Welche Fächer müssen wann neu belegt werden?

Dr Franke Ghostwriter
Bin gerade total im Recht Vorbereitungsstreß und habe nicht so schnell finden können, welche Fächer alle schon ab nächsten Semester neu belegt werden müssen. Bei Mikro weiß ich inzwischen, daß ich es nachbelegen muß, weil ich nur den alten Kurs habe. Bei Recht wäre es erst ein oder zwei Semster später...
aber wie ist es mit den anderen Fächern?
Was ist mit BWL1, Makro, BWL3, Statistik???
Blicke da nirgends mehr durch... sorry
 
hier ein Link zu Recht und BWL 3

Alles dazu, was fürs WS belegbar ist, sollte in den Anleitungen zur Belegung drin sein ... wenn zu unübersichtlich oder unklar, frag am Prüfungsamt oder dem entsprechenden Lehrstuhl für "Dein" Fach nach 😉...

Für die Zukunft, was wann ersetzt wird, mags teilweise auch noch keine Infos geben :rolleyes
 
Danke Kerstin!
Ok, BWL3 muß ich dann auch neu belegen, für Recht wußte ich es schon.
Was mich aber da so verwirrt ist, daß bei Recht und Einführung in die Wirtschaftswissenschaft "neu" steht, bei Mikro(z.B.) aber nicht, obwohl man das ja auch schon kommendes Semester neu belegen muß, das verstehe ich nicht!!
Dann hoffe ich einfach mal, daß es reicht, Mikro neu zu belegen und ich meine "alten" Statistik und BWL1 Unterlagen auch nächstes Semester noch benutzen kann.
 
In der Anleitung zur Belegung steht immer, wann der Kurs überarbeitet wurde. Den * mit entsprechenden Fußnoten kann man entnehmen, ob man trotzdem noch mit den alten Unterlagen arbeiten kann oder neu belegen muss.
Wenn du jetzt Recht schreibst, musst du es ja eh nicht belegen, bzw. du kannst noch bis 09/07 die Klausur zu Recht 1 schreiben, falls du nicht bestehst (siehe Info 1, Seite 67).
 
Schokohaeschen ... :essen:😀



Danke Kerstin!
Ok, BWL3 muß ich dann auch neu belegen, ...
BWL3 brauchste nicht neu zu belegen. 😉 Fr. H. R. vom BWL3-LehrStuhl sagt: ...

also, es stimmt, ab nächstem Semester wird im Grundstudium nur noch der Bachelor-Studiengang angeboten. Aber die BWL III gibt es weiterhin, und zwar als Modul 31031: Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung.

Die Inhalte werden zwar teilweise überarbeitet und besonders bei der Produktion umgestellt, aber Herr Prof. Fandel wird die Klausur im März 2007 und sicher auch die im September 2007 so stellen, dass sie mit den alten Unterlagen zur BWL III und den neuen zum Modul 31031 geschrieben werden kann.

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Freundliche Grüße aus Hagen

Heike Raubenheimer
- Kursbetreuerin
-
🙂



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Was mich aber da so verwirrt ist, daß bei Recht und Einführung in die Wirtschaftswissenschaft "neu" steht, bei Mikro(z.B.) aber nicht, obwohl man das ja auch schon kommendes Semester neu belegen muß, das verstehe ich nicht!!
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Bei Mikro, oder neu: Theorie der Marktwirtschaft, ist es sehr ratsam, dir die neuen KE's zuzulegen, denn dort wird ab dem nächsten Semester die Klausur sicher nur auf die neuen KE's bezogen sein. Die neuen KE's sollen sich auch im Vergleich zu den anderen TeilGebieten/Modulen wesentlich verändert haben. 😱🙄


Für die anderen Kurse frägste mal besser beim zuständigen LehrStuhl nach, die können dir Genaueres sagen.
 
Hi
was ist denn wenn man die zulassung für recht 1 / recht 2 noch nicht hat, sondern nur die KEs? wird man die im WS06/07 noch erwerben können, um noch an der Klausur WS06/07 oder SS07 teilzunehmen?

die namen der kurse haben sich ja durch die umstellung zum BA überall geändert.

ich hab mir die anleitung zur belegung nochmal vorgenommen, aber ich kann da beim besten willen nicht finden, welche inhalte sich geändert haben. vielleicht hat ja einer von euch die seitenzahl zur hand. hab scheints tomaten auf den augen. 😉

so nebenbei gefragt... weiß einer von euch zufällig, ob man schon ins hauptstudium starten kann, wenn einem noch eine Klausur im vordiplom fehlt?
 
hi
was ist denn wenn man die zulassung für recht 1 / recht 2 noch nicht hat, sondern nur die KEs? wird man die im WS06/07 noch erwerben können, um noch an der Klausur WS06/07 oder SS07 teilzunehmen?

die namen der kurse haben sich ja durch die umstellung zum BA überall geändert.

ich hab mir die anleitung zur belegung nochmal vorgenommen, aber ich kann da beim besten willen nicht finden, welche inhalte sich geändert haben. vielleicht hat ja einer von euch die seitenzahl zur hand. hab scheints tomaten auf den augen. 😉

Du solltest halt den alten Kurs als Wiedehroler belegen, damit Du die EAs bekommst 🙂.

so nebenbei gefragt... weiß einer von euch zufällig, ob man schon ins hauptstudium starten kann, wenn einem noch eine Klausur im vordiplom fehlt?

Starten im Sinne von belegen, lesen, EAs schreiben und damit Klausurberechtigungen erwerben ja, nur eine HS-Klausur darfst Du erst im Semester nach der letzten GS-Klausur schreiben.
 
Danke GringOrk(auch wenn Du mich fressen wolltest ) 😱:ichnicht: 😀
das mit dem Lehrstuhl ist eine gute Idee... werde dann wegen Statistik und BWL1 mal nachfragen müssen.
BWL3 kann ich dann ja übernächstes noch beruhigt nach den alten KEs schreiben.
 
Ah ok. da war ich mir eben nicht sicher, ob man den alten kurs überhaupt noch belegen kann als wiederholer.

also man kann sich wenigstens schon mal die berechtigung zum schreiben der HS-Klausuren holen und wird nicht völig durch eine fehlende GS-Klausur blockiert. das is ja wenigstens etwas.
 
ah ok. da war ich mir eben nicht sicher, ob man den alten kurs überhaupt noch belegen kann als wiederholer.
Ja, den kann man sogar noch neu Belegen, siehe Anleitung zur Belegung.

also man kann sich wenigstens schon mal die berechtigung zum schreiben der HS-Klausuren holen und wird nicht völig durch eine fehlende GS-Klausur blockiert. das is ja wenigstens etwas.
danke
Genau
 
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