Was muss schief gehen, dass man bei der BA wirklich durchfällt?

Dr Franke Ghostwriter
Die Frage steht ihm Prinzip schon oben, aber etwas ausführlicher...
Ich sitze gerade in den Anfängen meiner Abschlussarbeit am Lehrstuhl Fließ und stelle mir die Frage, was alles passieren muss, dass man tatsächlich mit einer 5,0 bewertet wird. Das ist meine letzte Prüfungsleistung und ich bin (noch) nicht wirklich motiviert, mit sehr dahinter zu klemmen. Schlussendlich kann mir die Note auch relativ egal sein, da ich im besten Fall mit 3,0 und im schlechtesten Fall mit 3,3 Gesamtnote bewertet werde. Also so oder so befriedigend.
Oder anders formuliert, ob 1,0 oder 4,0 kann mir egal sein, Hauptsache positiv und damit den Bachelor fertig.
Was muss also wirklich passieren, dass man die BA tatsächlich nicht schafft (außer zu spät abgegeben)???
 
Das Formale muss passen. Das bezieht sich dann aber auch wirklich auf alles.
Layout, Zitate, Rechtschreibung und Grammatik usw.
Wenn man dann nicht zu einem völlig anderen Thema schreibt und die Gliederung vorher mit dem Betreuer abgestimmt wurde, dürfte ein Nicht-Bestehen nicht mehr möglich sein.

Aber Vorsicht:
Das Formale muss auch möglichst zu 100% passen.
Kleinere Fehler hier (gemeint ist hier aber nicht ein falsch gesetztes Komma) können das Ganze schon sehr nach unten und auch in die Zone des Nicht-Bestehens ziehen, auch wenn der Inhalt noch so super ist.
 
Also da gibt es extreme Unterschiede.
Tendenziell scheinen bei BWL mehr Quellen als bei VWL erwünscht zu sein.
Ich hab von VWL-Arbeiten gehört, wo 4 Quellen voll in Ordnung gewesen sind und von BWL-Arbeiten, wo 100 als zu wenig angesehen wurden.

Man kann es nicht pauschalieren, die 2 Quellen pro Seite hört man immer wieder, sollten aber nur als gaaaaanz grobe Linie angesehen werden. Man sollte da wirklich mit dem Betreuer drüber reden.
 
Ich habe gerade meine Bachelorarbeit abgegeben. Mir wurde als Richtlinie 20 Quellen genannt (bei Rödder), allerdings hatte ich einen großen Versuchsteil und effektiv nur 13 Seiten Grundlagen. Am Ende wurden es dann doch mehr als 30 Quellen... Ich habe allerdings schon Arbeiten lektoriert, die mit einer eins bestanden haben und inhaltlich sehr, sehr schlecht waren (im wirtschaftlichen Bereich fast immer Marketing-Zeug...).
Also alles lehrstuhlabhängig, ich denke nicht, dass man durchfällt, wenn das Thema zumindest in den Grundlagen erfüllt ist, die Arbeit rechtzeitig abgegeben wird und man nicht plagiiert hat, allerdings sollte man mit solchen minimalanforderungen nicht auf gute Noten hoffen und solch eine Arbeit ist auch eine weitere Leistung im eigenständigen und Wissenschaftlichen arbeiten und meiner Erfahrung nach wird auch bei Personalern oft auf das Thema und die Note der Abschlussarbeit geschaut, da diese besser die Leistung und Motivation wiederspiegelt
 
Ich schreib über Unternehmenswachstum und Unternehmenserfolg mit der Kernfrage, ob Unternehmen, die nicht wachsen, nicht doch erfolgreich sein können.
Die Note ist mir nicht ganz so wichtig, da sie keinen Einfluss auf die Gesamtnote hat und ich den Master weitermache. Ich bin ja in einem guten Vollzeitjob, da brauch ich mich nicht damit bewerben.
 
Ich habe mal ne doofe Frage. Wie ist das bei dem Literaturverzeichnis usw. Muss man da auch 6 cm Rand lassen und 1,5 fachen Zeilenabstand? Allgemein gefragt muss man die Formatvorschriften auch bei den anderen "Sachen" ausser dem eigentlichen Text nutzen????

Danke

Ja!

Es gibt aber von der Fakultät und evtl. vom Lehrstuhl diesbezügliche Informationen, z. B.:

https://www.fernuni-hagen.de/wirtsc...ownload/wissenschaftliche_arbeiten_-_2009.pdf
 
Interessante Fragestellung, die ich mir ehrlich gesagt auch schon gestellt habe. Da bei den WiInf-lern die Thesis-Note nur 1/18 zählt, reißt diese Note im besten Falle nicht viel raus, im schlimmsten Falle eben aber auch nicht weit runter 😉 .
Von meinen drei Monaten sind schon 2 Wochen rum, und passiert ist noch nicht wirklich viel....
 
Interessante Fragestellung, die ich mir ehrlich gesagt auch schon gestellt habe. Da bei den WiInf-lern die Thesis-Note nur 1/18 zählt, reißt diese Note im besten Falle nicht viel raus, im schlimmsten Falle eben aber auch nicht weit runter 😉 .
Dem ist nicht mehr so... mit der Änderung der Prüfungsordnungen vom September lautet der neue Passus:
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu drei Fünfteln aus der Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen und zu zwei Fünfteln aus dem mit ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt der erreichten Noten in den Wahlpflichtmodulen und im Abschlussmodul.

Das heißt, auch in WiInf zählt die Bachelorarbeit jetzt 10 bzw. sogar 20%, je nach Fakultät.
 
wo findet man diese Info?
Auf der offiziellen Seite ist nur die PO von 2010 herunterzuladen... auf die habe ich mich bezogen - die Frage wäre ja auch, ob eine Änderung überhaupt rückwirkend vorgenommen werden kann, oder ob sich diese Gewichtung nur auf ab Oktober 2013 begonnene Studenten bezieht.
Wäre über einen Link dankbar!
 
Die letzten Änderungen betrafen tatsächlich alle, mein Bachelorabschluss wurde nach der erst ein Jahr vorher geänderten Prüfungsordnung berechnet. Allerdings kann man womöglich Antrag auf Berechnung zur alten Modalität stellen, früher musste man als Student solchen Änderungen während der eigenen Studienzeit immer entweder zustimmen oder nicht und dann nach der neuen oder alten Ordnung weiterstudieren. Weiß nicht, wie das jetzt ist, meistens macht es ja auch nicht viel aus, aber wenn man gerade so auf der Kippe zwischen zwei Noten steht, sollte man vielleicht drüber nachdenken.

Hier der Link zu den geänderten Prüfungsordnungen:

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2013/amtl_mit_9_2013.pdf
 
Hm, der Link wird wie immer hier blockiert, wahrscheinlich wochenlang, deswegen den Post nochmal ohne wwws und so, setz einfach die Fernuniseite davor:

Die letzten Änderungen betrafen tatsächlich alle, mein Bachelorabschluss wurde nach der erst ein Jahr vorher geänderten Prüfungsordnung berechnet. Allerdings kann man womöglich Antrag auf Berechnung zur alten Modalität stellen, früher musste man als Student solchen Änderungen während der eigenen Studienzeit immer entweder zustimmen oder nicht und dann nach der neuen oder alten Ordnung weiterstudieren. Weiß nicht, wie das jetzt ist, meistens macht es ja auch nicht viel aus, aber wenn man gerade so auf der Kippe zwischen zwei Noten steht, sollte man vielleicht drüber nachdenken.

Hier der Link zu den geänderten Prüfungsordnungen:

/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2013/amtl_mit_9_2013.pdf
 
Also da könnt ich mich jetzt echt drüber aufregen. Ich glaub, ich frag mal bei der Fernuni nach. Ich habe mein Studium ja jetzt auch geplant. Und die Wahlfächer habe ich danach ausgewählt, dass ich sie gut zum Schluss noch neben dem Seminar hinkriege, also nur bestehe. Hätte ich vorher gewusst, dass die Noten der Wahlfächer viel mehr "wert" sind, als die der Pflichtmodule, wäre ich sicher anders vorgegangen. Und rückwirkend find ich das noch doofer (gibts das Wort überhaupt ? 😉)
 
bachelor wiwi
was ist denn konkret der unterschied zwischen alter und neuer PO? habs mir durchgelesen, aber finde die änderung nicht, ausser dass man für die BA jetzt generell 3 monate zeit hat, egal ob voll- oder teilzeit
früher war gesamtnote
20% pflichtmodule-gesamtnote
10% je wahlpflichtmodul = gesamt 60%
10% seminar
10% ba
und jetzt doch auch...
 
bachelor wiwi
was ist denn konkret der unterschied zwischen alter und neuer PO? habs mir durchgelesen, aber finde die änderung nicht, ausser dass man für die BA jetzt generell 3 monate zeit hat, egal ob voll- oder teilzeit
früher war gesamtnote
20% pflichtmodule-gesamtnote
10% je wahlpflichtmodul = gesamt 60%
10% seminar
10% ba
und jetzt doch auch...

Geht um Wirtschaftsinformatik. Hier etwas unglücklich drin die Diskussion. Das Unterforum Seminare wird bei mehreren Studiengängen angezeigt.

Machst Du nicht auch WiInf?
Lt neuer PO §19,3 kannst Du drei Wahlfächer mit Prüfung abschließen, von denen zwei in die Wertung gelangen... wenn die neue PO schon gilt...

Ja, sie gilt bereits und somit könnte ich ein drittes Fach wählen.
Müsste ich mir dann nur langsam eins überlegen und da ja auch den gesamten Stoff lernen. Würde lieber das alte erneut schreiben. Aber geht halt leider nicht.
Weiterhin wäre beim alten Fach klar gewesen, dass das auch im März schon korrigiert wäre, habe sonst alles bis dahin fertig und will nicht ewig warten bis ich dann das Zeugnis habe.
 
danke für den Hinweis mit der neuen Prüfungsordnung. Warum informiert die Uni über solch grundlegenden Änderungen (Kein Freiversuch mehr, Gesamtnotenberechnung, Wahlpflichtfächer) ihre Studenten nicht?
Bis letztes Jahr galt z.b. dass es einen Freiversuch bei den B-Modulen gab und dass 1 B-Modul aus dem Bereich Informatik sein muss.
Jetzt ist muss es wohl aus dem Bereich W-Informatik sein und kein Freiversuch mehr.

Kann doch nicht die Aufgabe des Studenten sein, sich in jedem Semester zu erkundigen welche Regelung nun gilt und seinen Studienplan dementsprechend anpassen muss!

Finde es auch eine Frechheit dass die Note der Seminararbeit nicht mehr zählt. Warum werden dann überhaupt dafür noch Noten vergeben? reicht doch dann ein "erfolgreich teilgenommen" aus.
 
d

Kann doch nicht die Aufgabe des Studenten sein, sich in jedem Semester zu erkundigen welche Regelung nun gilt und seinen Studienplan dementsprechend anpassen muss!

Ich komm aus nem ganz anderen Bereich, aber ich dachte auch, dass die PO zur Immatrikulation gelten muss?? Würdest Du hier nochmal kurz bescheid sagen, wie sich das Prüfungsamt geäußert hat? Theoretisch könnte sich ein Abschluss ja durch ständiges Ändern der PO ins unendliche verschieben...
 
Auf der anderen Seite kann ich mir das nicht vorstellen. Der Zeitpunkt der Immatrikulation ist ja bei jedem anders. Dann hat der eine mehr Zeit für die Seminar- oder Bachelorarbeit als der andere. Und für jeden müsste geprüft werden, ob seine Klausur in 6 oder 8 Wochen korrigiert werden muss. Und von zwei Studenten, die den gleichen Studienfortschritt haben, kann der eine andere Wahlmodule auswählen, weil er später angefangen hat? Ganz zu schweigen von der Taschenrechner-Diskussion. Diese Änderung dürfte ja dann auch nur einen Teil betreffen. Das kann ich mir nicht vorstellen.
 
Du kannst dir das nicht vorstellen, aber an den Präsenzunis ist das gang und gäbe.

Da werden die POs mit Jahreszahlen versehen und dann wird man auch unter Angabe der PO immatrikuliert. Dies dient zum Rechtschutz des Studenten. Stell dir vor das WiWi-Studium hat eine Regelstudienzeit von 10 Semestern und als vorgesehenen Abschluss das Diplom, und dann ändert die Uni die PO (mit Hilfe des Kultus-Ministeriums und anderen Stellen) und es wird auf 6 Semestern reduziert und der Abschluss ist ein Bachelor. Dann gäbe es gigantisches Chaos, wenn alle die PO wechseln müssten.

Darum bleiben POs weiter gültig, bis entweder alle Studenten mit der jeweiligen PO abgeschlossen haben oder die Gültigkeit der PO durch eine Frist verstrichen ist.

Außerdem sind die jeweiligen POs und Studienordnungen soweit ich weiß Bestandteil der Akkreditierungen. Wenn also die PO und StO stark verändert wird, muss die Akkreditierung erneuert werden.

Wenn du einfach mal nach "Prüfungsordnung wechsel" googlest findest du massig Treffer, welche einen bewussten Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung vom Studenten untermauern.
 
Wenn das an der FernUni auch so ist, würde mich das freuen, keine Frage. Die alte PO wäre für mich günstiger. Und über diese Änderung habe ich mich schon genug aufgeregt.
Aber hier laufen auch Diplom und Bachelor nebeneinander. Dass die FernUni das mitten im Studium ändert, ist mE etwas weit hergeholt. Solche Änderungen meinte ich auch nicht. Aber z.B. die Änderung des zugelassenenTaschenrechnermodells und die Konsequenzen sind ja auch gültig (es sei denn, der Anwalt beweist das Gegenteil), oder sehe ich das falsch?
 
Ich habe in dem Taschenrechnerthread den Anwalt gefragt. Mal sehen ob er antwortet. 🙂.

Ich bin selber kein Anwalt.

Unabhängig hiervon würde ich einfach einen Brief an das Prüfungsamt an der Uni Hagen schreiben und die das höflich fragen. Wenn die sich ziemen, und die Anfrage nicht bearbeiten, würde ich einen formlosen Antrag auf Feststellung der für dich geltenden Fassung der Prüfungsordnung stellen. Dann abwarten. Im Zweifel 3 Monate und dann eine Untätigkeitsklage erheben.

Du hast dich bewusst für das Studium entschieden, weil ja die alte PO so günstig für dich war. Du vertraust auf einen sogenannten Vertrauensschutz.

Aber erstmal sehen ob @RA Christian Teipel antwortet.
 
Ich hatte das Prüfungsamt schon angeschrieben. Es ging dabei aber um die Änderung der Zusammensetzung der Gesamtnote und die Gültigkeit der PO oder eine Übergangsregelung. Aber sie haben mir nicht konkret auf meine Frage geantwortet, sondern nur festgestellt, dass die Regelung ja für viele Studenten günstiger sei. Das mag ja sein, hilft mir aber nicht weiter. Ich werde wohl nochmal nachfragen.
PS: Ich hatte auch RA Teipel mit "Anwalt" gemeint.
 
Ich würde sowas denen in Papierdeutsch schreiben:

ManuS
Sesamstraße 1
00000 Berlin
Matrikel 123123123

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt der
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
D-58084 Hagen

Betreff: Antrag auf Feststellung der für meine Person gültigen Fassung der Prüfungsordnung

Sehr geehrte Damen und Herren des Prüfungsamtes,

aufgrund der in der Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 9 / 2013 vom 30. September 2013 bekanntgegebenen neuen Fassung der Prüfungsordnung für das Studium zum Bachelor der Wirtschaftswissenschaften beantrage ich hiermit die Feststellung der für meine Person gültigen Prüfungsordnung.

Gründe:
Ich wurde zum Wintersemester/Sommersemester 20xx in der für mich damals gültigen Prüfungsordnung in der Fassung vom 14.07.2010 (?) immatrikuliert.

Die Prüfungsordnung für das Studium zum Bachelor der Wirtschaftswissenschaft in der Fassung vom 14.07.2010 ist die für mich maßgebliche Prüfungsordnung.

Einem möglichen stillschweigendem Wechsel zur neuen Fassung der Prüfungsordnung widerspreche ich hiermit ausdrücklich und vorsorglich. Da der Bekanntmachung in der Amtlichen Mitteilung der FernUniversität in Hagen vom 30. September 2013 keine Rechtsmittelbelehrung beigelegt ist, ist dieser (möglicherweise notwendige) Widerspruch fristgerecht eingereicht (§ 58 VwGO).

Die Prüfungsordnung vom 14.07.2010 hat für meine Person begünstigenden Charakter wodurch ich auf die Beibehaltung dieser Prüfungsordnung bestehe (VwVfG §48, §49).

Der begünstigende Charakter der Prüfungsordnung a.F. besteht in der stärkeren Gewichtung der Pflichtmodule bei der Berechnung der Abschlussnote, sodass ich mich im Laufe meines Studiums auf diese konzentrierte. Die neue Prüfungsordnung gewichtet die Leistungsnachweise der Wahlpflichtmodule bei der Berechnung der Abschlussnote stärker.

Die Wahlpflichtmodule wurden auch in Hinsicht auf die Seminararbeit durch mich bewusst im Vertrauen auf die für mich geltende Prüfungsordnung gewählt. Hätte ich vorher von einer möglichen Änderung Prüfungsordnung gewusst - also das die Noten der Wahlfächer viel mehr "wert" sind als die der Pflichtmodule - so wäre ich sicher anders vorgegangen. In Hinblick dessen, dass meine Abschlussnote durch die neue Prüfungsordnung schlechter ausfällt, wird der begünstigenden Charakter der Fassung vom 14.07.2010 offensichtlich.

Ich beantrage somit die Feststellung, dass weiterhin die Prüfungsordnung für das Studium zum Bachelor der Wirtschaftswissenschaft in der Fassung vom 14.07.2010 für meine Person gültig bleibt.

Ich bitte Sie um eine zeitnahe Bescheidung meiner Anfrage um die für mich derzeit bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
ManuS
 
Zuletzt bearbeitet:
@yhtaikaa die In der neuen PO steht:
ie Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu drei Fünfteln aus der Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen und zu zwei Fünfteln aus dem mit ECTS-
Punkten gewichteten Durchschnitt der erreichten Noten in den Wahlpflichtmodulen und im Abschlussmodul.

Somit zählt die Note der Seminararbeit nicht mehr! Es wird nicht mehr nach Fakultät unterschieden.
 
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