Widerruf und Co

Dr Franke Ghostwriter
Widerruf und Co.

Hi all,

ich hab da mal ein Problem. Beim Surfen auf T-Online hab ich mich für einen Server interessiert und dann da ein bisschen rumgeklickt. Ein paar Tage später hatte ich dann eine Bestätigung über einen Vertrag "sie haben den Server xyz für 12 Monate gemietet". 😱 Nee wollte ich NIE!

Jedenfalls hab ich dann einen Widerruf geschrieben und den ab die Post zur Telekom geschickt und letzte Woche nachgefragt, ob der angekommen sei. Und jetzt krieg ich zur Antwort:

Unsere Recherche hat ergeben, dass Sie sich am 13. Juni 2006 für den T-Online Server angemeldet haben. Bei der Anmeldung haben Sie einen Hinweis zum Widerrufsrecht erhalten.

Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die T-Online International AG mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist mit Durchführung der Leistung begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

Da Sie Ihrem T-Online Server bereits den Namen XXX.myserver.t-online.de vergeben haben, ist die Nutzung nachweisbar. Sie haben mit mehreren Schritten die Firma Intergenia mit der Einrichtung Ihres Servers beauftragt. Der T-Online Server wird speziell nach Ihren Bedürfnissen eingerichtet. Daher ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Die Mindestvertragslaufzeit für Ihren T-Online Server ist auf zwölf Monate ab dem Anmeldedatum festgelegt.

Daher werden wir die Kündigung Ihres T-Online Servers mit dem Namen XXX zum 13. Juni 2007 für Sie veranlassen.

1. Ich hab nur gesehen dass das Ding eingerichtet wurde
2. Ich hab dem Ding das ich gar nicht will keinen Namen gegeben schon gar nicht einen, der mir nichtmal im TRAUM einfallen würde
3. Geht das überhabt das Widerrufsrecht so explizit auszuschließen?

🙁

Ihre AGB sind auf der Seite https://service.t-online.de/c/00/01/49/1492.html nachlesbar.
 
Hmm... eine ziemlich verzwickte Situation... 🙄

Ich würde mich an deiner Stelle umgehend an die nächste Verbraucherberatungsstelle wenden. Die Beratungen sind gut und billig (ab 10 Euro). Außerdem haben die Leute meistens ein As im Ärmel.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine qualifizierte Rechtsberatung eines (Fach-) Anwaltes. Die Erstberatungen sind generell ziemlich günstig.
 
Ich kenne noch ein Ass, dass hat mir schon sehr geholfen. Es gibt ein Beschwerde Management bei T-Online, dass plötzlich doch wieder vieles möglich macht.
Falls du da nähere Infos möchtest, sag mir einfach bescheid.

Nur so am rande erwähnt, so rein theoretisch können die dir ja nichts. Ich denke da speziell an die Vorraussetungen einer Willenserklärung. Aber Theorie und Praxis sind ja bekanntlich zwei Paar Stiefel.

Viele Grüße
René
 
Hm...

nächste Frage zu dem Verein mit dem rosa T. Im Vertrag steht "Widerrufsrecht 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Also heute. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Soweit klar 🙂.

Dann aber: das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn T-Com mit der Ausführung der Dienstleistung mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Vorne steht drauf dass das am 11.10 passiert also Mittwoch.

Das heißt, wenn ich die 2 wöchige Widerrufsfrist "ausnutzen" möchte muss ich Montag (ha wie lustig ist ja Wochenende und keine Geschäftszeit jetzt 😡 ) anrufen und hoffen dass ich die Auftragsausführung noch stoppen kann? Oder würde es reichen wenn der Brief mit dem Widerruf Montag losgeht? Denn dann wäre die Absendung innerhalb der Frist, der Zugang der Willenserklärung jedoch vermutlich erst Dienstag oder Mittwoch und Mittwoch will T-Com in Aktion treten. Irgendwie find ich das na ja.. nicht unbedingt kundenfreundlich... 🙄.

viele Grüße
Jasmin

[wollte mich nur mal aufregen]
 
Hmm...ich hab zwar keine Ahnung in wie weit man da rumklicken kann und sich notfalls was zurechnen lassen muss, aber unter § 312d (3) Nr. 2 steht das mit dem Ende der Widerrufsfrist 🙁
Ich würde mich da auch erstmal auf sturr stellen und noch wo anders hingehen und mich mal umhören. Vielleicht kommst ja noch irgendwie raus aus der Kiste :rolleyes
 
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