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Wechsel zu einer Präsenz Uni und andere wichtig Fragen =

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Wechsel zu einer Präsenz Uni und andere wichtig Fragen =)

Hallo alle zusammen,

Ich bin zur Zeit im 1. Ausbildungsjahr einer kaufmännischen Ausbildung (2,5 Jahre). Ich wollte auf jeden Fall noch nach der Ausbildung studieren. Da ich zur Zeit 21 bin und ich somit erst mit 23 fertig sein werde, bin ich dann nach einem Studium um die 28. Was heutzutage ja schon alt ist.
Daher habe ich mich jetzt entschlossen TZ Wiwi an der FU zu studieren um so später das Studium zu verkürzen. Ich habe noch ein paar Fragen die für mich sehr wichtig sind.

1.Kann ich meine FU Kurse an einer regulären Uni anerkennen lassen?
2.Können für mich irgendwelche Nachteile durch ein FU Studium entstehen? z.B. Zulassung zum Master
3.Ich erkenne nach ein paar Wochen, dass es zu viel Arbeit ist und will nur eine Prüfung schreiben. Entstehen mir daraus Nachteile? Wird das nicht bearbeitete Fach als durchgefallen bewertet?
4.Besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber?
5.Sollte man wirklich die 300h Workload einrechnen oder geht ihr hier von niedrigeren Werten aus?

Ich hoffe ihr könnt mir mit der einen odere anderen Frage helfen.

Schöne Grüße=)
 
1. genauso wie es sonst beim Wechsel von einer Uni zur anderen geht, bzw. nicht geht. Ich vermute mal am einfachsten ist es sich das gesamte "Grundstudium" anrechnen zu lassen. Genaues weiß aber nur die jeweilige Uni. Evtl. sind die Lerninhalte unterschiedlich auf Kurse verteilt. Hatte mir das auch überlegt, aber mach jetzt zumindestens den Bachelor an der Fernuni zu Ende.
2. Kommt denk ich darauf an, wie Dus abschließt und auf die Anforderungen der Uni, bin aber nicht sicher.
3. Wenn Du Dich nicht zur Klausur anmeldest aber die EAs bestanden hast, kannst Du auch noch in späteren Semestern schreiben (weiß nciht ob das für ewig gilt, aber viele Semester). Wenn Du die EAs bestanden hast, besteht nicht die Gefahr, das Du den Kurs nochmal belegen musst, wenn er überarbeitet wird.
4. nö, ist Deine Sache
 
5. Kommt auf jeden selbst drauf an. Es ist VIEL Stoff und wenn man den perfekt können will, dann ists aufwendig. Denke aber das viele weniger Studieren, aber dann auch keine super Ergebnisse haben.
 
1.Kann ich meine FU Kurse an einer regulären Uni anerkennen lassen?

Das hängt von dem Prüfungsamt der Uni ab, an der Du dann studieren möchtest. Ich würde mir auf jeden Fall die Kursbeschreibung der FeU-Kurse ausdrucken.

2.Können für mich irgendwelche Nachteile durch ein FU Studium entstehen? z.B. Zulassung zum Master

Mir fallen keine ein.

3.Ich erkenne nach ein paar Wochen, dass es zu viel Arbeit ist und will nur eine Prüfung schreiben. Entstehen mir daraus Nachteile? Wird das nicht bearbeitete Fach als durchgefallen bewertet?

Das ist kein Problem. Einfach nicht zur Klausur anmelden bwz. rechtzeitig wieder abmelden.

4.Besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber?

Meines Wissens nicht.

5.Sollte man wirklich die 300h Workload einrechnen oder geht ihr hier von niedrigeren Werten aus?

Die sind grundsätzlich schon einigermaßen realistisch, schließen aber auch Fahrzeiten z.B. zu Präsenzveranstaltungen etc. mit ein.
Wenn Du natürlich Vorkenntnisse hast oder Überschneidungen mit Inhalten aus Deiner Ausbildung bestehen, brauchst Du natürlich weniger Zeit.
 
..., bin ich dann nach einem Studium um die 28. Was heutzutage ja schon alt ist.

*gröhl*

1.Kann ich meine FU Kurse an einer regulären Uni anerkennen lassen?

Das hängt von der Studien- und Prüfungsordnung der "regulären" Uni ab.

2.Können für mich irgendwelche Nachteile durch ein FU Studium entstehen? z.B. Zulassung zum Master

Oh ja!

Man sollte sich zum Beispiel vor Augen halten, dass die Noten der Wiwi-Abschlüsse in Hagen zu den schlechtesten in Deutschland gehören. Das könnte ein Problem sein, wenn du schlechter als 2,5 bist (was in Hagen ganz okay ist), du damit aber keine Master-Zulassung an einer "regulären" Unis bekommst, weil du da meistens eine 2,5 oder besser haben musst!

Was aber ganz wichtig ist: Wenn du jetzt 10 Semester Bachelor in Hagen machst und in den gleichen Bachelor an eine "reguläre" Uni wechselst, um diesen dort abzuschließen, dann könnte es passieren, dass du dort nach der Immatrikulation sofort wieder exmatrikuliert wirst, weil du die Regelstudienzeit überschritten hast. Dann bist du raus aus dem Studiengang und kannst ihn nirgends in Deutschland fortsetzen, auch nicht mehr in Hagen!
 
Was aber ganz wichtig ist: Wenn du jetzt 10 Semester Bachelor in Hagen machst und in den gleichen Bachelor an eine "reguläre" Uni wechselst, um diesen dort abzuschließen, dann könnte es passieren, dass du dort nach der Immatrikulation sofort wieder exmatrikuliert wirst, weil du die Regelstudienzeit überschritten hast. Dann bist du raus aus dem Studiengang und kannst ihn nirgends in Deutschland fortsetzen, auch nicht mehr in Hagen!
Da würd ich mich aber mal informieren, ob es nicht anders aussieht, wenn man die ganze Zeit nur Teilzeitstatus hatte.

Man sollte sich zum Beispiel vor Augen halten, dass die Noten der Wiwi-Abschlüsse in Hagen zu den schlechtesten in Deutschland gehören. Das könnte ein Problem sein, wenn du schlechter als 2,5 bist (was in Hagen ganz okay ist), du damit aber keine Master-Zulassung an einer "regulären" Unis bekommst, weil du da meistens eine 2,5 oder besser haben musst!
Teilweise kannst Du dann aber wieder Deinen Notendurchschnitt "drücken" wenn Du Berufserfahrung nachweist.. Kommt aber dann immer drauf an, wie die Uni oder FH das sieht...
 
Da würd ich mich aber mal informieren,

Wieviele Studenten informieren sich VORHER über Probleme die sie noch nicht einmal kennen?

ob es nicht anders aussieht, wenn man die ganze Zeit nur Teilzeitstatus hatte.

Was glaubst du wieviele Unis einen Teilzeitstatus bei Studenten kennen? Die zählen einfach die Semester und schon gibt es die Exmat. Darüber kannst du dich dann maßlos aufregen und weil die meisten Unis keinen Widerspruch zulassen musst du vor einem Verwaltungsgericht klagen. Was glaubst du wieviele Studenten das wagen?

Ich kenne so eine ähnlich gelagerte Exmat eines Studenten, der eine beliebig oft wiederholbare Scheinprüfung (in Hagen als Leistungsnachweis bekannt, wie zum Beispiel bei den Seminaren) 3 oder 4 mal nicht bestanden hat, was an seiner alten Hochschule keinerlei Problem gewesen ist. Dann ist er an eine andere Uni gewechselt. Dort war er dann so dumm zu erwähnen, dass "an meiner alten Hochschule konnte ich die Prüfung mehr als nur 2 Mal wiederholen". Das Prüfungsamt wurde hellhörig, forderte die Aufstellung, wie oft er die Scheinprüfung an seiner alten Hochschule probiert hat und daraufhin gab es die Exmat. Begründung: Die Anzahl der maximalen Prüfungsversuche wurde überschritten. Die haben kurzerhand die Schein-Versuche der alten Uni mit den Prüfungsversuchen der neuen Uni zusammenaddiert.

Teilweise kannst Du dann aber wieder Deinen Notendurchschnitt "drücken" wenn Du Berufserfahrung nachweist.. Kommt aber dann immer drauf an, wie die Uni oder FH das sieht...

Du möchtest jetzt damit WAS aussagen? Dass ich meine 3.5 als Abschlussnote auf dem Bachelor-Zeugnis mit 5 Jahren Berufserfahrung auf eine 2.5 aufbessern kann? Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass Universitäten oder auch nur Prüfungsämter Berufserfahrung vor wissenschaftlicher Ausbildung priorisieren!
 
Wie gesagt, kommt drauf an und zumindestens bei manchen FHs geht es. Meine Kommentare zu den Punkten von LittleBube hab ich ja abgegeben. Und damit solls mir hier auch reichen. Ich kenn leider nicht alle Regeln jeder Universität auswendig. Du aber sicher auch nicht. Also sei mal schön freundlich, lieb und nett
 
Was aber ganz wichtig ist: Wenn du jetzt 10 Semester Bachelor in Hagen machst und in den gleichen Bachelor an eine "reguläre" Uni wechselst, um diesen dort abzuschließen, dann könnte es passieren, dass du dort nach der Immatrikulation sofort wieder exmatrikuliert wirst, weil du die Regelstudienzeit überschritten hast. Dann bist du raus aus dem Studiengang und kannst ihn nirgends in Deutschland fortsetzen, auch nicht mehr in Hagen!

Ist es also theoretisch möglich wegen der Studienzeit aus der Uni geschmissen zu werden? Ab wieviel Semestern wäre es denn der Fall. Schon ab 10?
Weil wenn ich 2Jahre FU + 3 Jahre Uni habe(was ja im Extremfall passieren könnte) ich ja ich letztem Semester exmatrikuliert werde....
 
Ist es also theoretisch möglich wegen der Studienzeit aus der Uni geschmissen zu werden? Ab wieviel Semestern wäre es denn der Fall. Schon ab 10?

Das hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung ab. Beim Bachelor sind es an vielen deutschen Hochschulen 10 Semester (Höchststudiendauer, nach dem Wort mal googeln!). Beim Vordiplom waren es oft 6 Semester. Solche Fristen gibt es an der Fernuni nicht, sie schlagen aber voll zu wenn man an eine andere Uni wechselt.

Weil wenn ich 2Jahre FU + 3 Jahre Uni habe(was ja im Extremfall passieren könnte) ich ja ich letztem Semester exmatrikuliert werde....

Ja das könnte passieren.
 
Ist es also theoretisch möglich wegen der Studienzeit aus der Uni geschmissen zu werden? Ab wieviel Semestern wäre es denn der Fall. Schon ab 10?
Weil wenn ich 2Jahre FU + 3 Jahre Uni habe(was ja im Extremfall passieren könnte) ich ja ich letztem Semester exmatrikuliert werde....

Was spricht dagegen, das Studium einfach an der Fernuni zu beenden?
 
Was spricht dagegen, das Studium einfach an der Fernuni zu beenden?

Die Sehnsucht nach etwas Nähe zu den Kommilitonen? 😉
Oder man kommt doch nicht so einwandfrei klar mit den Skripten der Fernuni.

Das wären so meine Ideen.

Andere Frage:

Wenn man sich als Akademiestudent einschreibt und 4 von 5 Prüfungen schreibt und besteht, kann man sich dann auch an einer Präsenzuni melden und die Scheine anrechnen lassen aus dem Akademiestudium?
Zählt das dann schon zur Regelstudienzeit? War ja eigentlich nur Gasthörer.
 
Dr Franke Ghostwriter
Wenn man sich als Akademiestudent einschreibt und 4 von 5 Prüfungen schreibt und besteht, kann man sich dann auch an einer Präsenzuni melden und die Scheine anrechnen lassen aus dem Akademiestudium?

Das hängt von der Präsenz-Uni und deren Prüfungsordnungen ab. Die TU München macht das zum Beispiel NICHT. Die akzeptiert nur Prüfungsleistungen, die in einem bestimmten und auch noch passenden Studiengang erbracht wurden.

Zählt das dann schon zur Regelstudienzeit?

Nein, darf es nicht. Was ja aber Mitarbeiter in Prüfungsämtern nicht davon abhalten muss, sie trotzdem zu zählen und dann eine Exmat zu erlassen.

War ja eigentlich nur Gasthörer.

Ja eben.
 
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