Wiederholer Frage

Dr Franke Ghostwriter
folgende Frage/n:

Ich habe im WS 08/09 Ext.Rewe belegt, konnte aber die Klausur nicht mitschreiben.
Da ich dies zum Zeitpunkt der Einschreibephase zum SS 09 noch nicht wusste, konnte ich den Kurs leider nicht als Wiederholer belegen 🙁.

Nun stellt sich mir die Frage,

1) ob ich die Klausur auch mitschreiben kann, ohne als Wiederholer
eingetragen zu sein und

2)ob sich die Inhalte wesentlich verändert haben, bzw. ob der Rechtsstand
eines anderen Jahres abgefragt wird ?!?!

Bsp. GWG in 2007 bis 410 EUR
GWG in 2008 bis 1000 EUR + Poolabschreibung....(Außer bei
Überschusseink.) usw.....

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen Grüße und Dank schonmal vorab
 
Danke für die schnelle Antwort:

Ja EAs bestanden =)

@Eliza : Danke für den Hinweis 🙂 werd ich mir merken fürs nächste mal 😉

Das Problem ist allerdings nicht, dass ich nicht die EAs habe, sondern nur ob (Frage 2) sich Inhalte wesentlich verändert haben =)
 
Das Problem ist allerdings nicht, dass ich nicht die EAs habe, sondern nur ob (Frage 2) sich Inhalte wesentlich verändert haben =)

Schau ins Belegungsheft. PDF-Seite 139. 🙂🙂
Aktueller Stand ist immer noch WS 06/07.

Wenn in der Klausur der Rechtstand von 2009 abgefragt wird, dann solltest du das schon wissen. Also wenn du die Bilanz von 2009 oder 2008 erstellen sollst, kannst du nicht die Regelungen von 2007 verwenden.

Auf der Lehrstuhlseite steht z.B. das:

[FONT=Arial,Times New Roman]Frage 24

Q: Durch eine Gesetzesänderung ist die Gesetzeslage im Skript nicht mehr aktuell. Gilt für den Buchführungsteil in der Klausur die aktuelle Gesetzeslage oder die Gesetzeslage aus dem Skript? A: Für den Fall, dass das Skript nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entspricht, wird bei den ggf. betroffenen Aufgaben angegeben, nach welcher Gesetzeslage zu verfahren ist.

Weiteres zum FAQ findest du hier.
 
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