ich habe mal ein paar Frage zum WHK. Muss ich einen Kurs, wenn ich eine Klausur entweder nicht bestanden habe oder erst gar nicht zur Klausur angetreten bin, im nächsten Semester als WHK belegen? Und wenn ja, was bedeutet das genau? Bin ich damit nur als Wiederholer gekennzeichnet oder muss ich auch nochmal Material beziehen? Und könnte ich jetzt im März eine Klausur für einen Kurs schreiben, den ich im Sommersemester belegt habe, bei dem ich aber nicht als Wiederholer gekennzeichnet bin?!
Viele Grüße, Steffiie
Viele Grüße, Steffiie