Ich habe da ein Problem mit der Verjährung:
März 2004 A übereignet B ein gebrauchtes Auto (Beides Gerbauchtwagenhändler)
23.8.2004: Polizei steht bei B uns sagt, Auto möglicherweise gestohlen
30.11.2004 : Anwaltschreiben B an A: B will Geld zurück
8.12.2005: B erhebt KLage beim zuständigen Landgericht.
Unbeachtet der Problematik "gestohlenes Auto" ist trotzdem hier eine Verjährungsfrist abgelaufen?
März 2004 A übereignet B ein gebrauchtes Auto (Beides Gerbauchtwagenhändler)
23.8.2004: Polizei steht bei B uns sagt, Auto möglicherweise gestohlen
30.11.2004 : Anwaltschreiben B an A: B will Geld zurück
8.12.2005: B erhebt KLage beim zuständigen Landgericht.
Unbeachtet der Problematik "gestohlenes Auto" ist trotzdem hier eine Verjährungsfrist abgelaufen?