wichtige Frage Steuerliche Absetzbarkeit

Dr Franke Ghostwriter
wichtige Frage: Steuerliche Absetzbarkeit

Hallo,

wenn ich erst 2007 eine Beschäftigung aufnehme, seit 2005 aber an der Fernuni studiere, kann ich dann nur die in 2007 angefallenen Kosten von der Steuer absetzen, oder auch einen in 2006 gekauften Computer, die Gebühren der Kurseinheiten von 2006 etc.???

Gruss
mofeta
 
Hallo,

wenn ich erst 2007 eine Beschäftigung aufnehme, seit 2005 aber an der Fernuni studiere, kann ich dann nur die in 2007 angefallenen Kosten von der Steuer absetzen, oder auch einen in 2006 gekauften Computer, die Gebühren der Kurseinheiten von 2006 etc.???

Gruss
mofeta

Hallo Eliza,

danke, habe mir das durchgelesen und nur Bahnhof verstanden....!!
Habe noch vergessen, dass es sich um ein ZWEITSTUDIUM handelt.
Irgendwie glaub ich, dass die Sache mit den Steuern nur was für Extra-Schlaue Menschen ist...!!
In Hoffnung auf Hilfe.
Gruß
Mofeta
 
2007 kannst Du nur Kosten aus 2007 absetzen. Du hättest Sie höchstens in den Vorjahren als Werbungskosten absezten können (womit ich nicht sagen will, dass das im Einzelfall möglich ist, dazu müßte man den kennnen, außerdem darf ich keine Steuerberatung machen) und einen Verlustvortrag realisieren. Einfach in einem späteren Jahr verwenden kannst Du die Kosten aber in keinem Fall.
 
Wobei, der Computer muss doch normalerweise abgeschrieben werden, wenn er anerkannt wird, für den müsste also die "Jahresscheibe" für 2007 ansetzbar sein 😕 Dann ist nur der Anteil für 2006 verloren.
 
Apropos VERLUSTVORTRAG.
Als Steuer Null kenne ich den Begriff, weiß aber nix damit anzufangen.... Oh je...
Muss man den Verlustvortrag für 2006 in 2005 machen? Oder kann man das auch noch HEUTE machen, wenn man die Steuererklärung 2006 noch nicht abgegeben hat??
Gruß
Sapo
 
apropos VERLUSTVORTRAG.
Als Steuer Null kenne ich den Begriff, weiß aber nix damit anzufangen.... Oh je...
Muss man den Verlustvortrag für 2006 in 2005 machen? Oder kann man das auch noch HEUTE machen, wenn man die Steuererklärung 2006 noch nicht abgegeben hat??
Gruß
Sapo
Ein Verlust fällt in einem Jahr an.
Verlustvortrag bedeutet, daß man ihn dann in ein FOLGEjahr vortragen kann.
 
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