folgende Frage/n:
Ich habe im WS 08/09 Ext.Rewe belegt, konnte aber die Klausur nicht mitschreiben.
Da ich dies zum Zeitpunkt der Einschreibephase zum SS 09 noch nicht wusste, konnte ich den Kurs leider nicht als Wiederholer belegen 🙁.
Nun stellt sich mir die Frage,
1) ob ich die Klausur auch mitschreiben kann, ohne als Wiederholer
eingetragen zu sein und
2)ob sich die Inhalte wesentlich verändert haben, bzw. ob der Rechtsstand
eines anderen Jahres abgefragt wird ?!?!
Bsp. GWG in 2007 bis 410 EUR
GWG in 2008 bis 1000 EUR + Poolabschreibung....(Außer bei
Überschusseink.) usw.....
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen Grüße und Dank schonmal vorab
Ich habe im WS 08/09 Ext.Rewe belegt, konnte aber die Klausur nicht mitschreiben.
Da ich dies zum Zeitpunkt der Einschreibephase zum SS 09 noch nicht wusste, konnte ich den Kurs leider nicht als Wiederholer belegen 🙁.
Nun stellt sich mir die Frage,
1) ob ich die Klausur auch mitschreiben kann, ohne als Wiederholer
eingetragen zu sein und
2)ob sich die Inhalte wesentlich verändert haben, bzw. ob der Rechtsstand
eines anderen Jahres abgefragt wird ?!?!
Bsp. GWG in 2007 bis 410 EUR
GWG in 2008 bis 1000 EUR + Poolabschreibung....(Außer bei
Überschusseink.) usw.....
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen Grüße und Dank schonmal vorab