Was muss ich in nedem Semester beachten?

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acs384

Dr Franke Ghostwriter
Folgende Begriffe hier habe ich immer noch nicht alle drauf.

Klausuranmeldung und Rückmeldefrist sind 2 paar Schuhe oder?

1. Im Studienzentrum haben die folgendes empfohlen: Rückmeldung zum Wiederholen immer nutzen, somit bekommt man keine Skripte aber Zugang zu Ergänzungen und EAs. Auch wenn man weiß dass man bestanden hat. Hat keine Nachteile. Was ist diese Rückmelden genau? Was muss ich da immer beachten?

2. Klausuranmeldungen und Abmeldungen. Sind dann was anderes als Rückmeldungen? Also da ich mich zum wiederholen anmelden muss gibt es andere Termine zum Abmelden der Klausuren? Wann sind ungefähr die Anfangs und Endtermine für Klausuranmeldungen und Klausurabmeldungen für ein Sommersemester und ein Wintersemester? Damit ich mir das notieren kann.

Also einmal muss ich meine nächsten Module belegen. Das sind dann die u.g. Termine für Rückmeldungen. Ich habe also einen Haupttermin und 2 weitere verspätete Termine? Was soll denn das mit dem Antrag sein? Ich dachte man macht alles online.

Dann muss ich mich zur Prüfung anmelden und mich ggf. von der Prüfung abmelden.

Dann sind die EAs Termine zu beachten.

Habe ich da was vergessen?
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Rückmeldefrist Wintersemester:
01.06.2010 bis 31.07.2010
- Rückmeldung einschl. Belegen
- Antrag auf Wiederzulassung einschl. Belegen für Akademiestudierende
- Antrag auf Studiengangswechsel oder Wechsel in einen Studiengang
- Beurlaubung von ordentlich Studierenden

bis 15.08.2010
- Verspätete Rückmeldung mit Zusatzanträgen
- verspätete Beurlaubung (Verspätungsgebühr 15,- €)

bis 30.09.2010
- Verlängerte Online-Rückmeldung ohne Zusatzanträge (Verspätungsgebühr online 5,- €)

Rückmeldefrist Sommersemester:
01.12.2010 bis 31.01.201
- Rückmeldung einschl. Belegen
- Antrag auf Wiederzulassung einschl. Belegen für Akademiestudierende
- Antrag auf Studiengangswechsel oder Wechsel in einen Studiengang
- Beurlaubung von ordentlich Studierenden

bis 15.02.2011
- Verspätete Rückmeldung mit Zusatzanträgen
- verspätete Beurlaubung (Verspätungsgebühr 15,- €)

bis 31.03.2011
- Verlängerte Online-Rückmeldung ohne Zusatzanträge (Verspätungsgebühr online 5,- €)
 
Die nächsten anstehenden Termine (abgesehen von irgendwelchen Einsendearbeiten sind)
Rückmeldung bis 31.01.2011 (einschliesslich Belegung neu/wiederholer)
Klausuranmeldung bis 06.02.2011 (ggf. Abmeldung bis zwei Wochen vor der Klausur ohne Sanktionen)
Die verspäteten Termine braucht man eigentlich nur, wenn man den regulären Termin aus irgendwelchen Gründen versäumt hat.
Die Termine sind in der "Studien- u. Prüfungsinfo Nr. 1" zu finden

Belegte Kurse kann man problemlos als Wiederholer belegen um an die EA ranzukommen, falls man mal eine Klausur verhauen hat.
(solange man nicht Akademiestudierender ist kostet das nichts extra)
 
Dann sollte man sich aber ja am besten auch für die Kurse, in denen man im Frühjahr Klausuren schreibt, nochmal als Wiederholer eintragen, oder? Wenn man sonst durchfällt, wäre es ja schon zu spät?!
 
- Rückmeldung bis 31.01.2011 (einschließlich Belegung neu/Wiederholer)
[FONT="]Rückmeldung einschl. Belegen
Ok. Aber du hast die Basics nicht erklärt. Ich komme mit dem Wort "Rückmeldung" nicht klar. Denn es sagt mir nichts .
Fragen:
- Rückmelden bedeutet ich sag bescheid, dass ich das nächste Semester weiter studieren werde? Das mache ich indem ich neue Kurse belege oder mich beurlaube. Aber wenn ich z.B. alle Module nicht geschrieben habe, und mich nicht als Wiederholer eintrage. Dann muss ich mich doch nur für die Klausur anmelden? Oder klickt man da irgendwo auf "ich bin dabei"?
- Kann man sich schon Rückmelden? Ist das schon freigeschaltet? Wo mache ich das? Virtueller Studienplatz?

Folgendes macht man da konkret richtig?
- Ich belege die Kurse/Module meins folgendes Semesters
- Zusätzlich belege ich alle Module bei denen ich dieses Semester die Klausur schreiben werde, als Wiederholer. Was ist eigentlich wenn sich später bestätigt dass ich bestanden habe. Muss ich diese Kurse wieder abmelden?
- Wenn ich dieses Semester nicht lernen kann beurlaube ich mich. Aber was habe ich da für ein Vorteil. Wenn ich keine Module belege und somit auch keine Klausuranmeldung vornehme, dann habe ich doch weder Kosten (ich bestelle keine neue Module/KEs) noch Druck etwas zu bestehen. Also wozu beurlauben? Denn wärend des urlaubsemesters kann ich nur nicht bestandene Klausuren schreiben. Aber das kann ich auch ohne Beurlaubung.
- Kann man mit der Rückmeldung noch was wichtiges machen?

- Klausuranmeldung bis 06.02.2011 (ggf. Abmeldung bis zwei Wochen vor der Klausur ohne Sanktionen)
Ok aber Klausuranmeldung geht erst ab den 27.12.10
 
Rückmelden heisst nur: ich studiere nächstes Semester weiter.
Davon zu unterscheiden ist, welche Fächer Du weiter studieren willst. Das kannst Du bei der Rückmeldung gleichzeitig mit angeben oder es später bis zum Ende der Nachbelegungsfrist tun. Entweder als Neubelegung mit Bezahlen der Skripte für das neue Modul oder als Wiederholungsbelegung für ein bereits bezogenes Modul. Das kostet nichts (außer für Akademiestudierende) und Dir werden die aktuellen EA zugesandt, die Du zum Üben nutzen kannst, falls Du die Zulassung zur Klausur durch bestandene EA bereits in der Tasche hast. Du musst sie aber nicht bearbeiten und niemand fragt nach - also brauchst Du Dich auch nicht abzumelden.
Du brauchst, wenn Du nur die Klausur in einem Modul schreiben willst, für das Du vorher schon die notwendige Zahl an EA bestanden hast, das Modul auch nicht zu belegen. Es ist aus dem genannten Grund dennoch sinnvoll.
Sich vorsichtshalber als Wiederholer einzutragen für die Module, in denen man Klausuren schreiben will, ist in jedem Fall auch zu empfehlen. Falls man durchfällt, kann man die EA des nächsten Semesters zu Übungszwecken mitschreiben. Sie werden genauso bewertet - der Korrektor weiss ja nicht, ob sie nur Übungs-EA sind.
Und beurlauben lassen ist unnötig, denn es hat keine Konsequenzen, wenn Du Dich rückmeldest, aber keine Klausuren in diesem Semester schreibst. Außerdem gibt es ja keine einzuhaltende Regelstudienzeit mit evtl. Sanktionen.
 
Sich vorsichtshalber als Wiederholer einzutragen für die Module, in denen man Klausuren schreiben will, ist in jedem Fall auch zu empfehlen. Falls man durchfällt, kann man die EA des nächsten Semesters zu Übungszwecken mitschreiben. Sie werden genauso bewertet - der Korrektor weiss ja nicht, ob sie nur Übungs-EA sind.
Ok. Danke nun weiß ich Bescheid. War ganz schön verwirrt.

Nun weiß ich auch was "Übungszwecke" heißt. Weil ich ja schon die nötigen EAs bestanden haben muss um bei der Klausur durchfallen zu können.

Nicht ganz einfach sich hier einzufuchsen. Aber schön euch fragen zu können. 🙂

Also Hagen Rulez
 
Im Virtuellen Studienplatz steht nur Belegebogen, Belegung ändern und Nachbelegen.
Ganz unten in der Seite steht noch Wintersemester 2010/2011

Also kann man sich noch nicht Rückmelden. Wann geht dass denn los?
 
Ahh ok. Wintersemester 01-12 und Sommersemester wahrscheinlich auch 2 Monate nach Semesterbeginn also am 01-06.

Bin zufrieden.. thx2all
 
Wie ist das denn wenn ich mich vorher als Wiederholer eintrage, im März dann die Prüfung schreibe und diese erfolgreich bestehe? Muss ich mich dann wieder abmelden?
 
Jetzt weiß ich auch was Rückmelden bedeutet. Da war nun ein Button auf dem ich draufklicken musste, und ich war rückgemeldet 🙂

Der nächste Schritt ist ein davon unabhängiger. Das wusste ich nicht. Denn nun muss man nämlich neue Module belegen (wenn man das will).

Wenn man das in der Praxis macht wirft es ein anders Licht.
 
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