Wiederaufnahme des Wiwi-Studiums

Dr Franke Ghostwriter
Wiederaufnahme des Wiwi-Studiums

Hallo,
ich habe 2000 mit dem Wiwi-Studium (Teilzeit) begonnen, hatte es aber dann nach zwei Semestern unterbrochen wegen einer 3jährigen Weiterbildung. Allerdings hatte ich damals nichts weiter unternommen, sondern hatte mich einfach in Hagen nicht mehr rückgemeldet.
Nun bin ich fertig mit der Weiterbildung und würde mein Studium gern wieder aufnehmen.
Kann mir jemand sagen, ob ich mich mit meiner Matrikelnummer einfach wieder anmelden kann oder ob es da nun irgendwie Probleme gibt.
Klausuren hatte ich bis dato noch nicht geschrieben, aber bereits die ersten größtenteils EA erfolgreich gemeistert. Diese werden soweit ich weiß, auch später noch akzeptiert?

Grüße Sandra
 
Sandra,

Probleme sollte es eigentlich keine geben, aber ich denke, Du wirst Dich wieder neu einschreiben müssen. Das bedeutet auch eine neue Matrikelnummer und wahrscheinlich auch nochmals das Übersenden der Hochschulzugangsberechtigung.

Bereits erbrachte Leistungen sollten Dir aber angerechnet werden. Ich würde einfach mal eine mail an das Studentensekretariat schicken oder anrufen, ob zur Neueinschreibung der ganze Zinnober nochmals erforderlich ist oder ob dort noch Deine Zeugniskopie vorliegt. (Ich denk´aber, die ist schon vernichtet)

Viele Grüße,

Bernd
 
Hallo
glaube, du kannst dich wieder mit deiner alten matrikelnummer anmelden,wenn du dich nicht abgemeldet hast.

ruf doch einfach mal im studienzentrum in deiner nähe an und frag dich durch!
 
ich hatte mein Studium auch zwischendurch mal für 3 Jahre unterbrochen, mußte mich danach nur wieder mit meiner alten Matrikelnummer rückmelden. Also völlig problemlos.

Wie lange die Einsendearbeiten gültig sind, kann ich leider nicht sagen, meine bereits geschriebenen Klausuren waren auf jeden Fall noch gültig. So dass ich mein Studium einfach fortsetzen konnte, als wäre nichts gewesen.

Das ganze hat nur einen Vorteil/Nachteil (wie man das gerade empfindet), dass man in den Klausuren dann immer vorn sitzen darf, wegen der alten Matrikelnummer.

Also viel Erfolg!

Katrin
 
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