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Wer von Euch Arbeitsrechtlern kann mir diese Frage beantworten:
Unterliegt die Verjährung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag der Parteidisposition und wenn ja, in welchen Grenzen ?
Kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf eine angemessene Vergütung verwirken, wenn er während des Bestehens des Arbeits- (und damit auch Abhängigkeits-) Verhältnisses eine unangemessene Vergütung über längere Zeit klaglos hinnimmt ?
Einen Teil der Antwort habe ich nun schon selbst gefunden:
Grundsätzlich sind seit dem SMG auch Vereinbarungen über die Verkürzung der Verjährung möglich.
Sofern der Arbeitsvertrag unter den Schutz des AGB-Gesetzes fällt (§ 310 III 2), unterliegt die arbeitsvertragliche Verjährungsvereinbarung edoch der Inhaltskontrolle der §§ 307ff.
In dem Fall, um den es mir geht, dürfte dann wohl die Vereinbarung, daß Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach Beendigung desselben innerhalb eines Monats verjähren, unwirksam i.S.d. § 307 II 1 sein, denn 1 Monat Zeit, um Ansprüche geltend zu machen, dürfte der dem Verjährungsrecht zugrunde liegenden gerechten Interessenabwägung zwischen Schuldner und Gläubiger doch wesentlich widersprechen, oder ?