Laut Skript sind die Fertigungsgemeinkosten Teil der Wertuntergrenze, bei den Herstellungskosten.
Auch im HGB steht angemessene Gemeinkosten sind Teil der Herstellungskosten.
In der Klausur 23.9.08, Aufgabe 5d wurden die Gemeinkosten aber wahlweise ausgegrenzt.
Stimmen die Lösungen im Netz nicht, oder wie ist das nun?
Sind Gemeinkosten nun Teil der Wertuntergrenze oder sind sie wahlweise einzubeziehen?
Auch im HGB steht angemessene Gemeinkosten sind Teil der Herstellungskosten.
In der Klausur 23.9.08, Aufgabe 5d wurden die Gemeinkosten aber wahlweise ausgegrenzt.
Stimmen die Lösungen im Netz nicht, oder wie ist das nun?
Sind Gemeinkosten nun Teil der Wertuntergrenze oder sind sie wahlweise einzubeziehen?