Tipps Vollzeitstudent + selbstständig tätig in der Softwareentwicklung?

Dr Franke Ghostwriter
Bei mir verhält es sich im Moment so, dass ich Vollzeitstudent in Hagen bin, mein ehemaliger Kunde (Zeitarbeitstätigkeit über Dekra Arbeit) jedoch auf mich zugekommen ist, weil Anpassungen an einer von mir erstellten Software zu machen sind. D.h. ich könnte mir zukünftig nebenher ein paar Euro verdienen. Der Kunde möchte natürlich eine Rechnung sehen, d.h. für mich steht nun die Frage, wie gehe ich an die Sache ran!? Da ich bisher wirklich NULL Erfahrungen in Sachen Selbstständigkeit o.ä. habe, hier mal die Frage, ob einer von euch auch Vollzeitstudent und nebenher selbständig tätig ist?

Mich interessieren vor allem die Fragen Gewerbeanmeldung, wie schaut das mit Krankenversicherung aus usw.. Danke für eure Hilfe, Rat, Tipp und alles! 🙂
Andreas
 
Nur so als Minihinweis: mit nur einem Auftraggeber kriegst Du Probleme mit der Scheinselbständigkeit, vorallem, wenn du schon vorher bei der DEKRA "das gleiche" gemacht hast als abhängig Beschäftigter...
 
Andreas,
ich selbst bin seit mehr als fünf Jahren selbständig im IT-Bereich tätig und könnte mir kein anderes Arbeitsverhältnis vorstellen. Bevor Du für Dich diesen Schritt wählst, solltest Du Dir schon ein paar Gedanken machen:
a) Sozialleistungen: Wenn Du den Schritt in die Selbständigkeit wählst, hast Du entfällt Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld (dies unbedingt berücksichtigen); andererseits erhältst Du u.U. eine staatliche Unterstützung (dies solltest Du auch unbedingt prüfen)
b) Zukunftsplanung: Wie stellst Du Dir Deine Zukunft vor ? Hast Du vor in Zukunft als Freiberufler zu arbeiten, eine Firma zu gründen, oder bist Du Dir etwa schon im Klaren, dass Du später eine feste Anstellung wählen wirst ?

Eines würde ich sicherlich nicht tun:
Nur wegen einem Auftrag(geber) freiberuflich tätig zu werden !!
 
Scheinselbstständigkeit

Hallo,

die Frage nach der Scheinselbstständigkeit stellt sich nur dann, wenn die Tätigkeit als (auf dem Papier) Gewerbetreibender in einem abhängigen Arbeitsverhältnis durchgeführt wird. Abhängig bedeutet, dass der Auftraggeber (bzw. Arbeitgeber) u.a. Zeit und Ort der Tätigkeit bestimmt und die Leistungen persönlich zu erbringen sind. Handelt sich es aber nach dem äußeren Erscheinungsbild um einen echten Selbstständigen (d.h. u.a. kein Weisungsrecht des Auftraggebers bzgl. Zeit und Ort usw.), der aber nur einen einzigen Auftraggeber hat (oder 5/6 seiner Gesamteinkünfte von nur einem Auftraggeber bezieht), ist dieser Selbstständige ein sogenannter "arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger". Sozialversicherungsrechtlich bedeutet dies, dass man auf seine Einkünfte 19,5% Rentenversicherungsbeitrag zu entrichten hat.
Ich halte es auf keinen Fall für verkehrt, auch bei nur einem Auftraggeber als freiberuflicher Mitarbeiter (= Gewerbetreibender) zu arbeiten. Und wer weiß, meistens kommen mit der Zeit weitere Auftraggeber hinzu.


Gruß
Julian
 
Danke für eure bisherigen Antworten. Mittlerweile ist mein ehemaliger Kunde (wie bereits erwähnt, damals Kunde aus der Sicht von Dekra Arbeit) auf mich zugekommen und wir haben kurz darüber geredet, welche Änderungen überhaupt anstehen und grob geschätzt, wieviel Aufwand es wäre, jene einzupflegen. Dieser dürfte grob bei einer Woche liegen. Weitere Anpassungen in der Zukunft könnten zwar möglich sein, sind aus heutiger Sicht aber nicht sicher, somit bliebe es vorerst bei dieser einmaligen Anpassung. Somit könnte dies doch auch, soweit ich da richtig gelesen habe, eine einmalige, selbstständige Arbeit sein, die man einfach so in an der entsprechenden Stelle der Steuererklärung angeben könnte. Oder? - Wie bereits eingangs erwähnt, ich bin zur Zeit Student und dies auch noch mindestens 3 weitere Jahre. Kommt auch darauf an, ob mir zwischendurch interessante Job-Angebote unterkommen auf die ich mich bewerben will/vielleicht genommen werde oder nicht. Dann könnte ich mich auch entschließen in Teilzeit weiter zu studieren. Ihr seht, meine Tendenz geht eher in Richtung Angestelltenverhältnis, als voll in die Selbstständigkeit einzusteigen. Dennoch ist die Frage, wie ich während meines Studiums eine solche Anfrage, wie die von meinem ehemaligen Kunden, abrechnen könnte, und zwar so, dass auch alles seine Richtigkeit hat, wichtig für mich! Denn das soll es ja schließlich haben! Seine Richtigkeit!
 
Einmalige selbstständige Tätigkeit

Wir setzen voraus: selbstständige Tätigkeit = gewerbliche Tätigkeit

Das trifft immer dann zu, wenn es sich nicht um eine Tätigkeit i.S. der freien Berufe handelt.

Eine Tätigkeit ist aber u.a. erst dann gewerblich, wenn sie AUF DAUER angelegt ist. Eine einmalige Tätigkeit kann damit -eigentlich- keine gewerbliche Tätigkeit sein. Großes Problem dabei: Das glaubt einem kein Finanzamt. So eine Tätigkeit ist per Rechnung nicht abrechenbar, denn: Laut neuem Umsatzsteuerrecht muss jede Rechnung die Steuernummer des Ausstellenden beinhalten. Und die gibt es vom örtlichen FA erst nach der Gewerbeanmeldung (Ausnahme: Freie Berufe - trifft hier aber nicht zu). Weiteres Problem: Mehrwertsteuer. Zwar kann man sich als sog. Kleinunternehmer davon befreien lassen, aber dies setzt wiederum eine Gewerbeanmeldung voraus.

Prinzipiell stellt eine Gewerbeanmeldung kein Problem dar, deshalb Frage ich mich, warum du eher zu einem Angestelltenverhältnis tendierst.

Eine Gew-Anmeldung ist mit folgenden Kosten verbunden:
- ca. 22 Euro für den Gewerbeschein
- ca. 50 Euro IHK-Beitrag pro Jahr (Zwangsmitgliedschaft), entfällt bei Gewinn < 5000 Euro pro Jahr
- ca. 100-150 Euro Unfallversicherung pro Jahr (in deinem Fall ist das die VBG: https://www.vbg.de); keine Zwangsmitgliedschaft, aber dringend angeraten!
- Beiträge für die Krankenkasse
- Rentenversicherung 19,5 % des Einkommens bei nur einem Auftraggeber; zuständig: BfA (https://www.bfa.de)
- evtl. Haftpflichtversicherung
- Kosten für Steuererklärungs-Software
- Kosten für Geschäftsgirokonto (ca. 10 Euro pro Monat)


Gruß
Julian
 
Julian,

Danke für deinen Beitrag, damit weiß ich nun soweit ich das sehe alles, was ich wissen wollte/muss! Super! 🙂

Die Sache mit dem Angestelltenverhältnis bezog sich jetzt nicht auf diese kleine Erweiterung, die da beim Kunden ansteht, sondern eher für die Zukunft. Michael hatte da ja die Punkte aufgelistet, was ich so für Vorstellungen habe, und von meinen bisherigen Erfahrungen war das Angestelltenverhältnis immer ein recht bequemes, so will ich mich mal ausdrücken, wenn die Betriebsatmosphäre und die Arbeit stimmt. 🙂

Gute Nacht
Andreas
 
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