Werkstudent + Minijob?

Dr Franke Ghostwriter
Werkstudent + Minijob??

Hallo Leute,

ich stehe kurz davor, die Möglichkeit eine Anstellung als Werksstudent (20h/Woche) und einen 400€ Jbb angeboten zu bekommen. Der Werkstudentenjob ist bei Firma A und der Minijob bei Firma B.

Kann ich beide Jobs annehmen?
Kennt sich jemand damit aus?

Was ich bis jetzt so raus gefunden habe, ist, dass das möglich ist, ict blos nicht über 8500€ (abzüglich Werbungskosten) im Jahr kommen darf!
Stimmt das?
Mein Status ich Voozeitstudent!
Geht das als Vollzeitstudent? oder muss ich dazu in den Teilzeitstudent Status wechseln? Ist das unter dem Semester möglich??


Danke

Andi
 
"Generell gilt: Nur Studentinnen und Studenten, die ein Vollzeitstudium absolvieren, können Werkstudenten und somit von der Versicherungs- und Beitragspflicht befreit sein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer gelten nicht als Vollzeitstudenten und sind deshalb beitragspflichtig. Etwas anders sieht es für Studentinnen und Studenten der Fernuniversität Hagen aus: Sie können als Werkstudenten arbeiten, wenn sie für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind und zusätzlich nachweisen können, dass sie ihr Fernstudium tatsächlich als Vollzeitstudium ausüben. "

Habich gerade selbst gefunden
 
Was dabei noch zu beachten ist, dass du sozialversicherungspflichtig wirst, wenn du als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. D.h. dir gehen dann von deinen beiden Tätigkeiten je ca. 20% vom Gehalt runter, dafür ist dann deine Krankenkasse schon bezahlt und musst du nicht mehr selbst tragen. Soweit ich weiss, gilt das auch als Vollzeitstudent an der Fernuni.
 
Was dabei noch zu beachten ist, dass du sozialversicherungspflichtig wirst, wenn du als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. D.h. dir gehen dann von deinen beiden Tätigkeiten je ca. 20% vom Gehalt runter, dafür ist dann deine Krankenkasse schon bezahlt und musst du nicht mehr selbst tragen. Soweit ich weiss, gilt das auch als Vollzeitstudent an der Fernuni.


was???? von beiden????
Dann kann ich das Geld ja gleich zum Fenster raus werfen......
 
was???? von beiden????
Dann kann ich das Geld ja gleich zum Fenster raus werfen......

Oder halt nur den Werkstudentenjob annehmen... vielleicht kommt das finanziell aufs Gleiche raus. 😉

Ich würd vielleicht einfach nochmal in Hagen im Studierendensekretariat anrufen und fragen wie das mit der Sozialversicherungspflicht bei Fernstudenten ist. Sicher ist sicher.
 
Oder halt nur den Werkstudentenjob annehmen... vielleicht kommt das finanziell aufs Gleiche raus. 😉

Ich würd vielleicht einfach nochmal in Hagen im Studierendensekretariat anrufen und fragen wie das mit der Sozialversicherungspflicht bei Fernstudenten ist. Sicher ist sicher.

Falls ich den Werkstudentenjob bekommen, werde ich das machenb im Sekretariat mal anrufen.
Die Sache ist nur die, den Minijob habe ich schon seit 1,5 Jahren (dort bin ich jetzt als Werkstudent angemeldet, da ich über 400€ verdiene) und den anderen habe ich noch nicht.
Arbeitsplatzsicherheit ist also in der Discothek gegeben, im anderen bin ich dann ein NEUER:eek
 
"Generell gilt: Nur Studentinnen und Studenten, die ein Vollzeitstudium absolvieren, können Werkstudenten und somit von der Versicherungs- und Beitragspflicht befreit sein. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Studienkollegs und Gasthörer gelten nicht als Vollzeitstudenten und sind deshalb beitragspflichtig. Etwas anders sieht es für Studentinnen und Studenten der Fernuniversität Hagen aus: Sie können als Werkstudenten arbeiten, wenn sie für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind und zusätzlich nachweisen können, dass sie ihr Fernstudium tatsächlich als Vollzeitstudium ausüben. "

Habich gerade selbst gefunden 😉

Darf ich dich mal fragen, wo du das gefunden hast? Ist für mich selbst auch grad sehr relevant geworden....
 
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