Warum soviel Studiengebühr ?

Dr Franke Ghostwriter
Warum soviel Studiengebühr ??

Hallo Ihr Lieben, ich hab mal eine Frage zu den Studiengebühren.

Von 1990 - 1993 war ich an einer anderen Uni im BWL-Studiengang eingeschrieben (5 Semester). Lt. Gebührenbescheid, der mir heute zuging, habe ich die 1,5 fache Regelstudienzeit für den BoL überschritten und soll nun neben den Bezugsgebühren etc. noch die 325 Euro Studiengebühr bezahlen😱
Kann mir jemand erklären, wie das möglich ist? Wieso habe ich mit den 5 Semestern BWL die Regelstudienzeit überschritten?

Danke Euch schon mal vorab, Tanja
 
Mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern solltest du 13 Freisemester haben. Sprich doch einfach nochmal mit den Leuten die dir das Schreiben geschickt haben!
 
Tanja, ich habe das gleiche Schreiben erhalten, da ich auch bereits an einer anderen Uni eingeschrieben war.
Mir wurde gesagt, dass ein vorgehendes Studium auf die 9 Semester Regelstudienzeit von BoL angerechnet wird. Müßte dann bei eigentlich noch 4 Freisemster ergeben. Du kannst diesem Bescheid ja fristgerecht widersprechen. Mir ist es leider nicht geglückt und musste zahlen.

Vielleicht hast Du ja mehr Glück!

Gruß
Anju
 
Schiller,

ich habe heute auch meinen Gebührenbescheid bekommen und bin fast umgefallen :aergern:. Ich habe von 1997 - 2000 an der FH für öffentliche Verwaltung studiert und einen Diplomgrad erhalten. Das wurde mir auch voll angerechnet und ich soll nun die Gebühren von 325 € bezahlen. Ich werde mich die nächsten Tage auch mit der Gebührenstelle in Verbindung setzen.

Wenn du Neuigkeiten diesbzgl. hast, wäre es schön, wenn du es ins Forum einstellst.

Gruß Zeus
____________
BoL
SS 05: BWL I
 
Wie's so aus sieht, wird mein Gebührenbescheid dann wohl auch nicht mehr lange auf sich warten lassen. 🙁
Weiß vielleicht jemand, wie das mit dem Studienkonto läuft, wenn man zeitgleich an 2 Unis eingeschrieben ist? Werden da die gebührenfreien Semester von beiden Fächern zusammenaddiert oder nur zählt dann nur ein Fach? 😕

Gruß,
Benne
 
Bei zwei Unis zählt das Erstfach ... Wie das mit ausländischen Studiengängen ist weiß ich nicht. Es hängt davon ab, ob man dieses überhaupt nach deutschem Recht anrechnen lassen kann. Wenn nicht, ist dein Hagener Studium für dich das Erststudium.
 
Also bezüglich der Anrechnung einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung kann ich Euch weiterhelfen.


Ich habe genauso wie Du Zeus, an der FHöV drei Jahre studiert und ein Diplom erhalten. Danach habe ich mich an der Uni Bochum für Jura eingeschrieben. Von dort habe ich dann auch einen Studiengebührenbescheid über 650,- € bekommen. Nicht weil die Regelstudienzeit überschritten ist, sondern weil es dann als Zweitstudium gewertet wurde und die Zweitstudenten müssen ja auch zahlen.

Dann habe ich Widerspruch eingelegt, weil diese Gebührenregelung nicht für Absolventen der FHöV gelten soll. Dem Widerspruch wurde erfolgreich stattgegeben und ich musste die 650,- € nicht zahlen.

Jetzt habe ich mich (ohen Abschluss) in Bochum exmatrikuliert und mich in Hagen eingeschrieben. Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen, aber ich habe noch Guthaben auf dem Studienkonto, welches in Bochum angelegt wurde. Ich denke, dass Hagen vielleicht deswegen keinen Bescheid mehr erlässt.
 
Zeus schrieb:
Hallo Schiller,

ich habe heute auch meinen Gebührenbescheid bekommen und bin fast umgefallen :aergern:. Ich habe von 1997 - 2000 an der FH für öffentliche Verwaltung studiert und einen Diplomgrad erhalten.

Hast du den keinen Befreiungsantrag gestellt? Ich habe gleich bei der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung gestellt, denn dann haben die ja eh alle beglaubigten Kopien und dem wurde stattgegeben. Habe meine Anzahl Freisemester erhalten und das wird nun halt weniger - sollte aber ewig reichen, um das Studium abzuschließen.
Bin ebenfalls Dipl.-Verw.wirtin (FH) - allerdings dauert das bei uns in BaWü 4 Jahre, da ein Berufsanfängerjahr vorher Pflicht ist. Sprich - 2 Jahre Praxis, 2 Jahre Studium.
 
Widerspruch

Hallo nochmals,
also ich habe mit der Gebührenverwaltung gesprochen. Irgendwie haben die das was falsch gemacht. Ich habe ja nur die 5 Semester an der Uni in FFM studiert. Ich soll nun mit den entsprechenden Belegen Widerspruch einlegen, dann bekomme ich auch das sog. Studienkonto eingerichtet. Hab das dann gleich heut morgen schriftlich gemacht und versendet. Na dann hoffen wir mal, dass das auch wirklich so klappt 🙄. 325 Euro sind ja mal kein Pappenstiel.

Hoffe, bei Euch klärt sich das auch.

@ Zeus: Habe aber auch in dieser Gebührenordnung gelesen, wenn man bereits ein Hochschulstudium absolviert habt, dann bekommt man das Studienkonto nicht. Müsste ja dann leider auch für Dich so gelten oder ???

Liebe Grüße und schon mal allen ein schönes Wochenende, Tanja
 
Ersteinmal vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde am Montag mit der Gebührenstelle Kontak aufnehmen und mich noch einmal persönlich erkundigen, bevor ich in den Papierkrieg einsteige.

Hier im Forum sind ja nun auch zwei Wege beschrieben worden, zum einen über den Beifreiungsantrag und zum anderen das ein Studium an der FH für öffentliche Verwaltung eigentlich kein Erststudium ist.
Ich meine, ich hätte letzteres auch so aus den ganzen Vorschriften rausgelesen.

@Tanja: Ein Studium bei der FH für öffentlichen Verwaltung, zumindest in meinem Fall, kann man nicht mit einem Studium an einer "herkömmlichen" Uni oder FH vergleichen. Es ist eher berufsbegleitend und nicht so strukturiert wie an den anderen Uni´s und FHen.
 
Irgendwoher müssen sie ja das Geld eintreiben ;o)))
... ich kenne das Problem, leider gehöre ich auch zu den glücklichen Zahlern, davon sollte man sich aber wenn es eben geht nicht ablenken lassen! Vielleicht ändern sich die Vorschriften noch mal wieder *hofft*
 
David,

ich habe mich Vollzeit einschreiben lassen.... können TeilzeitStudenten denn so viele Kurse belegen wie sie wollen?! Die sind doch eingeschränkt, oder?
 
Du kannst als Teilzeitstudent so viele Kurse belegen wie Du willst! Allerdings müssen einige sich ja wegen der Krankenkasse Vollzeit einschreiben, damit sie studentisch versichert sein können... weiß ja nicht, wie das bei Dir aussieht...
 
Da hätte ich gar keine Probleme mit, weil ich über meinen Mann und meinen Teilzeitjob laufe.... mensch, jetzt ist es ja leider zu spät, das noch für das SS 05 zu machen! Mist! Spät schlau ist besser als gar nicht.... hm... ärgerlich! Gut, dass ihr mich mal auf den richtigen Weg gebracht habt.... werde ich mich nächstes Semester wohl auch mal ummelden! Schade, dass ich mal wieder so spät erst was mitbekomme *andenkopfschlägt*
Vielen Dank für den Tipp! Der ist in der Tat sehr kostbar!

bis bald
und liebe Grüße
Sandra
 
Das war aber wirklich kein übler tipp ;o) nochmals danke.... nur schade. dass man jetzt nichts mehr machen kann..... oder vielleicht doch?! *gg
 
Rufe morgen am besten im Studentensekretariat an und erkläre ihnen dass es um 300 Euro geht und so weiter, vielleicht drücken die ja beide Augen zu. Die Telefonnummer ist 02331 987 2555.
 
David!
Danke für den Tipp, aber meinst Du, die würden wirklich auf die 300 € "verzichten" (dürfen?!)?
Bestimmt lassen die sich da nicht mehr drein reden, im Grunde genommen bin ich ja selbst dran Schuld....
aber ich werds mal versuchen ;o)

viele Grüße
Sandra
 
Naja... aber angefangen hat das neue Semester ja noch nicht - das SS läuft vom 01.04. bis 30.09. - und wenn man vorher noch eine Statusänderung beantragt? Ich weiß, daß man nicht während eines Semesters den Status ändern kann. Aber wenn man denen z.B. erklärt, daß sich aus persönlicher Sicht die Lage geändert hat (man hat z.B. plötzlich einen Vollzeitjob angeboten bekommen 😉 ) ... dann müßte es doch eigentlich vor Semesterbeginn noch zu ändern sein...

(... und in solchen Situationen sind kleine Notlügen erlaubt 😛 )
 
ich habe nur bisschen Bedenken, dass die sich wundern, wenn ich bei meiner normalen Belegung der Kurse bleibe.... bisschen viel dann für ein Teilzeitstudium.... ich meine, klingt doch irgendwie doof, wenn ich denen sage, ich will teilzeitmäßig studieren statt Vollzeit, aber meine Kurse will ich alle behalten... oder? *gg
 
Kann denen doch eigentlich egal sein... Und Du kannst ja sagen Du willst sehen wie viel Du schaffst - und sonst belegst Du die Fächer die Du nicht geschafft hast nächstes Semester als Wiederholer kostenlos... Und bevor Du mit zu wenig Fächern da sitzt 😉
 
Ist geschehen - und erfolgreich eine Statuswechselaktion durchgeführt worden. Die Dame hat mir auch gesagt, dass die Kurse nicht überprüft werden ;o)))

Daaaaanke an Euch!!!! *umarmt*

liebe Grüße aus Iserlohn
Sandra
 
Hm. :runzel:
Keine Ahnung, ob ich hier richtig bin, habe in der Suche einfach mal "Studienkonto" eingegeben und bin hier im Thread rausgekommen. 😀

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. 😱

Habe gerade eine "Bescheinigung über ein Guthaben auf dem Studienkonto" bekommen.
Wortlaut: "Nach Ablauf des o.a. Semesters hat die Studierende ein Guthaben von 4 (Vollzeit-)Semestern, entsprechend 88,9 Semesterwochenstunden auf ihrem Studienkonto. Vorherige Studienzeiten wurden bei der Festsetzung des Guthabens berücksichtigt."

Was heißt denn das jetzt?

Und was machen die 4 Semester, die ich vor Jahren schon mal an einer Präsenzuni eingeschrieben war (habe das Studium damals abgebrochen), plötzlich auf dem "Studienkonto" - und das auch noch als "Guthaben"?

*verwirrtbin* :ka:

Danke Euch schon mal im voraus für die erhellenden Antworten. 🙄 😀

Alexandra
 
Die Sache mit den Studiengebühren in NRW ist echt blöd.

Die vier bereits studierten Semester werden dir voll angerechnet (völlig egal, was du damals studiert hast ..., ist echt blöd). Es kommt auf deine Erststudium-Regelstudienzeit an. Hattest du damals eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, und werden dir jetzt vier angerechnet, so hast du noch ein gebührenfreies Studium von (8 Regelstudienzeit - 4 bereits studierte Semester =) 4 Semester. Dummerweise ist die Berechnung des Studienguthabens also völlig unabhängig von der Regelstudienzeit des derzeitigen Studienganges.

Am besten ist es, wenn du dich als Teilzeitstudent einschreibst, da kannst du für jedes offizielle Semester zwei Semester studieren (ein Vollzeitsemester = 2 * Teilzeitsemester).
 
Das ist jetzt echt nicht wahr...! :aergern:
Sprich, ich studiere jetzt 6 Semester auf Bachelor... und für das letzte Semester fallen nochmal Extra-Studiengebühren an?

"Verfahren für die Einrichtung eines Studienkontos:
An der FernUni werden von der 1,5-fachen Regelstudienzeit alle an einer Hochschule bereits absolvierten Semester abgezogen."

Von wieviel Euro reden wir doch gleich? 😡
 
Wenn Du dich als Teilzeitstudentin einschreibst, dann hast du jetzt 8 freie Semester vor dir (4 Vollzeitsemester * 2 = 8 Teilzeitsemester), als Teilzeitstudent zahlst du - wenn du über der Grenze bist - 325 € oder so.

Die Regelstudienzeit des Bachelor - Studiums ist glaube ich überhaupt nicht relevant, soweit ich weiß ist nur die Regelstudienzeit des Erststudiums wichtig, da bin ich mir aber auch nicht soooooooo sicher
 
David schrieb:
Wenn Du dich als Teilzeitstudentin einschreibst, dann hast du jetzt 8 freie Semester vor dir (4 Vollzeitsemester * 2 = 8 Teilzeitsemester), als Teilzeitstudent zahlst du - wenn du über der Grenze bist - 325 € oder so.
Nur schade, dass ein Teilzeitstudium für mich leider aus diversen Gründen nicht in Frage kommt. 😛

David schrieb:
Die Regelstudienzeit des Bachelor - Studiums ist glaube ich überhaupt nicht relevant, soweit ich weiß ist nur die Regelstudienzeit des Erststudiums wichtig, da bin ich mir aber auch nicht soooooooo sicher 😉
Hm... wer weiß denn da was Genaueres? 😀
Ich dachte eigentlich schon, dass es um die 1,5-fache Regelstudienzeit des *jetzigen* Studiengangs geht. So würde die Berechnung der Uni auch Sinn machen.
Wenn es nämlich um den *damaligen* Studiengang ginge - der hatte 10 Semester Regelstudienzeit, und dann müsste ich ja nach dem SS 05 ein Guthaben von 10 Semestern haben. Schön wär's... :rolleyes
 
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