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Unterschrift Masterarbeit

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Ahoi Freunde,

ich habe nur eine kleine Frage. Habe heute meine Masterarbeit verschickt - 2mal gebunden inklusive CD. Darüber hinaus die Dokumente als Word- und PDF-Datei an den Betreuer verschickt.

Nun ist mir aufgefallen, dass ich die Belehrung sowie eidesstattliche Erklärung in den elektronischen Dokumenten nicht unterschrieben habe. In den gebundenen Originalversionen ans Prüfungsamt sind alle Unterschriften enthalten. Könnte es da Probleme geben? Wenn ja, welche? Da meine Abgabe erst am Montag, 2.6.2014, ist könnte ich ja zur Not noch Unterschriften einfügen.

Wäre über Rat dankbar!
 
ich denke (und das heißt an dieser Stelle, daß ich es nicht weiß), daß das nicht schlimm ist.
Du mußt ja auch bedenken, daß die eingescannten Unterschriften eigentlich keine rechtliche Bedeutsamkeit hätte.
Solange Du die eingeschickten gebundenen Originalarbeiten unterschrieben hast, denke ich, daß das okay ist.
Soweit ich es verstanden haben, dienen die digitalen Versionen der Archivierung durch den Betreuer/Lehrstuhl bzw. das Prüfungsamt und dazu, daß die Plagiatssoftware darüber geschickt werden kann.

Rufe einfach mal am Montag Vormittag beim Prüfungsamt, der Dame, an die Du die Papierversionen geschickt hast oder bei Deinem Betreuer an. Dann kannst Du am Nachmittag, so es denn sein muß, noch eine Mail rausschicken.

Gruß.
 
Amüsant ist zudem, dass die eidesstattliche Erklärung aus der Prüfungsordnung, die normalerweise übernommen werden soll, von der abweicht, die im Leitfaden zur Bearbeitung vom Lehrstuhl steht.
 
Ja, das passiert desöfteren.
Vorallem dann, wenn die einzelnen Lehrstühle mit der demokratischen Entscheidung zur Festlegung der Prüfungsordnung nicht einverstanden sind, dann doch ihr eigenes Ding drehen wollen und das auf dem Rücken der Studenten austragen.

Eigentlich müßte dann das Prüfungsamt sagen: Moment Du Student, die Erklärung stimmt nicht.
Dann würde der Student sagen: "Aber das wollte der Lehrstuhl doch so."
Und dann würde passieren ... nichts.
 
Ja, das passiert desöfteren.
Vorallem dann, wenn die einzelnen Lehrstühle mit der demokratischen Entscheidung zur Festlegung der Prüfungsordnung nicht einverstanden sind, dann doch ihr eigenes Ding drehen wollen und das auf dem Rücken der Studenten austragen.

Eigentlich müßte dann das Prüfungsamt sagen: Moment Du Student, die Erklärung stimmt nicht.
Dann würde der Student sagen: "Aber das wollte der Lehrstuhl doch so."
Und dann würde passieren ... nichts. 😉

Wobei da eigentlich die Regelung des Prüfungsamtes entscheidend ist.
 
Das ist absolut richtig.
Wer aber sitzt am längeren (Bewertungs-)Hebel?

Ich bin aber auch der Meinung, daß die Vorgaben des Prüfungsamtes relevant sind und die des Lehrstuhls eventuell einfach nur veraltet.

Wie steht es eigentlich um die Plagiatssoftware?
Gibt es diese wirklich, wird sie genutzt und erkennt sie auch ins Deutsche übersetzte Zitate/Plagiate?
 
Ja und nein...
Wenn du gegen formale Kriterien des PA verstößt, könnten die dich direkt durchfallen lassen. Auch wenn dies sicher nur in den allerwenigsten Fällen passiert, sitzt das PA in der Hinsicht schon am längeren Hebel.

Ich meinte natürlich bezüglich der Bewertung.
Aber ja, stimmt.
Vielleicht könnte man ja in die Erklärung etwas Unsinniges oder Witziges hineinschreiben. Vielleicht bekommt es keiner mit.
 
Ich habe heute vor Ort angerufen und beide Probleme geschildert.
Die Antwort lautete wie folgt:
wenn man sich in Sachen eidesstattlicher Erklärung an die Vorgaben des Lehrstuhls hält, ist das ok.
Die fehlende Unterschrift in den elektronischen Formaten stellt kein Problem dar. Am Ende gibts dann eine postalische Info über die Annahme der Arbeit.
 
Ich habe heute vor Ort angerufen und beide Probleme geschildert.
Die Antwort lautete wie folgt:
wenn man sich in Sachen eidesstattlicher Erklärung an die Vorgaben des Lehrstuhls hält, ist das ok.
Die fehlende Unterschrift in den elektronischen Formaten stellt kein Problem dar. Am Ende gibts dann eine postalische Info über die Annahme der Arbeit.

Sehr schön, dann kannst Du nun in Ruhe Deine neu gewonnene Freizeit genießen!
 
Ein wenig Wartezeit ist ja noch und ich liebäugel mit dem zweiten Masterabschluss, da man sich etliche Leistungen anerkennen lassen kann auf WiWi-Basis.
 
Also ich habe den Master Wiwi gemacht und habe gehört, dass man mit wenig Aufwand den Master Wirtschaftsinformatik ranhängen kann. Ansonsten würde mich Wirtschaftsrecht noch reizen. Aber erstmal muss die Arbeit bestanden und das Zeugnis da sein.
 
Also ich habe den Master Wiwi gemacht und habe gehört, dass man mit wenig Aufwand den Master Wirtschaftsinformatik ranhängen kann.

Da musst du aber eine bestimmte Menge an W-Info-Modulen im Bachelor (ggf. auch im Master WiWi) vorweisen können.
Ich kann mich z. B. nicht aufbauend auf meinem Bachelor WiWi (+ Master WiWi) für W-Info einschreiben, weil ich nicht genügend ECTS-Punkte mit entsprechenden Modulen habe.
 
Ich könnte mir aber relativ gut vorstellen, daß Du Dir etliche der Wiwi B.Sc.-Module anrechnen lassen könntest undso schneller bis zum B.Sc.-Winfo gelangst.
Könnte man sich, wenn das Thema paßt auch die Bachelorarbeit anrechnen lassen?
 
Da gilt eigentlich das gleiche, Du kannst da ja auch Deine Masterarbeit an der WiWi-Fakultät schreiben. Maximal 60 ECTS kann man sich anrechnen lassen, Seminar und Masterarbeit gehen auch.
Das Problem ist wohl eher die geforderten 30 ECTS Wirtschaftsinfo/Info zusammenzukriegen.
 
Da wäre doch noch die Frage, ob man nicht erstmal den B.Sc. in Winf bräuchte, um den Master in selbigen Fach zu machen, oder?

Sollte man direkt den Master machen können, dann wäre es doch sehr moderat, müßte man nur 30 weitere ECTS machen.
 

Also geht es doch nicht so einfach.
Wenn man "einfach" nur den B.Sc. (Wiwi) gemäß des Studienplans der FernUni gemacht hat, kann man sich nicht in den Studiengang M.Sc. Wirtschaftsinformatik einschreiben, da man mit dem Standard-Studienplan für B.Sc. (Wiwi) nicht auf die benötigten 30 ECTS-Punkte kommt.
Man muß also fast immer etwas nachholen.
Dennoch danke für die Links. Das sind sehr interessante Möglichkeiten.
 
Da gilt eigentlich das gleiche, Du kannst da ja auch Deine Masterarbeit an der WiWi-Fakultät schreiben. Maximal 60 ECTS kann man sich anrechnen lassen, Seminar und Masterarbeit gehen auch.
Das Problem ist wohl eher die geforderten 30 ECTS Wirtschaftsinfo/Info zusammenzukriegen.

Ja, aber genau darauf wollte ich hinaus. Ohne die 30 ECTS im Bachelor bringt einem auch die größte Anrechnung von Master zu Master nix.


Also geht es doch nicht so einfach.
Wenn man "einfach" nur den B.Sc. (Wiwi) gemäß des Studienplans der FernUni gemacht hat, kann man sich nicht in den Studiengang M.Sc. Wirtschaftsinformatik einschreiben, da man mit dem Standard-Studienplan für B.Sc. (Wiwi) nicht auf die benötigten 30 ECTS-Punkte kommt.
Man muß also fast immer etwas nachholen.
Dennoch danke für die Links. Das sind sehr interessante Möglichkeiten.

Nein nicht ganz.
Du kannst dich doch an dem Studienplan orientieren und bekommst dennoch die 30 ECTS-Punkte zusammen, nämlich indem du entsprechende Wahlmodule nimmst.
 
Ja, aber genau darauf wollte ich hinaus. Ohne die 30 ECTS im Bachelor bringt einem auch die größte Anrechnung von Master zu Master nix.

Erkannt.


Nein nicht ganz.
Du kannst dich doch an dem Studienplan orientieren und bekommst dennoch die 30 ECTS-Punkte zusammen, nämlich indem du entsprechende Wahlmodule nimmst.

Richtig, daß ist für diejenigen, die aber bereits den B.Sc. (Wiwi) haben - so wie der Eröffner des Themas -, dann aber schon nicht mehr möglich, so sie denn nicht die entsprechenden (Wahl-)Module belegten.
 
Richtig, daß ist für diejenigen, die aber bereits den B.Sc. (Wiwi) haben - so wie der Eröffner des Themas -, dann aber schon nicht mehr möglich, so sie denn nicht die entsprechenden (Wahl-)Module belegten.

Ja, genau das wollte ich ja sagen. Es ist nicht so leicht den Master W-Info an den Master WiWi anzuhängen, weil zumindest die meisten die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Beim Master VWL ist das etwas anders (und da schiele ich zumindest dann auch drauf).
 
Schade das man den VWL-Master nicht parallel machen darf, das wäre extrem praktisch...

Das wäre doch zu einfach. 😉
Man könnte jetzt ja sagen, daß das dann super von der FernUni wäre und daß das ein Grund wäre, extra dort zu studieren.
Aber manchmal bleibt der fade Beigeschmack, daß dann, wenn etwas Positives für alle herauskäme, sofort jemand in der FernUni ruft: "Nein, macht das bloß nicht, dann haben die es zu gut."
 
Wo wäre der Vorteil?

Ich würde mal tippen, daß man einfach schneller sein könnte. 😉

Ich habe als Höchstleistung fünf Module in einem Semester geschrieben, das war nicht lustig, aber (gerade so) möglich.
Dann hat mich aber der Vergabealgorithmus für Seminar und Bachelorarbeit ausgebremst.

Sage mal Tornado, studierst Du Teil- oder Vollzeit?
 
Dr Franke Ghostwriter
Das wäre doch zu einfach. 😉
Man könnte jetzt ja sagen, daß das dann super von der FernUni wäre und daß das ein Grund wäre, extra dort zu studieren.
Aber manchmal bleibt der fade Beigeschmack, daß dann, wenn etwas Positives für alle herauskäme, sofort jemand in der FernUni ruft: "Nein, macht das bloß nicht, dann haben die es zu gut."
😉
Das war bei den Diplomern ja auch so 😀 Zwei Klausuren mehr (mit der richtigen Prüferwahl in AVWL war es sogar nur der Stoff für ein weitere Klausur zusätzlich) und man bekam den Dipl. Volkswirt zum Dipl. Kaufmann dazu. Dafür haben sich einige bei der FernUni eingeschrieben.
 
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