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Bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen 2 Betrieben eines Steuerpflichtigen heißt es: Es ist der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ohne die Überführung ergeben hätte.
Was genau habe ich darunter zu verstehen? Welchen Wert nehme ich dann?
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."