Ich bin kein BoLer und habe nur eine persönliche Frage zu einem Arbeitsvertrag, der mir gerade angeboten wird. Ich hoffe, das stört hier nicht.
Mein Arbeitsvertrag (als Werkstudent) enthält ein Wettbewerbsverbot.
- es wurde für drei Jahre festgelegt
- die Entschädigung beträgt ausdrücklich Null
- zum regionalen Gebiet, auf das es sich erstreckt, wird nichts ausgesagt
- nachdem erst ausgesagt wird, dass ich zum Arbeitgeber in den drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses weder direkt noch indirekt in Konkurrenz treten darf, kommt im nächsten Satz eine Formulierung "sachlich" erstreckt es sich auf die Kunden der Firma
- Als Strafe werden die Umsätze mit den Kunden der Firma vereinbart und es wird offen gehalten, ob noch weitere Entschädigungen geltend gemacht werden können.
Im Internet habe ich recherchiert, dass nach § 74 HGB ff. ein Wettbewerbsverbot, das sich auf mehr als zwei Jahre erstreckt und bei dem eine Entschädigung von weniger als der Hälfte der bisherigen Vergütung vereinbart wurde, unzulässig ist. Auf der anderen Seite erstreckt sich das Wettbewerbsverbot, wenn ich das richtig verstehe, nur auf die Kunden der Firma und nicht auf die Tätigkeit in der Branche.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Mein Arbeitsvertrag (als Werkstudent) enthält ein Wettbewerbsverbot.
- es wurde für drei Jahre festgelegt
- die Entschädigung beträgt ausdrücklich Null
- zum regionalen Gebiet, auf das es sich erstreckt, wird nichts ausgesagt
- nachdem erst ausgesagt wird, dass ich zum Arbeitgeber in den drei Jahren nach Ende des Arbeitsverhältnisses weder direkt noch indirekt in Konkurrenz treten darf, kommt im nächsten Satz eine Formulierung "sachlich" erstreckt es sich auf die Kunden der Firma
- Als Strafe werden die Umsätze mit den Kunden der Firma vereinbart und es wird offen gehalten, ob noch weitere Entschädigungen geltend gemacht werden können.
Im Internet habe ich recherchiert, dass nach § 74 HGB ff. ein Wettbewerbsverbot, das sich auf mehr als zwei Jahre erstreckt und bei dem eine Entschädigung von weniger als der Hälfte der bisherigen Vergütung vereinbart wurde, unzulässig ist. Auf der anderen Seite erstreckt sich das Wettbewerbsverbot, wenn ich das richtig verstehe, nur auf die Kunden der Firma und nicht auf die Tätigkeit in der Branche.
Kann mir da jemand weiterhelfen?