Wie präpariert ihr das BGB?

Dr Franke Ghostwriter
man darf ja bekanntlicherweise sein BGB mit Markierungen ausstatten und Klebezettel sind auch erlaubt. Reinschreiben darf man nix.

Wie präpariert Ihr euer BGB? Ich hab mal mit Klebezetteln und x-verschiedenen Markern angefangen, aber da verliert man ja bereits nach 2-3 Kapiteln total die Übersicht.

Klebt Ihr Klebezettel zu den wichtigsten Paragraphen (wenn ja, welche sind das eurer Ansicht nach)? Damit Ihr schnell drauf zugreifen könnt? Oder markiert Ihr 1-2 Themen besonders?

Vielen Dank für jede Antwort und viel Spass beim Diskutieren.
 
Also ich präpariere mein BGB mit diesen bunten Post-its für die am häufigsten vorkommenden §§.

Es gibt da unterschiedliche Ansätze, ich habe noch kein richtiges System
(also evtuelle Farbsortierungen nach gewissen Themen) entworfen,
vielleicht habe andere Mitstreiter gute Ideen.😉

Ist ja noch etwas Zeit ....es besser zu machen. :rolleyes
 
Kleiner Tipp aus meiner Studienzeit:
Ausgangspunkt für die Gutachten sind die jeweiligen Anspruchsgrundlagen. Diese habe ich seinerzeit farblich gekennzeichnet, in dem ich die Paragrafenzeichen bunt ausgemalt habe. Ansonsten hilft es nur, das Gesetz zu kennen. Allenfalls könnte man noch "Verknüpfungsparagrafen" unterstreichen oder im Findex (ganz hinten) mit Bleistift vermerken. Zuviel "Farbe im Spiel" verdirbt die Klausur.

Viel Erfolg.

Kurt
 
Tim,

ich glaub´ich studier nochmal. Ich fürchte fast, da hilft nur eines: Das richtige Kreuz am richtigen Fleck und vorher Aber vielleicht fällt mir noch eine Hilfskrücke ein, wenn ich einige Fragen aus vergangenen Tagen sehe. Gibt es hier welche? (Evt. gerne als Dateianhang)

Beste Grüße
Kurt
 
ich habe mir auch gedacht, dass zu viel letztlich nur behindert. Daher habe ich den BGB lediglich mit Bleistiftmarkierungen versehen, die dem Auge das schnelle finden der relevanten Paragrafen beim überfliegen der Seite ermöglicht. Ausgehend von der Prämisse, dass nur behandelter Stoff drankommt, habe ich zunächst in der Gliederung diejeniger Kapitel und Unterkapitel markiert, die behandelt wurden, ebenso wie die Überschriften der jeweils behandelten Paragrafen. Innerhalb der Paragrafen habe ich dann vor allem die entscheidenden Wörter unterstrichen, die man gerne überliest aber fundamental für die Auslegung sind sowie die häufig auftauchenden Aufzählungsounkte, die meist in den Sätzen der Paragrafen genannt sind.
Entscheidend ist natürlich, dass man weiß, unter welches Kapitel welcher Tatbestand fällt...aber ganz ohne lernen gehts halt auch nicht....
So versuche ich es mal (hab leider noch keine Erfahrung im Ernstfall damit, aber jetzt beim lernen gehts ganz gut damit)

Viele Grüße
Friederike
 
Die wichtigen Dinge hebe ich durch einen gelben Neonmarker hervor, um sie beim Überfliegen schneller wahrnehmen zu können, Definitionen in einer anderen Farbe.
Prüfungspunkte von Anspruchsgrundlagen unterstreiche ich in den wichtigen Fällen zusätzlich.
 
Farbe

Also, ich stehe auch auf Farbe. Alle §§, die mir bisher begenet sind und die als merkenswert erachte, habe ich schon mal gelb angemal. Zusätzlich in den langen und/oder wichtigsten male ich auch schon mal wichtige Wörter an wie "ist", "oder", "und", "kann...verlangen/ verweigern", um die Voraussetzungen bzw. Folgen deutlicher zu sehen. Daneben habe ich die zentralen §§ rot markiert z.B. § 280, 323, 325, 812, 823.
Mehr habe ich mich nicht getraut, weil ich gelesen habe, daß kein Schema erkannbar sein darf.
Wenn ich alle Anspruchsgrundlagen rot markiere, ist das doch ein Schema, oder ?

Kerstin
 
sisa schrieb:
Also, ich stehe auch auf Farbe. Alle §§, die mir bisher begenet sind und die als merkenswert erachte, habe ich schon mal gelb angemal. Zusätzlich in den langen und/oder wichtigsten male ich auch schon mal wichtige Wörter an wie "ist", "oder", "und", "kann...verlangen/ verweigern", um die Voraussetzungen bzw. Folgen deutlicher zu sehen. Daneben habe ich die zentralen §§ rot markiert z.B. § 280, 323, 325, 812, 823.
Mehr habe ich mich nicht getraut, weil ich gelesen habe, daß kein Schema erkannbar sein darf.
Wenn ich alle Anspruchsgrundlagen rot markiere, ist das doch ein Schema, oder ?

Kerstin
Die müßten erst mal 2 Stunden dein BGB durchackern, um dein Schema zu entdecken, das tun die sich nicht an, also: Weiterkritzeln!
 
ich hab damals (vor zwei Semestern) die Anspruchsgrundlagen in gelb markiert, d.h. die Paragrafennummern. Wichtige Wörter in Paragrafen (und, oder, kann, darf) waren rot unterstrichen, damit sie nicht überlesen wurden.

Vergesst bei den AGL den 433 (Kaufvertrag) nicht. (Hab weiter oben nur die Aufzählung ohne ihn gesehen)

Es steht nirgends etwas von einer Beschränkung bei der Markierung oder dass kein Schema zu erkennen sein darf. Man darf nur keine Kommentare und Querverweise reinschreiben.
Es hilft auch die Nummern der Paragraphen, die nicht allein auftauchen können mit einer anderen Farbe zu unterstreichen.

Aber nicht mehr als vier Farben und vor allem keine ganzen Paragrafen markieren. Dann findet man nämlich gar nichts mehr oder vergisst in der Klausurhektik das eigene System (ist nem Kommilitonen an der FH passiert).

Viel Glück Euch allen.
 
sisa schrieb:
Also, ich stehe auch auf Farbe. Alle §§, die mir bisher begenet sind und die als merkenswert erachte, habe ich schon mal gelb angemal. Zusätzlich in den langen und/oder wichtigsten male ich auch schon mal wichtige Wörter an wie "ist", "oder", "und", "kann...verlangen/ verweigern", um die Voraussetzungen bzw. Folgen deutlicher zu sehen. Daneben habe ich die zentralen §§ rot markiert z.B. § 280, 323, 325, 812, 823.
Mehr habe ich mich nicht getraut, weil ich gelesen habe, daß kein Schema erkannbar sein darf.
Wenn ich alle Anspruchsgrundlagen rot markiere, ist das doch ein Schema, oder ?

Kerstin

ich hatte bei meinen Markierungen ein absolut deutlich erkennbares Schema der Prüfungsreihenfolge etc, statt 1, 2, 3 etc dran zu schreiben habe ich so bunte Klebepunkte dahin geklebt....hab Sachen in verschiedenen Farben unterstrichen, was immer die gleiche Reihenfolge hatte.....Ich bin vor der Klausur zu den Aufsehern und hab gefragt, ob das so ok sei, und das wars (ich hatte natürlich für den Notfall noch ein anderes dabei) Aber ich hab auch noch ein Gutachten schreiben müssen, daher kann ich jetzt nicht sagen, wie markieren bei euch sinnvoll ist.
 
Hab meine Post-it nach Farben jenachem was es ist (BGB allgemein, Schuldrecht oder Sachenrecht) sortiert.

Und ob das bei einer MC Klausur was bringt 😕 wird sich zeigen.

Ich hab aber noch ein BGB Gesetz aus dem Jahre 2003, ist das noch okay?
(2002 war ja diese Schuldrechtsreform, und dann kamen ja keine welt-
bewegenden Änderungen mehr oder?)

@sisa: Die §§ hab ich alle in der gleichen farbe markiert.

Bis jetzt hab ich noch alles gefunden...mal schaun.
 
Protoss schrieb:
Ich hab aber noch ein BGB Gesetz aus dem Jahre 2003, ist das noch okay?
(2002 war ja diese Schuldrechtsreform, und dann kamen ja keine welt-
bewegenden Änderungen mehr oder?)

Ich glaube, bei den §§, die wir brauchen, hat sich nach 2002 nicht mehr viel verändert. Ich habe mir eins aus 2005 gekauft, weil ich nur eins hatte, wo was reingeschrieben war.

Kerstin
 
sisa schrieb:
Mein BGB sieht schon so abgenutzt aus, das fällt automatisch bei den wichtigsten §§ auf. Das ist ganz praktisch und spart mir hoffentlich Zeit.

Kerstin

Abgenutzt ist meines auch....wenn das helfen soll...soll mir nur Recht sein...😉

Wünsche allen Recht Mitschreibern an dieser Stelle schon mal viel Glück und Erfolg bei der/den Klausur/en.

Hab innen nur das allerwichtigste (also den § selbst) unterstrichen,
dafür sind ja oben Post-its zum schnellen Aufklappen.
 
Meines ist jetzt bunt - bunter - am buntesten. 😱

Ob's hilft - ich wage es zu bezweifeln - bei mir hilft nur ein Wunder 😉

Kann meinen Leistungsstand schlecht beurteilen... 🙁

auf jeden Fall hab ich mal die verschiedenen Kernthemen mit verschiedenen Markern und verschiedenen Haftis markiert. 😎

Wenn ihr mich in der Prüfung sucht, haltet einfach nach dem buntesten BGB Ausschau 😀

Wünsche auch allen viel Erfolg schonmal 😎

... und damits auch schön bunt wird alle nochmal zusammen
😛 😉 🙁 😀 😕 😱 🙂 😡 🙄 😎 :eek
 
timbo schrieb:
Meines ist jetzt bunt - bunter - am buntesten. 😱

Ob's hilft - ich wage es zu bezweifeln - bei mir hilft nur ein Wunder 😉

Kann meinen Leistungsstand schlecht beurteilen... 🙁

auf jeden Fall hab ich mal die verschiedenen Kernthemen mit verschiedenen Markern und verschiedenen Haftis markiert. 😎

Wenn ihr mich in der Prüfung sucht, haltet einfach nach dem buntesten BGB Ausschau 😀

Wünsche auch allen viel Erfolg schonmal 😎

... und damits auch schön bunt wird alle nochmal zusammen
😛 😉 🙁 😀 😕 😱 🙂 😡 🙄 😎 😱
Das sind nicht alle :

:lecker::fiesgrins:biglaugh::super::letter::hearts::trink::bussi::lol::hmmm::chatten::winke::feiff::ka::daumen::aergern::wut::leckerpiz:knuddel::dunce::freu::rofl::lachen::erstaunt::applaus::runzel::schlafen::unschuldi:respekt::ichsagnix:goodposti:cool-s::urlaub::schmoll::ironie::google::dafuer::uuups::schonok::jagenauso:gruebel::dagegen:Studienservice:spam2::morgaeaen:guckstduh:danke::weissnich:sry::dasistoff:gute_be::dankescho:achja::topsecret:ichnicht::hierbinic:genau::brav::verdaecht:tuedelue:😛einlich::hilfe::gerngesch:capito:

NUR DIE SIND NICHT ERLAUBT, DA DIE KOMMENTARE HABEN
 
Duddits schrieb:
Das sind nicht alle :

:lecker::fiesgrins:biglaugh::super::letter::hearts::trink::bussi::lol::hmmm::chatten::winke::feiff::ka::daumen::aergern::wut::leckerpiz:knuddel::dunce::freu::rofl::lachen::erstaunt::applaus::runzel::schlafen::unschuldi:respekt::ichsagnix:goodposti:cool-s::urlaub::schmoll::ironie::google::dafuer::uuups::schonok::jagenauso:gruebel::dagegen:Studienservice:spam2::morgaeaen:guckstduh:danke::weissnich:sry::dasistoff:gute_be::dankescho:achja::topsecret:ichnicht::hierbinic:genau::brav::verdaecht:tuedelue:😛einlich::hilfe::gerngesch:capito:


Irgendwie hat das was ! Da sieht das BGB doch gleich ein bißchen lebendiger aus und Klausur schreiben macht viel mehr Spaß. Smileys an die Macht !

Obs was bringt, wird erst mit Bekanntgabe der Ergebnisse klar. Bis dahin müssen wir mit den lieben Kleinen da oben Vorlieb nehmen.

Kerstin
 
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