Ich habe einfach mal alles gelernt: Notwehr, rechtfertigender Notstand, Einwilligung, mutmaßliche Einwilligung, Besitzwehr, Besitzkehr, Selbsthilferecht, Festnahmerecht, Erkennungsdienstliche Behandlung (81A StPO und 81b StPO).
Und bei der Schuld noch der entschuldigte Notstand sowie der Rest (aberratio ictus, Schuldunfähigkeit, Verbotsirrtum...)
Un es gibt nich genug Fälle zum Defensiv- und Agressivnotstand. Die Gefahr kann ja auch von einer Sache, welche in keinem Eigentum steht ausgehen. Nimm einfach mal Naturereignisse.