Wann ist VD bestanden?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin bezüglich einer Aussage in der Info 4 aus dem letzten Jahr etwas verwirrt.

https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/info/info4.pdf

Es geht um die Passage auf Seite 8 im unteren Abschnitt:

"Nach alter Bestehensregelung bis September 2007 bestandene Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden oder Recht) werden übernommen, auch wenn dadurch mehr als zwei Teilgebiete nicht bestanden sind. Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Konkret:

Wäre das VD beispielsweise bei dieser Konstellation bestanden?

WI 57 P.
Mathe 68 P.
Satistik 48 P.
Gesamt 173 P. Block bestanden!

BWL I 58 P.
BWL II 45 P.
BWL III 75 P.
Gesamt 178 P. Block bestanden!

Recht f. WiWi 77 P.
Gesamt 77 P. Block bestanden!

Mikro 40 P.
Makro 30 P.
Gesamt 70 P. Block nicht bestanden!

Gesamtpunktzahl 498 P. VD-Durchschnitt: 55,3 P.

Dann hätte ich insgesamt 4 nicht bestandene Klausuren und ein nicht bestandenes Block. Versteht Ihr das auch so, dass auch in dieser Konstellation das VD bestanden wäre?

Gruss

Ali
 
Und was ist dann mit einem nicht bestandenen Prüfungsblock 😕
Da ziehe ich mal lieber zurück und hoffe auf jdm, der das besser interpretieren kann.
 
Das funktioniert so leider nicht. Mit Teilgebieten sind die Fächer gemeint, nicht die Blöcke. 🙂

Nach der alten Bestehensregel darf man nur innerhalb der Blöcke ausgleichen. Der VWL-Block ist nicht bestanden.

Nach der neuen Regelung gibt es keine Blöcke mehr. Es genügt, 7 beliebige Fächer des GS zu bestehen. 4 Fächer sind jedoch nicht bestanden.

So oder so, das VD ist nach dem Beispiel von Ali noch nicht bestanden.
 
Aber was soll dann diese Aussage bedeuten?

"Nach alter Bestehensregelung bis September 2007 bestandene Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden oder Recht) werden übernommen, auch wenn dadurch mehr als zwei Teilgebiete nicht bestanden sind. Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

"Übernommen" kann sich ja nur auf ein noch nicht abgeschlossenes VD beziehen. Und zu übernehmen bedeutet doch in diesem Kontext, dass Leistungen von der alten Bestehensregelung in die neue Bestehensregelung übernommen werden, wobei man bedenken muss, dass die alte Bestehensregelung weiterhin fortbesteht.
 
Nein, alit, das ist nicht richtig. Du mußt Dich für einen der Blöcke
a) 7 aus 9, insgesamt 450P und 2x > 25P
b) aus den Fächerkombis Mathe/Winf/Statistik, Makro/Mikro, BWL I/BWL II/BWL III + [Recht I ODER Recht II]
zur Kompensation entscheiden.

Du kannst aber nicht einen Teil so und einen anderen Teil so kompensieren; unter dem nachfolgenden Link gibt es dazu auch weitere Infos, die erschöpfend sein dürften: https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/info/info1.pdf (Seite 77 unten).

Zitat aus der von Dir angegebenen Quelle: "Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Alleine dadurch erklärt sich schon, daß Du wegen Makro/Mikro das VD nicht erreicht haben kannst (in den Dreierkombinationen wäre das rechnerisch nämlich möglich, da aber nicht).
 
Du kannst aber nicht einen Teil so und einen anderen Teil so kompensieren; unter dem nachfolgenden Link gibt es dazu auch weitere Infos, die erschöpfend sein dürften: https://www.fernuni-hagen.de/FBWIWI/download/info/info1.pdf (Seite 77 unten).
Diese Beispiele erklären dennoch diese Aussage nicht:

"Nach alter Bestehensregelung bis September 2007 bestandene Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden oder Recht) werden übernommen, auch wenn dadurch mehr als zwei Teilgebiete nicht bestanden sind. Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Zitat aus der von Dir angegebenen Quelle: "Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Alleine dadurch erklärt sich schon, daß Du wegen Makro/Mikro das VD nicht erreicht haben kannst.
Diese Voraussetzung ist in meinem Bespiel erfüllt! Die Durchschnittspunktzahl liegt über 50.
 
Diese Beispiele erklären dennoch diese Aussage nicht:

"Nach alter Bestehensregelung bis September 2007 bestandene Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden oder Recht) werden übernommen, auch wenn dadurch mehr als zwei Teilgebiete nicht bestanden sind. Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Das bedeutet nur, dass die Blockkompensationsregel weiter angewendet werden kann, denn mit "mehr als zwei Teilgebieten" (=Fächer, z.B. BWL I) kann man in der Blockkompensation trotzdem das VD bestehen, wenn man z.B. in BWL I weniger als 50, in Mathe wenige als 50 und in Mikro weniger als 50 hat. Innerhalb der Blöcke muss man aber im Schnitt mehr als 50 haben und man darf dann auch nur noch die Blockkompensation anwenden, nicht mehr die "7 aus 9 Regelung".

Mit Deinem Zahlenbeispiel gibts kein VD - eine 100%ige Auskunft erhälst Du beim Prüfungsamt, z.B. bei Herrn Dr. Hofmann, der immer sehr freundlich ist:
[email protected]
 
Also meine Rechenkünste ergeben bei Makro 40 + Mikro 30 = VWL-Teilgebiet 70. Macht bei zwei Fächern im Durchschnitt exakt 35. Und 35 < 50 -> ergo kannst Du VWL gar nicht bestanden haben.

Also erfüllt Dein Beispiel die Voraussetzung leider nicht, da der komplette Block nicht bestanden ist.

Ich habe oben deswegen die Gebiete aufgeschlüsselt, die zusammengehören. Entweder pro Teilgebiet höchstens 1 Klausur zwischen 25 und 50 Punkten, wenn die Gesamtsumme der zwei bzw. drei Klausuren 100 bzw. 150 übersteigt, oder alternativ 2 aus 9 mit mehr als 25 aber weniger als 50 Punkten nicht bestanden.
 
"Nach alter Bestehensregelung bis September 2007 bestandene Prüfungsblöcke (BWL, VWL, Quantitative Methoden oder Recht) werden übernommen, auch wenn dadurch mehr als zwei Teilgebiete nicht bestanden sind.

Aber den VWL Teil hast du eben nicht bestanden. Entweder du kannst ggf. innerhalb eines jeden Blockes ausgleichen oder du hast insgesamt höchstens zwei unter 50 (und natürlich über 25), Dann dürften die zwei versiebten auch in einem Block sein.
 
Also meine Rechenkünste ergeben bei Makro 40 + Mikro 30 = VWL-Teilgebiet 70. Macht bei zwei Fächern im Durchschnitt exakt 35. Und 35 < 50 -> ergo nicht bestanden.

Also erfüllt Dein Beispiel die Voraussetzung nicht.
Dann wären wir bei der Blockkompensation. Mit geht es jedoch um das "übernehmen".

Die Aussage lautet übrigens "Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."
 
Diese Aussage lautet übrigens "Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Diese Formulierung ist ein Teil der Bedingung der "7 aus 9" Regel...man kann z.b. kein VD erhalten, wenn man in 7 Fächern 50 Pkt. hat und in Mikro/Makro Deine 70% (in Summe).
Aber bei der 7 aus 9 Regel sind wir in Deinem Fall gar nicht, denn es sind ja 4 nicht bestandene Fächer...
 
Dann wären wir bei der Blockkompensation. Mit geht es jedoch um das "übernehmen".

Die Aussage lautet übrigens "Die Durchschnittspunktzahl aller absolvierten Gebiete muss aber immer mindestens 50 Prozentpunkte betragen."

Wie ist dann immer mindestens zu verstehen? 😉 Merkste was? 😛
Immer mindestens hat hier den wörtlichen Sinn von jeweils.
 
Mich stört jedoch weiterhin die Aussage "übernommen".

Übernommen heisst, wenn du Seite 8 nochmal liest: Ab 2007/08 gilt die 7 aus 9 Regel mit mind. 450 Punkten, d.h. dann dürfen nur noch zwei daneben gehen. Hat man aber bis dahin mehr versiebt, greift noch die alte Prüfungsordnung, nach der an mehr versieben kann, solange man sie im entsprechenden Block ausgleichen kann.
 
Alit,

ich glaube, das was Du meinst, ist ob man die neue und die alte Ausgleichsregelung kombinieren kann. Antwort: Nein. Aber für eine Übergangszeit gelten beide, allerdings entweder - oder.

Wenn Dich die Auskunft hier noch nicht überzeugt: eindeutige Infos gibt das Prüfungsamt
 
Diese Formulierung ist ein Teil der Bedingung der "7 aus 9" Regel...man kann z.b. kein VD erhalten, wenn man in 7 Fächern 50 Pkt. hat und in Mikro/Makro Deine 70% (in Summe).
Aber bei der 7 aus 9 Regel sind wir in Deinem Fall gar nicht, denn es sind ja 4 nicht bestandene Fächer...

Falsche Aussage!!
Bin schon selber ganz verwirrt! Das "immer mindestens" bezieht sich auf die Blockkompensation, so wie es der Flieger beschreibt. Aber die Blockkompensation kannst Du ja nicht anwenden, weil Du "immer mindestens" in jedem Block 50% eben im VWL-Block nicht hast.
 
Hi Alit,

ich glaube, das was Du meinst, ist ob man die neue und die alte Ausgleichsregelung kombinieren kann. Antwort: Nein. Aber für eine Übergangszeit gelten beide, allerdings entweder - oder.

Wenn Dich die Auskunft hier noch nicht überzeugt: eindeutige Infos gibt das Prüfungsamt 🙂

Ich bin der Meinung, dass aus der Aussage in der Info 04 genau das hervorgeht. Denn es ist von einer "Übernahme" die Rede - der "Übernahme" von Leistungen aus der alten in die neue Bestehensregelung, meiner Meinung nach.

Ich schreibe gerade an das PA. Werde das dann hier rein stellen, wenn ich eine Antwort kriege.
 
Übernommen heisst, wenn du Seite 8 nochmal liest: Ab 2007/08 gilt die 7 aus 9 Regel mit mind. 450 Punkten, d.h. dann dürfen nur noch zwei daneben gehen. Hat man aber bis dahin mehr versiebt, greift noch die alte Prüfungsordnung, nach der an mehr versieben kann, solange man sie im entsprechenden Block ausgleichen kann.

Also, ich glaube jetzt, dass man bis SS 2007 zwischen 7/9 und Block wählen muss, und ab WS 2007/2008 nur noch die 7/9-Regel gilt, wobei die bis September 2007 bestandenen Blöcke ohne Anrechnung auf die 2 nicht bestandenen Klausuren in die neue Regelung übernommen werden.

Anders ergibt diese Aussage für mich keinen Sinn.

Und, wenn es so sein sollte, dann sind die Leute, die ihr Diplom erst ab WS 2007/2008 abschließen, im Vergleich zu uns halt besser gestellt. Diese Erkenntnis wäre aber trotzdem wichtig. Denn wenn man diesen Vorteil gut ausnutzt, könnte man, wenn bis September 2007 alle anderen Blöcke bestanden sind, dann im WS 2007/2008 z.B. mit je 25% in Mikro und Makro sein VD bestehen. Vorausgesetzt, der VD-Durchschnitt ist mind. 50%, natürlich.
 
Und deswegen willst Du noch bis WS 07/08 warten?! 😀 😀

Lass Dich beruhigen, alit....die, die am meisten mit 25%/50%-Bestehensregel gepokert haben, haben es am Ende doch nicht nötig gehabt. Es beruhigt zwar das Gewissen, aber sich optimal auf eine Klausur vorzubereiten für das Ziel 25-50%...das geht doch gar nicht! 😀

Hast Du nun schon im Prüfungsamt nachgefragt?
 
Und deswegen willst Du noch bis WS 07/08 warten?! 😀 😀

Lass Dich beruhigen, alit....die, die am meisten mit 25%/50%-Bestehensregel gepokert haben, haben es am Ende doch nicht nötig gehabt. Es beruhigt zwar das Gewissen, aber sich optimal auf eine Klausur vorzubereiten für das Ziel 25-50%...das geht doch gar nicht! 😀

Hast Du nun schon im Prüfungsamt nachgefragt?
Ich werde natürlich nicht warten.

Habe halt nur etwas Bedenken, wie das mit meinen vier geplanten Klausuren klappt, dieses Semester.🙂

Vom PA habe ich noch keine Antwort bekommen. Dr. Hoffman hat Urlaub :urlaub
 
Dr. Hofmann erholt sich wohl, bevor er wieder in der Klausurenphase von uns gestresst wird 😀 😀

Wenn der wüsste, was nach seinem Urlaub für Fragen auf ihn warten 😱 - bliebe er wohl am liebsten daheim
 
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