Es reicht doch ein unkommentiertes HGB i. d. F. des BilMoG (oder später, ich weiß nicht, ob danach noch weitreichende Änderungen waren). Zusammen mit dem aktuellen Skript ist man doch dann auf dem aktuellsten Stand. Synopsen, Kommentierungen o. ä. sind ja sicherlich sowieso nicht für die Klausur zugelassen und auch ein wenig überdimensioniert denke ich.