Widerspruch

Dr Franke Ghostwriter
Ich wollte gerne mal Fragen, wie denn die Erfahrungen mit einem Widerspruch gegen den Notenbescheid sind? Also im Endeffekt ob es eine Nachtkorrektur gab, auf die (berechtigte) Kritik an der Erstkorrektur eingegangen wurde und ob eine Verbesserung/Verschlechterung der Note die Folge war. Interessant wären alle möglichen Fälle, sodass man vielleicht einen Eindruck bekommt, ob denn ein Widerspruch überhaupt einen Erfolg verspricht.
 
Also ich habe im BoL 2 x Widerspruch eingelegt, einmal hat es in Arbeitsrecht geklappt, weil 1 Seite vergessen wurde zu lesen und zu korrigieren (Einfügungen, die am Ende der Arbeit waren) und ich dadurch aufeinmal die Klausur bestanden hatte. Ein weiteres Mal in StrafR, wo mein Widerspruch zwar abgelehnt wurde, jedoch mit einer sehr ausführlichen Begründung, die im großen und ganzen auch nachvollziehbar war. In der Klausur selber waren nämlich keine Anmerkungen bei der Korrektur, so dass ich gar nichts nachvollziehen konnte, was nun falsch und richtig war.

Im Endeffekt ist ein Widerspruch immer sinnvoll, wenn man durchgefallen ist und sich Anhaltspunkte ergeben, die auf Fehler in der Korrektur hinweisen. Dazu sollte man natürlich vorher mal die Korrektur via Asta einsehen.
 
Oben