Unterschied Verrichtungsgrundlage und Anspruchsgrundlage?

Verrichtungsgrundlage habe ich noch nie gehört, was ist das?

Eine Anspruchsgrundlage ist jedenfalls eine oder mehrere Rechtsnormen zusammen, die bei Vorliegen bestimmter tatbestandlicher Voraussetzungen als Rechtsfolge einem Rechtssubjekt einen Anspruch gegenüber einem anderen Rechtssubjekt einräumen, d.h. jemandem das Recht geben, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (= Legaldefinition 'Anspruch' in § 194 I BGB).

Beispiele: § 122 I BGB, § 179 I BGB, § 433 I 1 BGB, § 433 II BGB, § 611 I BGB, § 823 I BGB, § 894 BGB

Liebe Grüße
 
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