Wie kann ich den höheren und niedrigen Gewinnausweis ermitteln?

Dr Franke Ghostwriter
Wie geringen und höheren Gewinnausweis ermitteln?

Wie kann ich die geringe und höhere Gewinnausweis ermitteln,ich kann die Aufgaben in der Klausur nicht lösen ,ich bitte euch um eine vollständige Erklärung.was haben die Untenehmen (OHG;AG......) damit zu tun:confused
 
Beim letzten thread haste es wenigstens geschafft die überaus sinnige überschrift "hilfe" richtig zu schreiben...

aber ok, dann was zum thema "hilfe":
hilfe! mich nervt hier seit ner stunde ne mücke und ich kann nicht pennen. vertreibe mir die zeit mit nem weizenbier und liege auf der lauer. hiiiiiilfe!
 
Ja, ein bißchen mehr Mühe könnte man sich schon geben, dann bekommt man vielleicht auch hilfreiche Antworten. 🙄
Ansonsten wenn man gar nicht durchblickt, mal bei Amazon.de nach einem Buch für Dummies schauen?

Erdinger Weizenbier habe ich auch hier.
 
Kann jemanden von euch bitte erklären wie die höhere und niedrige Gewinnausweis zu ermitteln sind also ich kann das thema nicht verstehen ich kann deswegen die Aufgaben in der Klausur nicht lösen und ich ärgere mich dafür😡ich bitte euch um hilfe ich brauche eine gute Erklärung.eine andere Frage müssen wie die kennzahlen auswendig lernen oder können wir sie auf ein blatt papier schreiben und mit zu Klausur nehmen.ich bin Dankbar für jede Erklärung
 
Wie viele threads mit sinnlosen überschriften willst du noch erstellen??? langsam nervts...

was du mit in die Klausur nehmen darfst steht in der "studien- und prüfungsinfo nr.3". (gucken wie lange es dauert bis ein neuer thread mit der überschrift "hilfe" oder so ähnlich offen ist, wo gefragt wird, wo man die infos findet...
 
Ma86ab, ich habe den Titel dieses Themas auf "Wie kann ich den höheren und niedrigen Gewinnausweis ermitteln?" geändert.

Bitte verwende aussagekräftige Titel hier, damit man dir auch einfacher helfen kann.

Ich bitte Dich, Deine bisherigen Themen, die alle mit "hilfe" betitelt worden sind, auf aussagekräftigere Titel zu ändern. Dies machst Du so:
  1. Du rufst das Thema auf
  2. Du klickst in Deinem ersten Beitrag auf "Bearbeiten"
  3. Du klickst anschließend auf "Erweitert"
  4. Dort kannst Du den "Titel" des Themas ändern.

Danke für Deine Mithilfe!
 
Es bringt uns nichts, hier Leute fertig zu machen.
Allein, dass wir nicht weiterkommen, macht uns schon fertig.

Ich glaube, das Forum ist da, um auch "dumme" Fragen zu stellen.
Manchmal findet man einfach keinen Zusammenhang zwischen den Dingen
und dann bleibt man auch lange hängen.

Also @ma86ab. Erstens ist Deutsch nicht meine Muttersprache
und zweitens bin ich nicht gut in Erklärungen.
Ich versuchs trotzdem, viell. hilft es ein bisschen.

In den Gesetztexten findest du die verschiedenen Gesetze für verschiedene Unternehmensarten (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft oder Einzelkaufleute.. etc.) Die Gesetze ändern sich manchmal, je nachdem ob das ein KG ist oder nicht.

zB: Größenklassen. Hier brauchst du Dir die Zahlen nicht zu merken. Die stehen im §267 HGB

§ 253 HGB sagt zB, wie du zu bewerten hast je nach Unternehmensart.

§275 HGB ist für die Gewinn- und Verlustrechnung. Brauchst Du auch nicht auswendig lernen.

Nur so als Anfang. Sorry dass ich nicht so gut bin. Du kannst mir ein PN schicken, dann machen wir das am Telefon besser, und können dabei in den KE gucken
 
Und wie, es steht doch alles in den KE. Warum bist du überhaupt hier im Forum? Aus Langweile vielleicht. Alles steht doch in den Skripten


Nur 'ne Anmerkung vor dem ersten Kaffee: Die §§ stehen auch in den KEs.



... In den Gesetztexten findest du die verschiedenen Gesetze für verschiedene Unternehmensarten (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft oder Einzelkaufleute.. etc.) Die Gesetze ändern sich manchmal, je nachdem ob das ein KG ist oder nicht.

zB: Größenklassen. Hier brauchst du Dir die Zahlen nicht zu merken. Die stehen im §267 HGB

§ 253 HGB sagt zB, wie du zu bewerten hast je nach Unternehmensart.

§275 HGB ist für die Gewinn- und Verlustrechnung. Brauchst Du auch nicht auswendig lernen.

..
 
ND = 6 Jahre bedeutet 30' € AfA je Jahr.

Abschreibung tatsächlich:
2001 7,5'
2002 30' + 19'
2003 26'
2004 26‘ + X‘

Restbuchwert tatsächlich:
2001 172,5'
2002 123,5'
2003 97,5'
2004 97,5‘ – 26‘ + X‘


Abschreibung fiktiv (ohne Sonderabschreibung):
2001 7,5'
2002 30'
2003 30'
2004 30'

Restbuchwert fiktiv (ohne Sonderabschreibung):
2001 172,5'
2002 142,5'
2003 112,5'
2004 82,5'


Ende 2004 müssen der tatsächliche Restbuchwert und der fiktive Restbuchwert (ohne Sonderabschreibung und Zuschreibung) wieder übereinstimmen.

Beachte, dass du Ende 2002 die neue jährliche Abschreibung bestimmen muss (hier: 123,5' für 4,75 Jahre Restlaufzeit).

Ende 2003 müssen der tatsächliche Restbuchwert und der fiktive Restbuchwert (ohne Sonderabschreibung) übereinstimmen.

=> Du musst Anfang 2004 11‘ zuschreiben.

Beachte, dass du Ende 2004 die neue jährliche Abschreibung bestimmen musst (hier: 82,5' für 2,75 Jahre Restlaufzeit). Es muss wieder der Wert für die ursprüngliche normale Abschreibung rauskommen.



Auf die 11‘ kannst du auch anders / einfacher kommen:

Die Sonderabschreibung wirkt auf die Dauer von 4,75 Jahren. Tu‘ so, als ob du die Sonderabschreibung normal auf die ND abschreiben würdest.

Macht 4‘ p. a. und somit für 2002 und 2003 8‘!

Und nun zieh‘ die 8‘ von 19‘ ab.
 
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