welche Formulare?

Dr Franke Ghostwriter
die Zeit drängt und die Steuererklärung ist fällig.

Frage: welche Formulare muss ich verwenden? Ich bin als Vollzeitstudentin eingeschrieben, war aber beruflich in Teilzeit tätig. Vor geraumer Zeit wurde mir mal gesagt, dass man nur 1, 2 bestimmte Formulare auszufüllen hat (wg Vollzeitstudentenstatus) nur welche waren das?

Und außerdem: wo finde ich die Formulare für Verlustrückträge? - meines Wissens ist das für die letzten 4 Jahre möglich, dies möchte ich jetzt nachholen, um die Bachelorkosten mit aufzunehmen.

Hoffe, es sind einige Steuerexperten unter euch 😉

Sonnige Grüße
 
Es gibt keine speziellen Formulare für Studenten.
Mantelbogen braucht jeder.
Anlage N für Berufstäigkeit
Anlage ? für Vorsorgeaufwendungen

Die Verlustrückträge sind auch kein eigenes Formular sondern ergeben sich ggf aus dem jeweiligen Jahr.
Also für jedes Jahr die Steuererklärung abgeben.
 
Danke für die Antwort.

Dennoch ist das nicht die Lösung des Problems. Dann werde ich wohl doch ncohmal anrufen müssen, welches Formular das nun genau war.

bzgl Verlustrücktrag: hier geht es um Rückträge in die letzten 4 Jahre, ich weiß aus sicherer Hand, dass es da auch ein formular geben muss.

Gibt es denn keinen Steuerexperten/ berater und der Studierenden?
 
dann sollte Dir Deine "sichere" Hand das angebliche Formular nennen können

und warum ist meine Antwort (Mantelbogen und Anlage N und Anlage Vorsorge) keine Lösung ?
Wenn ein Student Mieteinkünfte hat, braucht er das entsprechende Formular,
unabhängig davon ob er Student ist oder nicht.
Zu fragen: welche Formulare ein Student braucht ist Unsinn

schau Dir halt mal bei Elster die Formulare an.
 
Elizas Antwort ist schon richtig, man sollte nicht jedem glauben, der meint, dass er einem zu Steuern was zu erzählen weiß 😉.

Die ESt-Formulare sind für alle gleich: Mantelbogen, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwendungen, evtl. Anlage AV, Anlage Kind(er), wenn dieselben vorhanden etc. Verluste müssen im Vorab über die Abgabe von Steuererklärungen festgestellt werden und werden dann von Amts wegen in den Folgejahren verrechnet. Dazu gibt es keine extra Formulare.

Hast du für die letzten Jahre Steuererklärungen abgegeben und Bescheide über festgestellte Verluste erhalten?
 
Wenn Du in den letzten Jahren ebenfalls Student warst benötigst du den Werbungskostenvortrag. Heißt Du müsstest in den letzten Jahren ebenfalls eine Erklärung abgegeben haben. War dies nicht der Fall gehen Deine Kosten übern Jordan (so sagt es das EStG).
Anlage N und AV reichen aus!

Meine Vorredner haben ebenfalls recht.
 
Und wenn Du das FA um eine Terminverlängerung bittest, dann geben die Dir bis 30.09. Zeit Deine Erklärung einzureichen. Also alles easy und keine hektik....
 
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