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: Die Vorgaben bzgl. Umfang der Seminararbeit (z. B. 15 Seiten) beziehen sich "nur" auf den reinen Textteil? Oder aber inklusive Titelseite, Literaturverzeichnis etc.? Bin gerade total verunsichert...vielleicht kann da jemand Abhilfe schaffen 🙂
Interessant.
Eine offizielle Regelung die lehrstuhlübergreifend gilt, gibt es ja nicht, habe bisher aber immer nur gehört, dass die 10%-Regel von den Abschlussarbeiten analog verwendet wird.
Ja dachte auch dass es sowas wie ne einheitliche +/- 10% Regelung gibt! Hier sind fast genau 3500 Wörter erwünscht gewesen! Ist klar dass man die nie genau hinbekommt!
Ja dachte auch dass es sowas wie ne einheitliche +/- 10% Regelung gibt! Hier sind fast genau 3500 Wörter erwünscht gewesen! Ist klar dass man die nie genau hinbekommt!
Also, dass es keine einheitliche Regelung im Sinne einer verbindlichen, formalen Regelung gibt, wusste ich. Aber ich dachte, dass man sich da allgemein dran orientiert.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."