Verzug

Hier ist die vollständige Aufgabe:

Handelskauf (Händler und Großhändler) über 2000€ am 03.02.Ware wird am 03.02 geliefert. Käufer bekommt die Rechnung einen Tag später am 04.02, welche auf den 03.02 Datiert ist.
Wann kommt der Käufer in Verzug?
a. zunächst gar nicht. Für den sofortigen Eintritt des Verzugs bedarf es einer Mahnung des BGH an den Käufer
b. mit ablauf von 30 Tagen vom 03.02
c. Mit ablauf von 30 Tagen vom 04.02 an
d. Am 15.02 wenn die beiden vereinbart haben ,dass die 2000€ "mitte des Monats" zu zahlen sind
e. Mit ablauf des 04.02, wenn die Rechnung den Zusatz "Rechnungsbetrag sofort fällig" enthält

Was meint ihr?? Ich würde sagen B und E sind auf jeden Fall falsch. C ist richtig,da der Zugang der Rechnung entscheidend ist gem.§286.
A und D möchte ich mal zur Diskusion stellen.
Die Frage ist, wann im Februar Mitte des Monats ist, wenn es nicht angegeben ist, ob es ein Schaltjahr ist oder nicht? Oder ist es grundsätzlich so, dass der 15. als Mitte des Monats zählt unabhängig davon, um welchen Monat es sich handelt??
 
B würde ich, wenn man es genau nimmt, nicht nehmen, weil laut 286 III BGB 30 Tage nach Zugang der Rechnung vorrausgesetzt wird. Deshalb an der Stelle eher C.
E finde ich auch nicht falsch, denn wenn ein Datum genannt ist, beginnt der Verzug doch mit Ablauf dieses Datums...
Und A? Muss der BGH einen mahnen? Oder ist das ne andere Abkürzung und ich steh aufm Schlauch?
Und D stimmt nicht, da der 15. als Mitte gilt nach 192 und demnach der Verzug erst am 16. wäre.

Also ich würde C und E nehmen.
 
E ist deswegen falsch, weil es nur einseitig bestimmt ist. Es müssen beide zusammen vereinbart haben, dass die Rechnung sofort zu zahlen ist. Und es muss noch genügend Zeit zum Leisten eingeräumt werden.Da es anscheinend keine Vereinbarung gibt, ist die Leistung sofort fällig. In Verzug kommt der Schuldner aber erst mit Zugang einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
 
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