Vereinfachungsregel

Dr Franke Ghostwriter
Bei abnutzbarem beweglichen AV mit einer Nutzungsdauer von > 5 Jahren kann ich ja linear monategenau oder degressiv mit Vereinfachungsregel abschreiben. Stimmt es dass das bei einer ND < 5 Jahre genau umgedreht ist? Also lineare AFA mit Vereinfachungsregel und degressiv auf Monate genau?
 
Hmm..also ich kann die Frage leider nicht genau beantworten=( aber hätte zumindest auch eine Frage , die mit diesem thema zutun hat. dürfen wir überhaupt noch in den klausuren die vereinfachungsregel anwenden?die ist gesetzlich nicht mehr gültig,das ist klar. aber in den letzten klausuren wurde weder gesagt, dass sie trotzdem angewendet werden soll,noch, dass sie nicht mehr angewendet werden soll
 
Ich habe es bisher so verstanden, dass die Vereinfachungsregel lediglich nach dem Bilanzsteuerrecht (EStR 44?) weggefallen ist. Sofern man keine Einheitsbilanz erstellen möchte, ist das Weggefallen der Vereinfachungsregel für die HGB- Bilanzierung im Grunde doch bedeutungslos. Schließlich handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Oder?

Die Option zur Anwendbarkeit der linearen oder degressiven Afa ist m.E. unabhängig von der Nutzungsdauer.
 
Nochmal "kurz" deutlich für alle, die es interessiert:

Nutzungsdauer [tex]\geq[/tex] 5 Jahre:
(1) degressive AfA mit Vereinfachungsregel
(2) lineare AfA, monatsgenau

Nutzungsdauer < 5 Jahre:
(1) lineare AfA mit Vereinfachungsregel
(2) degressive AfA, monatsgenau

GWG's (AK < 410 €)
(1) volle Abschreibung im Anschaffungsjahr
(2) lineare AfA, monatsgenau
 
Der Meinung bin ich auch.
4 Möglichkeiten gibt es (außer in der Aufgabenstellung stehts anders drin)
Und da würde ich einfach jeweils die wählen, wo entweder der höchste AfA-Betrag rauskommt oder eben der niedrigste. Je nach dem. Oder denke ich jetzt schon wieder in die verkehrte Richtung :confused
 
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