja immer alles positiv sehen 😉

@Tina
Dir auch viel Glück bei der Suche
 
Ich dachte immer in Deutschland greifen bei Arbeitslosigkeit ganz unbarmherzige Zwangspraktika und Verdummungskurse sodass kein Arbeitsloser sich mal entspannen kann. Oder sich gar vernünftige weiterbilden kann.
 
Und das weißt du woher - bitte??? Überleg oder informier dich doch bitte vorher mal, bevor du sowas schreibst. Weiterbilden kann man sich auch durch Maßnahmen, die von der Agentur bezahlt werden.

ich dachte immer in Deutschland greifen bei Arbeitslosigkeit ganz unbarmherzige Zwangspraktika und Verdummungskurse sodass kein Arbeitsloser sich mal entspannen kann. Oder sich gar vernünftige weiterbilden kann.
 
also so ganz unrecht hat vienna nicht. Klar bezahlt die Agentur die Weiterbildung, aber es handelt sich wirklich meist um die von Vienna zitierten Verdummungskurse. Zwei Kollegen von mir hat das Arbeitsamt zwangsweise in einen MS-Office Kurs geschickt, und zwar für Anfänger. Beide haben 20 Jahre Berufserfahrung im Führungsbereich einer internationalen Bank !!!! und arbeiten seit Jahr und Tag mit diesen Programmen. Auf Nachfrage wurde gesagt, man möchte nicht das sie sich zuhause langweilen, wortwörtlich- und bei Nichtteilnahme wird das Arbeitslosengeld gestrichen. Nun helfen Sie ihren Mitstreitern im Kurs, da es sich um einen reinen Selbstlernkurs handelt !!!!! Eine weitere Kollegin von mir macht jetzt einen Englischkurs......nachdem sie im Ausland (Luxembourg) 12 Jahre in einer amerikanischen Bank mit Firmensprache Englisch gearbeitet hat. Für mich ist das reine Schickane, mal abgesehen von Geldern die verschwendet werden. Sicher kann man das nicht verallgemeinern und vielen wird sicher durch Weiterbildung geholfen.....aber manchmal kann man echt nur den Kopf schütteln.

Gruss Tina
 
Dann muss man vielleicht auch mal mit seinem Vermittler reden! Das soll manchmal helfen. Ich arbeite bei einem Bildungsträger und weiß auch wovon ich rede.
 
Tja, glaube mir, genau das haben alle 3 gemacht. Es handelt sich übrigens um zwei verschiedene Vermittler. Und ausser der Androhung einer Kürzung des Arbeitslosengeldes bei nichtkooperieren kam nichts dabei raus.

Lasse mich mal überraschen, wie es bei mir läuft, werde das Vergnügen ab September haben, allerdings wieder bei einem anderen Vermitttler, der mir sehr kompetent erscheint.

Gruss
Tina
 
ich dachte immer in Deutschland greifen bei Arbeitslosigkeit ganz unbarmherzige Zwangspraktika und Verdummungskurse sodass kein Arbeitsloser sich mal entspannen kann. Oder sich gar vernünftige weiterbilden kann.

Das ist die eine Variante. Es geht aber auch in die andere Richtung: Arbeitsloser mit 08/15-Qualifikation WILL sich fortbilden, das Amt verweigert aber die Fort-/Weiterbildung.

Irgendwo hat mal jemand geäußert, dass die Reaktion der Vermittler davon abhängig sein soll, wieviel Geld der Bildungsträger bereit ist an die Vermittler abzudrücken (ja ich meine Bestechung). So wirklich vorstellen kann ich es mir nicht.
 
Ich bin nicht davon betroffen, aber wer auf So Ned (www soned at und Forum & Gästebuch) nachschaut sieht wie in Österreich in Wirklichkeit mit Arbeitslosen umgegangen wird. Ca. 200 Seiten mit realen Menschengeschichten die rein in Zwangslager und "freiwilligen" Arbeitsmassnahmen gesteckt wurden ansonsten wäre Krankenversicherung, Sozialhilfe (alles hängt vom Kurs ab) umgehendst gesperrt. Da ist man nicht zimperlich! Teilweise sind die Verdummungskurse hier echte Gehirnwäsche und Methoden wie im vorigen x-ten Reich - was auch jeder mittlerweile akzeptiert!! Wer es nicht glauben will, bitte nachsehen. Das kommt alles noch nach Deutschland - dort ist man ja irgendwie noch auf der romantischen und humanen Welle unterwegs ...

so das war jetzt off-topic genug.
 
Das würde ich so auch nicht unterschreiben. Zumal es selten noch Einzelmaßnahmen gibt. Man bewirbt sich auf Maßnahmen schreibt ein Konzept, reicht es es ein und am Ende gewinnt meist der Träger, der den niedrigsten Satz einreicht. Das sollte nicht so sein - ist aber so. Da kann ein Konzept noch so gut sein - am Ende zählt nur der Preis. Der ist meist so niedrig, dass dabei einfach keine vernünftige Qualität rauskommen kann. Wie soll man eine Trainingsmaßnahme vernünftig auf die Beine stellen, wenn man pro Teilnehmer weniger als 1 € pro Tag bekommt? Das System stimmt einfach nicht.

Irgendwo hat mal jemand geäußert, dass die Reaktion der Vermittler davon abhängig sein soll, wieviel Geld der Bildungsträger bereit ist an die Vermittler abzudrücken (ja ich meine Bestechung). So wirklich vorstellen kann ich es mir nicht.
 
Also hier ist es so, dass ein privates Schulungsunternehmen ca 3000 Euro für 1 Arbeitslose Person bekommt - bei 3 Wochen Zwangs-Verdummungskurs (Bewerbungenschreiben, basteln, zeichen, psychospielchen). Nix freiwillig. Dabei sind oft 40 Leute in einem einzigen Kurs. Wobei die Leute gleich mehrmalshintereinander in den gleichen Kurs geschickt werden. Das Ziel ist, dass die Arbeitslosen resignieren und aus dem System aussteigen - oder Arbeit bekommen.
 
Das würde ich so auch nicht unterschreiben. Zumal es selten noch Einzelmaßnahmen gibt. Man bewirbt sich auf Maßnahmen schreibt ein Konzept, reicht es es ein und am Ende gewinnt meist der Träger, der den niedrigsten Satz einreicht.

Das sagt aber noch lange nicht, dass genügend viele Teilnehmer für einen Kurs zusammenkommen.

..., wenn man pro Teilnehmer weniger als 1 € pro Tag bekommt?

Den Tagessatz glaube ich dir jetzt aber nicht!
 
Das sagt aber noch lange nicht, dass genügend viele Teilnehmer für einen Kurs zusammenkommen.

Brauchst du ja auch nicht, man bekommt bei ausgeschriebenen Maßnahmen i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl bezahlt, egal ob du genügend TN hast oder nicht. Alles darüber wird bis zu einer bestimmten Anzahl einzeln bezahlt.

Den Tagessatz glaube ich dir jetzt aber nicht!

Doch, wenn man z.B. EDV-Kurse für die örtlichen Argen oder Agenturen macht bekommt man nicht mehr. Bei meinem vorigen Arbeitgeber haben wir mal einen EDV-Grundlagenkurs gemacht und da pro TN 1,12 € bekommen. Das war vor 2 Jahren und jetzt ist es niedriger.
 
Doch, wenn man z.B. EDV-Kurse für die örtlichen Argen oder Agenturen macht bekommt man nicht mehr.

Ich arbeite im Bereich IT-Zertifizierung auch mit so einem Bildungsanbieter zusammen. Da unterhält man sich auch mal über dieses Thema, die bekommen deutlich mehr Geld.

Bei meinem vorigen Arbeitgeber haben wir mal einen EDV-Grundlagenkurs gemacht und da pro TN 1,12 € bekommen. Das war vor 2 Jahren und jetzt ist es niedriger.

Vor welchem betriebswirtschaftlichen Hintergrund sollte man für dieses Geld einen Kurs anbieten?
 
Das problem ist oft, dass versucht wird die "teuren" kurse seitens der arge auch voll zu bekommen. das führt dann zu den beschriebenen szenarien.

zudem gehen - aus meiner sicht - die "qualifizierungen" häufig komplett am markt vorbei (man denke nur an die berüchtigten webdesigner vor ein paar jahren).
 
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