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Wertansatz bei Fremdwährung

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Ich habe da noch was 😛

Kann jemand in Kürze erklären, zu welchem Wechselkurs ein in fremder Währung gekauftes Gut bilanziert wird? Soweit ich das verstanden habe, wird beim Anlagevermögen immer zum Kurs beim Liefertermin bilanziert, während beim Umlaufvermögen immer zum höchsten - also teuersten - Kurs zwischen
Anschaffungsdateum und Bilanzstichtag bewertet wird. Stimmt das so?

Viele Grüße und Dank im Voraus,
 
Ich habe da noch was 😛

Kann jemand in Kürze erklären, zu welchem Wechselkurs ein in fremder Währung gekauftes Gut bilanziert wird? Soweit ich das verstanden habe, wird beim Anlagevermögen immer zum Kurs beim Liefertermin bilanziert, während beim Umlaufvermögen immer zum höchsten - also teuersten - Kurs zwischen
Anschaffungsdateum und Bilanzstichtag bewertet wird. Stimmt das so?

Viele Grüße und Dank im Voraus,
Sebastian

Hallo,

wäre das dann demzufolge die richtige Lösung....

Besp: OHG kauft 2 Schreibtische aus den USA für je 500$, Lieferung am 1.11.2006 (Kurs bei Lieferung: 1$=1,6Euro Kurs am Bilanzstichtag 31.12.2006: 1$=1.5 Euro), ND 10 Jahre, degr. Abschreib. 20%

Meine Lösung wäre:

niedriger Gewinnausweis: 1000$ * 1,6 - (1000$ * 1,6 * 0,2 * 0,5) =1440€

hoher Gewinnausweis: 1000$ * 1,6 - (1000$ * 1,6 * 1/10 * 2/12) = 1573,33 €

Ich glaube bisher kam in den Klausuren solch eine Aufgabe - AV in Verbindung mit Fremdwährung - nicht ran, oder?

Gruß wiwi
 
Aber was ist mit dem niedrigerem Stichtagswert? Den darf ich doch beim AV ansetzen, oder?

Und wenn noch nicht gezahlt wurde muss ich das doch als Verbindlichkeit mit Rückzahlungsbetrag (Höchstwertprinzip) ansetzen, richtig?
 
Aber was ist mit dem niedrigerem Stichtagswert? Den darf ich doch beim AV ansetzen, oder?

Und wenn noch nicht gezahlt wurde muss ich das doch als Verbindlichkeit mit Rückzahlungsbetrag (Höchstwertprinzip) ansetzen, richtig?


Im Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. Wie du schon richtig schreibst, DARFST du den niedrigeren Wert ansetzen.

Für Verbindlichkeiten gilt immer das Vorsichtsprinzip!
 
Hallo,

wäre das dann demzufolge die richtige Lösung....

Besp: OHG kauft 2 Schreibtische aus den USA für je 500$, Lieferung am 1.11.2006 (Kurs bei Lieferung: 1$=1,6Euro Kurs am Bilanzstichtag 31.12.2006: 1$=1.5 Euro), ND 10 Jahre, degr. Abschreib. 20%

Meine Lösung wäre:

niedriger Gewinnausweis: 1000$ * 1,6 - (1000$ * 1,6 * 0,2 * 0,5) =1440€

hoher Gewinnausweis: 1000$ * 1,6 - (1000$ * 1,6 * 1/10 * 2/12) = 1573,33 €

Ich glaube bisher kam in den Klausuren solch eine Aufgabe - AV in Verbindung mit Fremdwährung - nicht ran, oder?

Gruß wiwi


also ist das die richtige antwort? da ja für AV gemildertes NWP gilt

(unter Annahme Zahlung erfolgt bei Lieferung)

niedriger Gewinnausweis: 1000$ * 1,5 - (1000$ * 1,5 * 0,2 * 0,5) =1350€

hoher Gewinnausweis: 1000$ * 1,6 - (1000$ * 1,6 * 1/10 * 2/12) = 1573,33 €

Übrigens, woher weiß ich denn in der Klausur, ob Kursänderung eine dauernde (strenges NWP bei AV) oder vorübergehende Wertminderung (gemildertes NWP bei AV) ist?

gruß wiwi
 
Dr Franke Ghostwriter
also ist das die richtige antwort? da ja für AV gemildertes NWP gilt

(unter Annahme Zahlung erfolgt bei Lieferung)

niedriger Gewinnausweis: 1000$ * 1,5 - (1000$ * 1,5 * 0,2 * 0,5) =1350€

hoher Gewinnausweis: 1000$ * 1,6 - (1000$ * 1,6 * 1/10 * 2/12) = 1573,33 €

Übrigens, woher weiß ich denn in der Klausur, ob Kursänderung eine dauernde (strenges NWP bei AV) oder vorübergehende Wertminderung (gemildertes NWP bei AV) ist?

gruß wiwi


In der Regel hast du dann einen Hinweis in der Aufgabenstellung, wie z. B. ....bis zur Bilanzerstellung hat sich der Kurs vom 31.12. nicht verändert....
 
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