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Verständnisfrage: Verpflichtungsgeschäft-Verfügungsgeschäft

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Verständnisfrage: Verpflichtungsgeschäft-Verfügungsgeschäft

Kann mir bittejemandnochmal in einfachen Worten und an einem, zwei, ... Beispielen erklären, worin der Unterschied zwischen Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft liegt. Ich lese die Definitionen und bekomme trotzdem immer noch einen Knoten ins Hirn.😱 🙁 😕 .

Danke!!!
 
Iris Elisabeth!

Ich versuch´s mal einfach: 😉

Verpflichtungsgeschäft: Zwei Personen vereinbaren miteinander die gegenseitigen Verpflichtungen (z.B. beim Kaufvertrag: Pflicht zur Bezahlung/Abnahme und Pflicht zur Übergabe).

Das Verfügungsgeschäft ist dann die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäftes (hier dann Übereignung der Sache und Übereignung des Geldes).

Gruß
Steffi
 
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