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Verschuldenszurechnung bei der Partnerschaftsgesellschaft

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habt ihr eigentlich was zur Verschuldenszurechnung für das Verhalten eines Partners an die Partnergesellschaft gefunden? Wenn nichts Anderes bestimmt ist, gelten ja gem. § 1 IV PartGG die Vorschriften nach dem BGB. Dann würde ich einfach den Meinungsstreit über die Verschuldenszurechnung bei der GbR (M.M. § 278 BGB; h.M. § 31 analog BGB) bringen, richtig?
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, richtig. Danke für diesen Hinweis. Aber letzlich wird auch das Verschulden des Gesellschafters über 278 BGB bzw. 31 analog der Gesellschaft zugerechnet. Dies ist jedenfalls bei der GbR so. Für die Partnergesellschaft habe ich nichts Spezielles gefunden.:rolleyes
 
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