Übergang Bachelor Master Modulanrechnung

Dr Franke Ghostwriter
Nach längerer Diskussion mit dem PA hier einmal die Darstellung der aktuellen Linie des PA:

1. Es werden keine C-Module, die während des Bachelors gemacht werden anerkannt.

2. Man darf 2 B-Module die auch im Master geschrieben werden können, als Nr. 7 und 8 schreiben und einbringen, diese Module müssen aber in einem anderen Semester geschrieben werden, als Nr. 6

3. Im Übergangssemester, in dem man nur noch auf die Note der Bachelorarbeit wartet, darf man so viele C-Module machen, wie es einem beliebt.

Wobei man beim letzten Punkt nochmal nachhaken müsste, ob die C-Module dann vom Bachelor her angerechnet werden, ergo maximal 6 Module incl. der 2 B-Module, da maximal 60 ECTS Punkte anerkannt werden, oder sie schon zum Master gehören.

Wichtig war die Erkenntnis, daß man schon immer gegen die Ausgabe von Studienpläne gewesen sei, sie aber leider durchs Gesetz dazu gezwungen wären. Der Studiengang wäre eben noch neu und man müsse daher auch mit Reibungsverlusten rechen, auch wäre er mehr auf Teilzeit angelet und man möge sich doch einfach ein ruhiges Semester machen.
 
Ist doch ok. Beim Diplom darf man auch erst Hauptstudiumsfächer schreiben, wenn man das Vordiplom hat.

Und an anderen Unis wird man auch erst zum Master zugelassen, wenn man einen abgeschlossenen Bachelor hat. Da zählt auch noch die Bachelornote und bestimmte Kriterien. Nicht jeder, der den Master will, bekommt auch einen Platz.

Hier an der Fernuni ist es lockerer. Bis jetzt wird jeder zugelassen, das bedeutet aber nicht ergo, dass man im Bachelor schon Mastermodule schreiben kann.
 
Es wäre OK, wenn es schriftlich fixierte Regeln gäbe, welche Kurse man wann wie machen darf, wie der Übergang von Bachelor zum Master verläuft etc, das ist aber nicht der Fall.

Es ist suboptimal, wenn sich die Damen und Herren vom PA erst nach Anfragen von Studenten dazu Gedanken machen und unterschiedliche Auskünfte nach ihrem Gusto abgeben. Und nur nach mehrfacher Nachfrage in der Lage sehen, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen.

Auch finde ich Hinweise, man möge sich doch einfach ein paar ruhige Semester machen oder das der Studiengang eben neu ist und man daher mit Reibungsverlusten zu rechnen habe, wenig hilfreich.

Ja, es gibt an anderen Universitäten andere Regeln wie man von dem Bachelor zu Master kommt, und ja, es gibt auch manche Universitäten, bei denen man zwangsweise ein Semester bummeln darf, aber es gibt auch viele, die eine Übergangsregelung haben.
Daher kann man aber nicht allgemein sagen, daß es an der FeU lockerer gehandhabt wird.

Und ja, beim Diplom muß man erst das Grundstudium ablegen, bevor man zum Hauptstudium übergeht, aber dort muß man nicht wie im Bachelor/Master-System erst noch auf einen Seminar und die Benotung der Bachelorarbeit warten, Dein Vergleich hinkt daher.

Wie auch immer, mir ging es mit meinem Post primär darum, meinen Komilitonen mitzuteilen, wie die Meinung des PA derzeit ist und ihnen einen wochenlange Antwortsuche mit Mails und Telephonaten zu ersparen.
 
2. Man darf 2 B-Module die auch im Master geschrieben werden können, als Nr. 7 und 8 schreiben und einbringen, diese Module müssen aber in einem anderen Semester geschrieben werden, als Nr. 6

Was ist der Sinn dahinter?

3. Im Übergangssemester, in dem man nur noch auf die Note der Bachelorarbeit wartet, darf man so viele C-Module machen, wie es einem beliebt.

Wobei man beim letzten Punkt nochmal nachhaken müsste, ob die C-Module dann vom Bachelor her angerechnet werden, ergo maximal 6 Module incl. der 2 B-Module, da maximal 60 ECTS Punkte anerkannt werden, oder sie schon zum Master gehören.

Eigentlich sollte die Anerkennung kein Problem sein, die "Anrechnung von maximal 60 ects" bezieht sich soweit ich weiß auf leistungen, die nicht an der Fernuni absolviert wurden, wäre imo ziemlicher Quatsch wenn die Prüfungen der eigenen Universität nicht anerkannt werden würden 😕

Ich belege dieses WS an im Akademiestudium Konzerncontrolling und die Vertiefung Finanzwirtschaft, diese Scheine möchte ich zusätzlich zu 60 ects aus einem vwl-diplomstudiengang anrechnen lassen, geht das ohne weiteres?
 
zu 2.:
Kurz, man darf keine neben dem Bachelor erbrachten Leistungen einbringen und man darf keine Leistungen einbringen, die man zur Erreichung der Zulassungsvorraussetzung zum Master erbracht hat.

lang:
Also keine C-Module während des Master machen und auch keine von der handvoll B-Modulen, die man sowohl im Master als auch im Bachelor machen darf einbringen, so sie im Bachelor verwendet wurden.

Man darf aber laut Bachelor PO bis zu 8 B-Module schreiben, von denen die 6 Besten angerechnet werden, aber eben nicht selber entscheiden, daß zwei übrig bleiben, die Masterfähig sind.
Damit das PA das akzeptiert und einem die Wahl läßt, muß man das 7. und 8. Modul in einem anderen Semester schreiben, als die anderen 6.

Der Sinn dahinter ist, daß das PA erst nach meiner Nachfrage von der Änderung der PO für den Master zum WS und der Möglichkeit dort B-Module zu nehmen und der dadurch auftauchenden "Lücke" erfahren und hat sich das nun so überlegt.

zu 3.

Nein, die Anrechnung bezieht das PA aus allen vorher erbrachten Studienleistungen, nicht nur die außerhalb der FeU. Dabei werden keine Leistungen anerkannt, die zur Zulassung nötig waren.

Wie das bei Akademiestudenten aussieht mußt Du bei m PA erfragen, mehr als die 60 Punkte werden es nicht sein.
Das PA wird sich dann schon eine Lösung ausdenken.
 
§ 4 der Prüfungsordnung für den Master ist doch auch eindeutig. Ist doch schriftlich fixiert.

Ja, aber was hat § 4 mit der Anrechnung von Modulen zu tun?


Google anwerfen führt zum Beispiel zu:
Institut für Informatik: Übergangsregelung für die Masterstudiengänge Informatik und Technische Informatik

https://www.phil-fak.uni-duesseldor.../Anglistisches_Institut/Dokumente/Info_MA.pdf

Dekanat Physik TUD


Geht es Dir darum zu trollen, oder was soll das?
Das kannst Du doch besser Fr*tz überlassen, der hat mehr Erfahrung darin.
 
Ja, aber was hat § 4 mit der Anrechnung von Modulen zu tun?

Du wolltest doch was schriftliches. Da steht, man kann erst den Master machen, wenn man den Bachelor abgeschlossen hat.

Mit lockerer hier an der Fernuni meinte ich, dass es keine Auswahlkriterien gibt, dass jeder einen Platz erhält, der einen will.
An anderen Unis sieht es meist anders aus. Siehe z.B. hier.
 
Du wolltest doch was schriftliches. Da steht, man kann erst den Master machen, wenn man den Bachelor abgeschlossen hat.

Ja, ich hätte gerne klare, schriftlich festgelegte und nachvollziehbare Regeln zum Übergang Bachelor/Master.

Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, daß in §4 der Ma-PO klar steht, wer wann den Zugang zum Masterstudiengang erlangen kann, auch wenn das "was schriftliches" ist.

Es ging mir um die Anrechnungsmöglichkeiten von belegten Kursen während des Bachelors oder während der Phase zwischen Bachelor und Master.

Und das steht eben nicht eineindeutig in der PO oder irgendwo sonst auf den Uni-Seiten, daher wollte ich diese nicht schriftlich fixierten Regeln den restlichen Forumsteilnehmern mitteilen, um ihnen Nachfragen beim PA zu ersparen.

Daher Frage ich mich immer noch, was Dein Begehr in diesem Thread ist. ^^
 
wie ist das nun, wenn ich im Bachelor-Studium Staatswirtschaft als B-Modul belegt habe. Wird mir das im Master angerechnet? Oder muss dann doppelt für den gleichen Inhalt gezahlt werden und die Prüfung zweimal geschrieben werden?

LG Cathrin
 
Wenn Du Staatswirtschaft im Bachelor geschreiben hast, und das nicht als B-Modul Nr.6 oder 7 in einem abgetrenten Semester, dann wird es nicht für den Master angerechnet und kann dort dann auch nicht noch einmal geschrieben werden.

Wer Staatswirtschaft im Bachelor macht, muß die beiden anderen Wahlpflichtmodule im Master belegen.

Genauso bei den paar anderen B-Modulen, die man sowohl im Master als auch im Bachelor machen darf.
 
Zum Punkt 3:
Ich habe nochmal beim PA nachgehakt. Man darf wenn nach offizieller Linie des PA, die selbstverständlich nirgends schriftlich fixiert wurde, 2 C-Module im Semester zwischen Bachelor und Master machen.
Aber man könne auch mehr machen, das würde dann auch angerechnet, das würde keiner so genau durchsehen.

Schön, wenn man klare Regeln aufstellt, auf die man sich als Student verlassen kann.
 
[...]

Schön, wenn man klare Regeln aufstellt, auf die man sich als Student verlassen kann.
Wenn diese dann noch im Sinne des Studierenden sind, kann man sich nur freuen ... 😉

Manchmal ist bzw. sind die FernUni bzw. einzelne Fakultäten wohl etwas langsam oder sie sind sich nicht ganz sicher, obs so auch gut ist, dass man das schriftlich fixieren könnte.



Ich bin weg.
 
Naja, solange sie im Sinne der Studenten handeln schon.

Nur, in diesem Beispiel, wenn man mehr als die zwei macht und sich dann einer im PA auf den Standpunkt stellt die offizielle Linie waren aber zwei Module, hat der Student das Problem.

Ich habe vom PA in den letzten Wochen schon folgende Äußerungen zur maximalen Belegung erhalten: keins, über zwei, drei, maximal vier und soviel sie schaffen können.
Je nach Mitarbeiter oder wochentag an dem man mit dem Mitarbeiter spricht.
Per Mail äußern die sich die Damen und Herren nur ungerne, dann hätte man ja was in der Hand

Daß mir das nur wenig vertrauen schafft, mich auf die Aussagen zu verlassen, kannst Du verstehen?
 
Naja, solange sie im Sinne der Studenten handeln schon.

Nur, in diesem Beispiel, wenn man mehr als die zwei macht und sich dann einer im PA auf den Standpunkt stellt die offizielle Linie waren aber zwei Module, hat der Student das Problem.

Ich habe vom PA in den letzten Wochen schon folgende Äußerungen zur maximalen Belegung erhalten: keins, über zwei, drei, maximal vier und soviel sie schaffen können.
Je nach Mitarbeiter oder wochentag an dem man mit dem Mitarbeiter spricht.
Per Mail äußern die sich die Damen und Herren nur ungerne, dann hätte man ja was in der Hand

Daß mir das nur wenig vertrauen schafft, mich auf die Aussagen zu verlassen, kannst Du verstehen?
Verstehe nicht, wieso da nix Schriftliches und Offzielles rauskommt ... Schließlich wirst du ja nicht alleine vor diesem Problem stehen. :gruebel: Oder ob es solche Fälle wohl noch nicht gegeben hatte ...? :weissnich Seltsam ist es schon ...



Ich bin weg.
 
Naja, die Möglichkeit mit den B-Modulen im Master gibt es erst ab WS, daß das "eine Lücke sein könnte, da haben wir nicht daran gedacht" ^^

Ansonsten studiere ich denen eben zu viel.

Wenn man das Studium in Teilzeit macht, tauchen die Problem so nicht auf und die "FeU ist auf Teilzeit ausgerichtet"

Und bei normalem VZ kann man die Problematik auch noch leichter umgehen, so man nicht unbedingt Seminar und Bachelorarbeit in Marketing oder ähnlichem machen möchte, und dort warten darf.

Aber ja, ich habe mich auch schon gefragt, ob bisher noch niemand vom Bachelor in den Master wollte und noch niemand meine Fragen gestellt hat, zumindest habe ich das "wir müssen uns dazu erstmal einigen, bitte rufen sich in einer Woche wieder an" dementsprechend gedeutet.

Seit wann gibt es denn B&M Wiwi an der FeU?
Da müsste es doch langsam ein paar Studenten geben, die von B in den M wechseln.
Die können doch nicht alle ein paar ruhige Semester gemacht haben.
 
Seit wann gibt es denn B&M Wiwi an der FeU?

Noch nicht so lange. Im SS 07 konnten sich zum letzten mal Diplomer einschreiben. Und 6 Semester dauert er, somit dürfte das Problem eigentlich noch nicht auftauchen. Und die Diplomer, die in den Bachelor gewechselt sind, könnten natürlich schneller sein. Aber welcher Ex-Diplomer macht Bachelor/Master. Das dauert ja länger als nur Diplom.
 
Naja, solange sie im Sinne der Studenten handeln schon.

Nur, in diesem Beispiel, wenn man mehr als die zwei macht und sich dann einer im PA auf den Standpunkt stellt die offizielle Linie waren aber zwei Module, hat der Student das Problem.

Ich habe vom PA in den letzten Wochen schon folgende Äußerungen zur maximalen Belegung erhalten: keins, über zwei, drei, maximal vier und soviel sie schaffen können.
Je nach Mitarbeiter oder wochentag an dem man mit dem Mitarbeiter spricht.
Per Mail äußern die sich die Damen und Herren nur ungerne, dann hätte man ja was in der Hand

Daß mir das nur wenig vertrauen schafft, mich auf die Aussagen zu verlassen, kannst Du verstehen?
Also ich hab jetzt zumindest schriftlich per Mail bekommen, dass ich maximal 3 C-Module in diesem Übergangssemester belegen kann.

Aber ich finds immerhin schonmal gut, dass wir dann überhaupt C-Module fürn Master belegen können, sofern wir alle B-Module abgeschlossen haben und nur noch die Bachelorarbeit aussteht. Weil so ein Semester, in dem man eigentlich nix zu tun hat, ist ja auch nicht prickelnd. Nur das es momentan noch zig verschiedene Antworten gibt, was man nun darf oder nicht, ist natürlich etwas blöd, aber ich denk mal, da wird sich auch schon ein vernünftiger Weg für alle finden.
 
Als eingeschriebener Student der FernUni darf ich alle Kurse der Fernuni absolvieren (dann allerdings im Akademiestudentenstatus aber ohne die Akademiestudentengebühren zu zahlen). Mit Belegung eines Moduls im Akademiestudentenstatus oder einem Äquivalenz, zahle ich die Kursbearbeitung (sprich das Kursmaterial und die EAs) sowie die Klausurteilnahme (sofern dieses nicht ausdrücklich und anders geregelt ist (bspw. Psychologie).

Wenn dann bspw. ein Mastermodul im Bachelor geschrieben und bestanden wurde, dann wird dieses Modul nicht gegenstand meines Bachelorstudiums. Sobald aber im Master die ordentliche Einschreigung erfolgt, dann ist diese Püfungsleistung bereits erbracht. Es muss dann auch keine Anrechnung erfolgen. Auch eine Anerkennung wäre demzufolge nicht geboten, da die betreffende Studienleistung ordentlich erbracht worden ist.

Andernfalls wäre es möglich, alle Klausuren als Akademiestudent zu schreiben und dann nur aus dem Grund keinen Masterabschluss mehr bekommen zu können, weil bereits alle Klausuren geschrieben worden sind und nicht mehr genügend Module aus dem Curriculum verfügbar sind.

Das würde dann aber eine unangemessene Benachteiligung darstellen.

Hier dazu das Offizielle:

Akademiestudium und Statuswechsel - Fakultät für Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität


Für die Anrechnung von Leistungen, die im Akademiestudium erbracht werden, gelten unabhängig vom gewählten Studiengang, folgende Bedingungen:
  • Zum Zeitpunkt der Prüfungsklausur muss die Zugangsberechtigung für den Studiengang vorliegen.
  • Die Zulassungs- und Wiederholungsvorschriften des angestrebten Studienganges dürfen nicht verletzt worden sein.
  • Die Einsendearbeiten des betreffenden Moduls oder Faches müssen vor der Klausurteilnahme erfolgreich bearbeitet worden sein.
  • Eine Anmeldung zu Seminaren oder der Diplom-, Bachelor- sowie Masterarbeit ist möglich, wenn zum Anmeldezeitpunkt ein Statuswechsel für das nächste Semester als ordentlicher Studierender vollzogen worden ist.
  • Studierende ohne Hochschulzugangsberechtigung können im Akademiestudium an Prüfungsklausuren teilnehmen. Die Anrechnung bei einem Wechsel in das ordentliche Studium wird im Einzelfall auf Antrag geregelt
Der Antrag auf Übertragung der als Akademiestudierender oder in einem anderen Studiengang erbrachten Leistungen soll erst mit dem Antrag auf Ausstellung eines Zwischen- oder Abschlusszeugnisses gestellt werden und nicht direkt beim Status- bzw. Studiengangswechsel.

Grüße

Roman
 
Mit lockerer hier an der Fernuni meinte ich, dass es keine Auswahlkriterien gibt, dass jeder einen Platz erhält, der einen will.
An anderen Unis sieht es meist anders aus. Siehe z.B. hier.

Ich kenne jetzt bereits 3 Leute, die an der Fernuni ihren Master auf einen BAchelor einer Präsenz-Uni (war keine FH!) machen wollten. Die Fächer waren fast identisch und es wurde abgelehnt mit der Begründung der Masterabschluss bleibe zuerst den Bachelor Studis der Fernuni vorenthalten und sei bereits voll (was ich persönlich gut finde - aber soviel zur lockeren Zugangsberechtigung).
 
@miez1980

also ich weiß nicht, ob das so korrekt ist, aber ich konnte mich ohne probleme für ein master studium hier einschreiben, obwohl ich vorher an einer präsenz-fh war.
 
Folgendes verstehe ich nicht richtig:

2. Man darf 2 B-Module die auch im Master geschrieben werden können, als Nr. 7 und 8 schreiben und einbringen, diese Module müssen aber in einem anderen Semester geschrieben werden, als Nr. 6
Was bedeutet Nr. 6, 7, 8? Unter welchen Vorraussetzungen darf ich die denn im Bachelor schreiben und mir im Master anerkennen lassen?
Trifft das mit dem "man kann sich keine C-Module anerkennen lassen" auch zu wenn ich derzeit Bachelor WInfo schreibe?
 
Hat sich hier in dem Thema denn noch einmal etwas getan? Bei der FU ändern sich ja irgendwie ständig die Regelungen hab ich das Gefühl. Ich hab zwar heute per E-Mail beim PA nachgefragt, aber vielleicht weiss jemand von Euch ja schon mehr.

Darf man Master-Module schreiben obwohl man weder Seminar, noch Bachelorarbeit gemacht hat, aber alle B-Module und A-Module geschrieben sind? Ich habe hier im Forum jetzt etwas von 6 Modulen, die man für den Master schreiben kann ohne BA zu haben gelesen. Gilt das auch, wenn man noch kein Seminar hat?
 
Wenn ich ein siebtes B-Modul in einem extra Semester (mur mit Seminar und Thesis) schreibe, kann ich mir dann aussuchen ob ichs im Master angerechnet haben möchte oder alternativ für ein anderes B-Modul im Bachelor?
 
Kathilein, die Frage ist auch für mich sehr interessant!

dazu käme dann gleich die nächste Frage: In der PO zum Master WiWi steht folgendes:
(7) Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht worden sind, erfolgt ohne Übernahme der Noten.

wenn man im letzten Bachelorsemester nun ein B-Modul schreibt, welches man sich im Master anrechnen lassen möchte, wurde dieses B-Modul ja in einem anderen Studiengang erbracht- Anrechnung müsste also ohne Note erfolgen?!
 
Dazu kann ich persönlich jetzt nichts sagen, interessiert mich aber natürlich auch. Da es aber heisst, dass man "nur" das 7. oder 8. Modul anrechnen kann, geh ich davon aus, dass die B-Module für den Bachelor in der absolvierten Reihenfolge gewertet werden und nur das 7./8. B-Modul im Master angerechnet wird, wenn es separat in einem Semester geschrieben wird, das nach den vorherigen 6 B-Modulen liegt. Ansonsten wäre es ja auch eigentlich egal, ob ich mein 7. B-Modul mit dem 5. und 6. Modul in einem Semester schreibe.

Ich hab vom PA jetzt nur die Info bekommen, dass ich C-Module belegen und bearbeiten kann wann immer ich möchte, die Klausur aber erst schreiben kann, wenn ich alle Module vom BA fertig habe. Ein Seminar oder BA brauch ich um mit den C-Modulen anzufangen nicht. Kam schriflicht auf meine E-Mail zurück. Also um etwas verbindliches zu haben, würde ich denen mailen. Ging echt zackig. 3 Tage hab ich gewartet.
 
Also ich weiss es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass Du es im BA anrechnen lassen darfst, aber dafür kein anderes bestandenes B-Modul im Master anrechnen lassen kannst im Austausch. Dann müsstest Du 8 andere Module im Master schreiben.
 
ich glaube fast, das hängt davon ab, wann man seine Note für die Bachelorarbeit erhält! ich meine, wenn man seinen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses direkt stellt, nachdem man seine Note für die Bachelorarbeit hat, kann man ja nur die bis dahin absolvierten Module in den Antrag schreiben.. na und wenn man länger wartet, also bis zum Absolvieren des 7.& 8. Moduls müssen (wahrscheinlich) die besten genommen werden...
hm, wenn das so ist, müsste man sich evtl. überlegen, das 7.und/oder 8. B-Modul ein Semester aufzuschieben, und bereits ein C-Modul für den Master zu schreiben, dann bekäme man sein BA-Zeugnis zwar später, könnte sich aber überlegen, wo die B-Module eingehen sollen

dazu mal §20 der PO BA WIWI:
(2) Hat die Kandidatin/der Kandidat die Bachelorprüfung bestanden, erhält sie/er auf Antrag über die Ergebnisse ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die Durchschnittsnote der Pflichtmodule (A-Module), die Noten der sechs Wahlpflichtmodule (B-Module), des Seminars und der Bachelorarbeit sowie die Ge- samtnote gem. § 18 Abs. 5. In das Zeugnis werden auch die Namen der Prüfer sowie das Thema der Seminar- und der Bachelorarbeit aufgenommen.
 
Also nochmals übersichtlich (Vollzeitbeispiel):

5. Semester: Abschluss von 6 B-Modulen
6. Semester: Seminar&Thesis + C-Modul
7. Semester: B-Module

Antrag auf BA-Zeugnis nach 6. Semester= B-Module gehen in den Master ein*
Antrag auf BA-Zeugnis nach 7. Semester= B-Module gehen in den Bachelor ein, sofern die Noten besser sind*

Das ergibt sich für mich aus der PO BA WIWI, aber ob das die Fernuni anders sieht, weiß ich nicht.

*in der PO MA WIWI steht, die Anrechnung erfolgt "von Amts wegen", das verstehe ich so, dass das automatisch erfolgt, sonst würde man als Student noch die Wahl (Antrag stellen oder nicht) haben, ob man sich die B-Module auf den Master überhaupt anrechnen lässt.
 
Nochmal, so lange das 7. und 8. B-Modul in einem Semester nach den 6 Pflichtmodulen macht, dann kann man entweder die besten 6, oder die ersten 6 für den Bachelor anrechnen lassen.
Wenn man 7 bzw. 7 und 8 mit dem 6. zusammenschreibt, dann werden die besten 6 für den Bachelor verwendet. Die restlichen beiden kann man dann auch immer noch für den Master anrechnen, so sie anrechnebar sind.

Und ja, wenn man sein Bachelorzeugnis beantragt hat und damit Masterstudent ist, dann werden die dann noch geschrieben B-Module nicht für den Bachelor sondern für den Master angerechnet, aber das dürfte doch klar ersichtlich sein?

So schwer zu verstehen ist das doch nicht.
 
Moin!

Nach längerer Diskussion mit dem PA hier einmal die Darstellung der aktuellen Linie des PA:

1. Es werden keine C-Module, die während des Bachelors gemacht werden anerkannt.

2. Man darf 2 B-Module die auch im Master geschrieben werden können, als Nr. 7 und 8 schreiben und einbringen, diese Module müssen aber in einem anderen Semester geschrieben werden, als Nr. 6

3. Im Übergangssemester, in dem man nur noch auf die Note der Bachelorarbeit wartet, darf man so viele C-Module machen, wie es einem beliebt.

Wobei man beim letzten Punkt nochmal nachhaken müsste, ob die C-Module dann vom Bachelor her angerechnet werden, ergo maximal 6 Module incl. der 2 B-Module, da maximal 60 ECTS Punkte anerkannt werden, oder sie schon zum Master gehören.

Wichtig war die Erkenntnis, daß man schon immer gegen die Ausgabe von Studienpläne gewesen sei, sie aber leider durchs Gesetz dazu gezwungen wären. Der Studiengang wäre eben noch neu und man müsse daher auch mit Reibungsverlusten rechen, auch wäre er mehr auf Teilzeit angelet und man möge sich doch einfach ein ruhiges Semester machen.

Ach stimmt,daran habe ich gar nicht gedacht an das Übergangssemester. Brauchen die so lange für die Korrektur der Bachelorarbeit?
 
ich habe jetzt in nem anderen thread gelesen, dass die korrektur der bachelorarbeit max. 8 wochen dauern sollte.

da ich langsam die hoffnung verliere, seminar und bachelorarbeit im gleichen semester zu schreiben, greif ich mal schnell mein Bsp auf: 7. semester seminar ---> 8. semester (seminar bestanden) und damit zugangsvoraussetzung für die BA, also BA schreiben + 2-3 B klausuren aus dem master ablegen---> 9. BA müsste nach 8 wochen korrigiert sein, d.h. ausstellung bachelorzeugnis: man gilt als masterstudent und darf die C module, bzw. die klausuren schreiben

habe ich was vergessen zu berücksichtigen?
 
ja aber die Pflichtmodule kannst du auch erst belegen, sobald du im Master eingeschrieben bist und das kannst du erst sein, wenn du deine Bachelor-Bescheinigung hast...
Das Übergangsjahr ist etwas blöd.
Aber im Zweifel kann man doch einfach die C-Module als Akademiestudent belegen und später im Master anrechnen lassen oder?
 
nur zum Verständnis:

nach dem Abschluss der Bachelor-Module (und ggf. auch des Seminars) kann man bereits C-Module für den Master belegen?
 
Also, ich habe beim Prüfungsamt ein E-Mail geschrieben(studiere zur Zeit Wirtschaftswissenschaft(Bachelor) und muss im nächsten Semester(SS2011) nur noch auf die Noten warten und Bachelorzeugnis beauftragen) und die haben zu mir folgendes zurückgeschrieben:

"...
Sie selbst bestimmen bei der Beantragung des Bachelorzeugnisses, welche 6 Module in das Zeugnis aufgenommen werden.

Bitte melden Sie sich zunächst für den Bachelorstudiengang zurück (für das SS 2011). Sobald Sie das Bachelorzeugnis erhalten haben, können Sie sich während des Semesters im Studierendensekretariat in den Masterstudiengang umschreiben lassen.

Sie können bereits jetzt maximal 3 Mastermodule belegen. Spätestens zur Klausurteilnahme im September 2011 muss aber das Bachelorzeugnis bereits ausgestellt sein...."


Also, es ist doch nicht so schwer. Und es gibt keine Nr. 7 oder 8, sondern man kann selbst bestimmen welche B-Module für Bachelor angerechnet werden und welche entsprechend später für Master.



Für mich ist endlich klar geworden, wie die Übergang von Bachelor zu Master funktioniert, ohne ein Semester zu verlieren.
 
Selbstverständlich bestimmst Du selber, Du kannst aber die restlichen B-Module dann nicht für den Master nehmen. Nur, wenn diese als 7. und 8. Klausur geschrieben wurden. Die E-Mail oben sagt doch lediglich, dass Du bestimmen kannst welche B-Module ins BA-Zeugnis kommen und nicht, dass Du die restlichen für den Master mitnehmen kannst.

Und wenn ich Deine E-Mail richtig verstehe kann man also nicht schon fleissig C-Module schreiben, sondern kann diese erst mit einer Klausur schreiben, wenn das BA-Zeugnis vorliegt. Mir hat das Prüfungsamt vor einem Monat gesagt (da ich im Ausland evlt. nicht zum Seminar kann im nächsten Jahr) solange C Module schreiben könnte (auch ohne BA-Zeugnis). Was denn nun? Scheinbar bekommt hier jeder eine andere Aussage.
 
@ blackhawk: also in dem punkt, dass man erst nach erhalt des BA-zeugnisses die C Modulklausuren schreiben kann, stimmen alle uni-aussagen, die ich bisher gelesen hab, überein. deine scheint wohl die ausnahme zu sein ^^

haben sie dir gesagt "schreiben" oder "belegen" weil das ist dann wieder was anderes. ruf am besten nochmal dort an. ich hab einmal angerufen, da hat die vertretung abgenommen, hat gesagt, dass sie da nicht zuständig ist, konnte mir aber versichern, dass bla bla... tjo ^^ hab mich später nochmal erkundigt, und es hat sich herausgestellt, dass die vertretung keine ahnung hatte ^^

also (nichts für ungut, aber) deine aussage steht im widerspruch zu allen anderen :/ also kann da was nicht stimmen...
 
Sarkany - ich hatte damals angerufen und ihr mein Problem geschildert und die Aussage bekommen, dass ich C-Module schreiben kann, ohne Seminar oder BA-Thesis absolviert zu haben (ich wollte nämlich fast alle B/C Module fertig machen und BA/MA Seminar und Thesen in zwei Semestern zusammen schreiben). Das war nämlich genau mein Punkt/Problem und deshalb habe ich nachgefragt, das mit dem Belegen bringt mir ja nicht viel, wenn ich die Klausur dann nicht schreiben kann.

Allerdings wird es wohl dann so stimmen, wie ihr es schreibt, wenn ihr das alle so gesagt bekommen habt. Da hab ich mal wieder eine Leuchte am Telefon gehabt. Ich hab übrigens bereits 4mal beim PA angerufen und 4 mal eine untersch. Auskunft erhalten. 🙂 Soviel dazu...
 
Ich habe jetzt noch einmal eine E-Mail vom Prüfungsamt vom 11.10.2010 rausgesucht, die ich hier im Forum auch schon einmal gepostet habe bzgl. der B-Module. Meine Frage war:

"Kann ich (trotz noch nicht abgeschlossenem Seminar und noch nicht geschriebener BA) bereits Master-Module belegen und schreiben?

Wenn ja, wieviele und kann ich diese auch parallel neben meinem letzten B-Modul belegen?"


Antwort vom Prüfungsamt:


Module für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft (egal ob B- oder C-Module) können Sie nach Belieben auch jetzt schon belegen und bearbeiten. Eine Klausur dazu dürfen Sie aber erst schreiben, wenn Sie mindestens alle sechs Module absolviert haben, die für den Bachelorabschluss notwendig sind.




Dort steht nichts von dem Seminar und der BA. Ich bin jetzt echt verwirrt.
 
ok, keine Ahnung ^^

Im Notfall so lange anrufen, bis man einen Befürworter für seine eigene Vorgehensweise findet, und dies dann von ihr ggr. schriftlich absegnen lassen. Mache ich bei anderen bürokratischen Gebilden auch so 🙂

Hoffe, dass das so klappt, wie du es dir vorgenommen hast.
 
Ich hab deshalb damals nochmal per E-Mail nachgefragt, damit ich es schriftlich habe. Also so genau weiss ich auch nicht was jetzt Sache ist. Am sichersten ist es wohl als 7. und 8. Modul noch ein paar B-Module zu machen. So werde ich es jetzt tun. Sicher ist sicher...
 
Ich seh gerade, dass e Module pro Semester vorgeschlagen werden. Also im Master:
1. Semester 3
2. Semester 3
3. Semester 2 + Seminar
4. Semester Mastararbeit
Waren das immer 3?
Ich bild mir ein, es waren immer nur 2 Module!

Ich schreibe gerade die Bachelorarbeit und mache im März wohl die ersten 2 C-Module für den Master. Wenn das aber jetzt mehr Module als vorher waren, komm ich mit meinem Zeitplan etwas durcheinander.

Edit: Ach bin ich blöd, ich hab das wohl mit dem Teilzeitstudium verwechselt. Hmm, muss ich wohl ernsthaft mal schauen wie ich das dann hinbekomme. Grrrrrrr Serverausfall und ich kann mich net Rückmelden auf der Uni...
 
Sorry fürs Doppelpost.

Was ich gerade herausgefunden habe, ich kann ja nächstes Semester garkeine Module machen, da ich ja kein Bachelorstudent bin (derzeit bin ichs ja noch, wegen Bachelorarbeit). Wie kann ich trotzdem mich für nächstes Semester anmelden?
 
das geht? d.h. ich melde mich einfach fürs sommersemester als bachelor zurück und schreibe da meine c-module für den master? das wäre super!
 
Wenn du die Note für die Bachelorarbeit erhalten hast, beantragst du das Zeugnis und teilst dem Prüfungsamt auf dem Antragsformular für das Zeugnis mit, dass du nicht exmatrikuliert werden willst, sondern künftig in den Masterstudiengang immatrikuliert sein willst. Diese Umschreibung ist auch während des Semesters möglich. Wenn das Bachelorzeugnis bis zum Klausurtermin ausgestellt wurde, kannst du die Klausuren für den Master schreiben. Siehe auch Post #40.
 
kann man denn schon ein Pflichtmodul belegen, wenn man noch auf das Bachelorzeugnis wartet, dh bereits alles für den bachelor geschrieben und abgegeben hat, aber noch drin eingeschrieben ist? oder nur 3 c-module? Also mir hat das Prüfungsamt gesagt, dass ich auch schon C-Module schreiben kann, wenn ich die BA-Arbeit noch nicht abgegeben habe.
 
#?t=47237&page=2#post942717

Verstehe Deine Frage nicht ganz.
Wenn Du das PA gefragt hast und dieses Dir gesagt hast, das Du auch schon vor der Abgabe der B-Arbeit C-Module schreiben darfst, warum sollte das dann nach der Abgabe nicht mehr möglich sein?
 
Naja, hatte danach noch einmal angerufen um es schriftlich zu haben..da war jmd anders am telefon,der meinte es ginge nicht..Also sprich,dass man erst alle Module und BA-Arbeit haben muss, um im nächsten Semester erst C-Module belegen und schreiben zu dürfen. Also zwei widersprüchliche Aussagen.
 
Warum denkst Du, daß das PA gerade Dir gegenüber eine einheitliche Linie fahren sollte und diese Dir auch noch schriftlich mitteilt? :hmmm:
#?t=47237#post713991
 
ganz wichtig am Rande.... traue bei deinen Anrufen beim PA ausschließlich NUR der Person, die für den Bereich alleinig verantwortlich ist... auch wenn die sehr kompetent anmutende Vertretung dir beim Leben ihrer Mutter versichert, dass der Sachverhalt so ist, und keines Falls anders..... traue ihr NICHT 😛

hätte ich damals der Vertretung geglaubt, die sich zu 100% sicher war, und mir explizit von dem erneuten Kontaktieren der zuständigen Person abgeraten hat, wäre ich nun ein Semester in Verzug ^^
 
wisst ihr den schon was neues? das nächste Semester steht schon vor der Tür aber lassen es nich so schnell rein, bis wir die Prüfungen bestanden haben😉
mein Fall ist so
Wirtschaftsinformatikstudent BA:
1-5. Semester: Seminarteilnahmeanforderung erlangt
6. Semester: NICHTS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! kann ich hier Masterstudiengangskurse belegen und Prüfungen schreibn???
7. Semester Seminar: Bachelorarbeit


wenn wer was weiß, bitte teilt mir auch die Person mit, damit mir jemand dafür schriftlich gerade stehn kann
 
schriftlich wird keiner dafür gerade stehen. theoretisch kannst du im 6. semester dann B-Module schreiben, die du im Masterstudiengang anrechnen lassen kannst. ich würde vorschlagen solche B module zu wählen, die auch im masterstudiengang auftauchen (also im modulhandbuch z.b.) ^^ sonst keine gewähr ^^

sichere dein vorgehen vorher beim prüfungsamt ab, d.h. anrufen, uhrzeit und datum notieren, und die person, die dir grünes licht gegeben hat (keine vertretung ^^). mehr kannste nicht machen.
 
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