Wiederbelegung von Kursen

Dr Franke Ghostwriter
Kurze Frage:
Angenommen man belegt in einem Semester (S1) einen Kurs (K1).

a) Angenommen man macht die Einsendeaufgaben und "besteht" diese auch (in S1).
Für den Fall kann man sich in allen Folgesemestern für die Klausur anmelden (man muss das nicht zwangsläufig im Semester S1 tun), richtig?
Kommen dabei nochmal Kosten für den Kurs K1 auf einen zu?

b) Angenommen man macht die Einsendeaufgaben und "besteht" diese nicht (in S1).
Für den Fall kann man die EAs in den Folgesemestern einfach nochmal einreichen bis man sie besteht und dann die Klausur schreiben, richtig?
Kommen dann nochmal Kosten in den Folgesemestern nach S1 für K1 auf einen zu?

c) Angenommen man macht die Einsendeaufgaben garnicht in S1.
Für den Fall kann man die EAs in den Folgesemestern einfach nochmal einreichen bis man sie besteht und dann die Klausur schreiben, richtig?
Kommen dann nochmal Kosten in den Folgesemestern nach S1 für K1 auf einen zu?

Konkret habe ich dieses Semester BGB I belegt weiß aber nicht wie weit ich damit komme und frage mich wie dann die Optionen sind.
 
a) richtig - keine Kosten
b und c) richtig, man muss sich als Wiederholer eintragen - keine Kosten wenn nicht Akademiestudent
 
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