In der KE 1 auf Seite 80 geht es um die Definition von "bösen" Gesellschafterdarlehen. Dummerweise ist diese Definition m.E. selbst definitionsbedüftig.
Da steht, so wie ich es verstanden habe: Wenn ich meiner Geschellschaft ein Darlehen gewähren will genau das tue. Also ich vergebe doch kein Darlehen sondern erhöhe meine Einlage, dann ist das ein "böses" Gesellschafterdarlehen???😕 😕 😕
Vielleicht bin ich ja auch nur bekloppt aber ich verstehe echt nicht was da steht. Vielleicht kann das mal jemand gescheit erklären!!
Gruß
Stefan
Da steht, so wie ich es verstanden habe: Wenn ich meiner Geschellschaft ein Darlehen gewähren will genau das tue. Also ich vergebe doch kein Darlehen sondern erhöhe meine Einlage, dann ist das ein "böses" Gesellschafterdarlehen???😕 😕 😕
Vielleicht bin ich ja auch nur bekloppt aber ich verstehe echt nicht was da steht. Vielleicht kann das mal jemand gescheit erklären!!
Gruß
Stefan