Unter Lebenden erworben?

Dr Franke Ghostwriter
Unter Lebenden erworben??

Also irgendwie lässt mich diese Phrase nicht in Ruhe. Ist das so gemeint das der Erbfall ausgeschlossen ist oder was will mir der Dichter damit sagen?
Rein logisch kann man einem Toten ja schlecht was abkaufen, weil Verhandlungen und Abmachungen schliesen sich ja auf Grund seines Zustandes aus, es sei denn man ist ein Medium, was sich wohl vor Gericht schwer beweisen liese.
 
Es geht ja um den Übergang des Geschäftes und/oder den Eintritt einer Person in eine Firma.

Sollte dies unter Toten "sprich den Erbfall" erfolgen, so kann der Vorbesitzer natürlich nicht mehr um Zustimmung zur Weiterführung befragt werden. Infolgedessen ist der entsprechende HGB-Paragraph (z.B: §25) nicht anzuwenden.
Statt dessen gelten im Erbfall die entsprechenden Paragraphen des BGB. Das würde also heissen für Nachlassverbindlichkeiten §1967.

Unter Lebenden muss natürlich zweck Fortführung der Veräußerer um Zustimmung der Fortführung und bzgl. der Verbindlichkeiten evtl. Sonderabsprachen getroffen werden, die dann bei Eintrag ins Handelsregister oder bei Verlautbarung gegen die Gläubiger wirken.
 
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